RS OGH 1977/7/12 4Ob92/77

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Veröffentlicht am 12.07.1977
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Norm

DHG §2
DHG §3
DHG §4

Rechtssatz

Die Differenzierung zwischen Schandersatzansprüchen des Dienstgebers und Rückgriffsansprüchen wurde getroffen, weil sich die für die Beschränkung der Schadenshaftung im Verhältnis zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber maßgebenden Umstände nicht gegenüber Personen auswirken dürfen, die außerhalb des Dienstvertrages stehen; trifft der angerichtete Schaden einen Dritten, so darf dessen Ersatzanspruch nicht deshalb eingeschränkt werden, weil der Schädiger im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig war.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 92/77
    Entscheidungstext OGH 12.07.1977 4 Ob 92/77
    Veröff: DRdA 1978,133 (zustimmend Waas) = Arb 9605 = ZAS 1978/24 S 185 (Koziol)

Schlagworte

SW: Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, Arbeitnehmer

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054649

Dokumentnummer

JJR_19770712_OGH0002_0040OB00092_7700000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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