Norm
DHG §3Rechtssatz
Der Rückgriffsanspruch wird nicht ausnahmslos, sondern nur bei Erfüllung gewisser Voraussetzungen gewährt, um eine ungerechtfertigte Benachteiligung des Partners aus dem Dienstverhältnis zu vermeiden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: ArbeitsverhältnisEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1977:RS0054875Dokumentnummer
JJR_19771108_OGH0002_0040OB00143_7700000_004