Norm
JWG §31Rechtssatz
Ein Grund zur Befürchtung, daß die bereits verwahrloste Minderjährige weiter verwahrlosen könnte, wenn sie nicht sofort aus der bisherigen Umgebung herausgenommen wird, genügt für die Anordnung der vorläufigen Fürsorgeerziehung der Minderjährigen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1954:RS0063181Dokumentnummer
JJR_19540512_OGH0002_0030OB00326_5400000_001