Die klagende Bauunternehmerin war im Jahre 1976 von Adolf E beauftragt worden, das in seinem Eigentum stehende Hotel T in K abzutragen und an seiner Stelle einen Neubau zu errichten. Die Durchführung der erforderlichen Sprengarbeiten hatte die Klägerin dem Beklagten - einem selbständigen Sprengmeister - übertragen. Nach der letzten Sprengung traten an dem unmittelbar benachbarten Haus des Dr. Bernhard A erhebliche Schäden auf; Dr. A mußte seine Wohnung und sein Büro räumen und sich in... mehr lesen...
Norm: DHG §3DHG §4
Rechtssatz: § 4 DHG stellt ein Gegenstück zur Regelung des § 3 DHG für den Fall, daß vom geschädigten Dritten nicht der Dienstgeber sondern der Dienstnehmer zum Ersatz des Schadens herangezogen wird, dar; es gelten daher für beide Regelungen dieselben Erwägungen. Entscheidungstexte 4 Ob 143/77 Entscheidungstext OGH 08.11.1977 4 Ob 143/77 Veröff: EvBl 1978/... mehr lesen...
Norm: DHG §3DHG §4ZPO §21
Rechtssatz: Im Falle der Unterlassung einer Streitverkündigung bleiben der Anspruch des einen Teiles, aber auch die Einwendungen des anderen Teiles, die gegen den Dritten zu seinem Nachteil nicht angeführt wurden, gewahrt; im Falle einer freiwilligen Zahlung ohne Einverständnis des anderen Partners und ohne Vorliegen eines rechtskräftigen Urteils aus dem sich die Zahlungspflicht ergibt, besteht der Rückgriffsanspruch ü... mehr lesen...
Norm: DHG §3DHG §4
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch wird nicht ausnahmslos, sondern nur bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen gewährt, um eine ungerechtfertigte Benachteiligung des Partners aus dem Dienstverhältnis zu vermeiden. Entscheidungstexte 4 Ob 149/77 Entscheidungstext OGH 22.10.1977 4 Ob 149/77 Veröff: IndS H5,1114 = DRdA 1979,36 = SozM IA/e,1161 = Arb 9654 ... mehr lesen...
Norm: DHG §3DHG §4
Rechtssatz: War der in Anspruch genommene Partner des Dienstverhältnisses zu Recht zu einer vollständigen oder teilweisen Ersatzleistung an den geschädigten Dritten bereit und wurde der Rechtsstreit deswegen notwendig, weil der andere Partner des Dienstverhältnisses damit nicht einverstanden war, so kann ihm im Rahmen der "Billigkeit" ein größerer Anteil an den aufgelaufenen Kosten auferlegt werden als an dem materiellrechtli... mehr lesen...
Der Kläger behauptet, der Beklagte sei bei ihm bis April 1975 als Pflasterer beschäftigt gewesen. Der Beklagte habe als Vorarbeiter bei der Durchführung von Versetzarbeiten auf einer Baustelle der Tauernautobahn dadurch grob fahrlässig gehandelt, daß er die auf dem Untergrund liegende Schneeschicht nicht entfernte, sondern darauf die Betonschicht anbrachte, auf welche die Steine gesetzt wurden. Dadurch sei dem Kläger wegen Durchführung von Verbesserungsarbeiten ein Schaden in der Höhe... mehr lesen...
Norm: BStG §5B - VG Art104DHG §2DHG §3DHG §4
Rechtssatz: Derjenige, auf dessen Kosten eine Leistung zufolge Auftrages seines Vertreters erbracht wird, ist hinsichtlich der Anwendbarkeit des DHG nicht als außerstehender Dritter sondern als "Dienstgeber" zu behandeln, wenn der "Dienstnehmer" auch tatsächlich formell nur Bediensteter des Vertreters ist (hier: Besorgung der Bundesstraßenverwaltung). Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DHG §2DHG §3DHG §4
Rechtssatz: Die Differenzierung zwischen Schandersatzansprüchen des Dienstgebers und Rückgriffsansprüchen wurde getroffen, weil sich die für die Beschränkung der Schadenshaftung im Verhältnis zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber maßgebenden Umstände nicht gegenüber Personen auswirken dürfen, die außerhalb des Dienstvertrages stehen; trifft der angerichtete Schaden einen Dritten, so darf dessen Ersatzanspruch nicht desh... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BDHG §4
Rechtssatz: Die Sonderregelung des § 4 DHG, wonach der Dienstgeber gegen den Dienstnehmer auch unter bestimmten Voraussetzungen einen Prozeßkosten und Exekutionskosten umfassenden Rückgriffsanspruch hat, ist auf den Fall eines Rückgriffes zwischen Dienstnehmern untereinander unanwendbar. Dies gilt auch dann, wenn ein solidarisch dem Dienstgeber zum Ersatz des Schadens verpflichteter Dienstnehmer der Vorgesetzte... mehr lesen...
Norm: ABGB §896ABGB §1302 BDHG §3DHG §4DHG §6
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch entsteht erst nach Ersatzleistung des Dienstgebers an den Dritten. Solange der Dienstgeber dem Dritten den Schaden nicht ersetzt hat, steht ihm ein Rückgriffsanspruch gegen den Dienstnehmer daher nicht zu. Daraus folgt, daß die im § 6 DHG festgelegte Frist von sechs Monaten nicht vor diesem Zeitpunkt zu laufen beginnt. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: DHG §4
Rechtssatz: Der Rückgriffsanspruch des Dienstgebers nach § 4 DHG setzt ein Verschulden des Dienstnehmers voraus. Entscheidungstexte 4 Ob 71/71 Entscheidungstext OGH 19.10.1971 4 Ob 71/71 Veröff: SozM IA/e,950 Schlagworte SW: Arbeitnehmer, Arbeitgeber European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:O... mehr lesen...