Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wurde dem Beschuldigten als Verantwortlichem der Firma F P in E vorgeworfen, folgende Übertretung zu verantworten zu haben: Anlässlich einer Unfallerhebung am 02.05.2011 durch das Arbeitsinspektorat Graz sei festgestellt worden, dass auf dem Lkw mit dem Kennzeichen eine Ladebordwand verwendet wurde, ohne dass diese zeitgerecht überprüft worden sei. Wegen Verletzung des § 8 Abs 1 Z 6 Arbeitsmittelverordnung wurde gemäß § 130 Abs 1 ASchG eine Geldstrafe ... mehr lesen...
Rechtssatz: Gemäß § 8 Abs 1 Z 6 Arbeitsmittelverordnung (AM-VO) sind auf Fahrzeugen aufgebaute Ladebordwände mindestens einmal im Kalenderjahr, jedoch längstens im Abständen von 15 Monaten, einer wiederkehrenden Überprüfung zu unterziehen. Ladebordwände sind als plattenförmige Hubeinrichtungen dadurch gekennzeichnet, dass sie nicht nur zur Be- und Entladung nach hinten kippbar sind, sondern auch als Heckwand dienen. Keine Ladebordwand ist daher eine klappbare bzw. kippbare Laderampe mit hy... mehr lesen...
Mit Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft Mattersburg vom 8.8.2006, Zl. 300-2126-2006 wurde der Berufungswerber schuldig erkannt, er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der *** GesmbH zu verantworten, dass diese Gesellschaft ihrer Mitwirkungspflicht gemäß § 9 BundesstatistikG 2000 während der Tatzeit von 16.4.2006 bis zumindest 14.6.2006 insoferne nicht nachgekommen sei, als sie der Statistik Austria nicht die Daten betreffend die Konjunkturstatistik im "Produzierenden Bere... mehr lesen...
Rechtssatz: Ausführungen darüber, dass die Verordnung Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich nicht gegen §4 Abs3 Bundesstatistik erstößt. mehr lesen...
Begründung: Der Schuld- und Strafausspruch des erstinstanzlichen Straferkenntnisses lautet wie folgt: "Sie haben am 24.08.1995 um 01.45 Uhr das Fahrrad der Marke B gelenkt, obwohl Sie 1) in Wien, J-Straße Krzg L-Gürtel das Rotlicht der aVLSA nicht beachteten, indem Sie die Kreuzung überquerten, was besonders rücksichtslos war; 2) in Wien, J-Straße die auf der Fahrbahn angebrachte Bodenmarkierung gem § 9/6 StVO - Richtungspfeil nach rechts - nicht beachteten, indem Sie die Fahrt in gerader ... mehr lesen...
Rechtssatz: Wenn jemand in einer Nebenfahrbahn entgegen der dem zunächst gelegenen Fahrstreifen entsprechenden Fahrtrichtung fährt, und diese Nebenfahrbahn eine gemäß § 52 Z 2 StVO kundgemachte Einbahnstraße ist, ist die Fahrtrichtungvorschreibung infolge des Verkehrszeichens "Einfahrt verboten" bzw "Einbahnstraße" eine lex spezialis zu der in gemäß § 8 Abs 1 StVO normierten Verpflichtung, ein Fahrzeug in eine bestimmte Fahrtrichtung zu lenken, anzusehen. mehr lesen...
Die belangte Behörde bestrafte mit dem angeführten Straferkenntnis den Beschuldigten wegen einer Verletzung des § 2 Abs 2 i.V.m. § 8 Abs 1 Z 1 lit. c und § 8 Abs 3 lit. b der Verordnung BGBl. Nr. 419/87 und verhängte nach § 30 Kinder- und Jugendlichenbeschäftigungsgesetz - KJBG - i.V.m. § 13 der angeführten Verordnung eine Geldstrafe von S 5.000,-- (Ersatzarrest 3 Tage), da er folgendes zu verantworten habe: Er habe es als handelsrechtlicher Geschäftsführer der Möbelbau H.P. GesmbH. in I. ... mehr lesen...
Rechtssatz: Als geeignete fachkundige Person nach § 2 Abs 2 KJBG-VO ist jede physische Person zu verstehen, die aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung nicht nur die notwendigen fachlichen Kenntnisse und Erfahrungen im Lehrberuf, sondern auch in den Unfallverhütungsvorschriften, die bei der Berufsausübung anzuwenden sind, besitzt (z.B. Ausbilder). -Jederzeit unverzüglich zum Eingreifen bereitstehen- bedeutet im Hinblick darauf, daß eine Aufsichtsperson, z.B. der Ausbilder, in der Lehrwerkstät... mehr lesen...
Rechtssatz: Keine Strafbarkeit nach § 15 Abs. 1 iVm § 7 Abs2 lit.a und §10 Abs. 2 FMG und iVm § 8 Abs 2 FMVO, wenn die von drei voneinander unabhängigen Untersuchungsanstalten eingeholten Befunde einerseits beträchtliche Divergenzen bezüglich des Untersuchungsergebnisses aufweisen und andererseits die von einer dieser Anstalten ermittelten Untersuchungsergebnisse ohnedies noch im Toleranzbereich liegen: Im Zweifel ist von dieser für den Beschuldigten günstigsten Sachverhaltskonstellation a... mehr lesen...