Norm
DHG §2Rechtssatz
Die Differenzierung zwischen Schandersatzansprüchen des Dienstgebers und Rückgriffsansprüchen wurde getroffen, weil sich die für die Beschränkung der Schadenshaftung im Verhältnis zwischen Dienstnehmer und Dienstgeber maßgebenden Umstände nicht gegenüber Personen auswirken dürfen, die außerhalb des Dienstvertrages stehen; trifft der angerichtete Schaden einen Dritten, so darf dessen Ersatzanspruch nicht deshalb eingeschränkt werden, weil der Schädiger im Rahmen eines Dienstverhältnisses tätig war.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Arbeitsverhältnis, Arbeitsvertrag, Arbeitgeber, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054649Dokumentnummer
JJR_19770712_OGH0002_0040OB00092_7700000_004