RS UVS Vorarlberg 2006/01/09 1-788/04

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.01.2006
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Rechtssatz

Ausführungen darüber, dass die Verordnung Konjunkturstatistik im Produzierenden Bereich nicht gegen §4 Abs3 Bundesstatistik erstößt.

Quelle: Unabhängige Verwaltungssenate UVS, http://www.wien.gv.at/uvs/index.html
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