Am 3. 6. 1981 gegen 5.45 Uhr kam es auf der Bundesstraße 3 als Freilandstraße in L im Bereich einer Haarnadelkurve zu einer Streifung des von Josef F gelenkten, Richtung Linz fahrenden Postomnibusses Marke Steyr, Kennzeichen PT 12.912, mit dem in die Gegenrichtung fahrenden, vom Kläger gelenkten und in seinem Eigentum stehenden PKW Citroen GX-YR, Kennzeichen O 467.053. Die beklagte Partei ist Haftpflichtversicherer des Postomnibusses. Dem dienstlichen Auftrag gemäß ist am Postomnibus ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §7 Abs2 IbStVO §20 Abs1 IA3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1 bei Verstoß gegen § 7 Abs 2 StVO einerseits und unaufmerksamer Fahrweise trotz mehr als dreihundert Meter Sicht andererseits. Entscheidungstexte 8 Ob 31/83 Entscheidungstext OGH 05.05.1983 8 Ob 31/83 European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §7 Abs2 IbStVO §20 IB2StVO §20 IE
Rechtssatz: Verschuldensteilung 1 : 1, wenn bei Glatteis der eine Lenker über der Fahrbahnmitte fährt, der andere eine überhöhte Geschwindigkeit einhält und unsachgemäß bremst, obwohl eine Begegnung möglich wäre. Entscheidungstexte 8 Ob 125/81 Entscheidungstext OGH 10.09.1981 8 Ob 125/81 Veröff: ZVR 1982/249 S 225 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbStVO §7 Abs2 IbStVO §10 Abs1
Rechtssatz: Fahren in einer unübersichtlichen Kurve zwei entgegenkommende Kraftfahrzeuge entgegen § 7 Abs 2 StVO im Bereich der Fahrbahnmitte, so erfolgt eine Schadensteilung im Verhältnis 2 : 1 zu Gunsten desjenigen, der die deutlich geringere Geschwindigkeit einhielt und sein Fahrzeug noch auf die rechte Fahrbahnhälfte zurücklenken konnte, wenn der andere durch ein unsachgemäßes Bremsmanöver n... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §7 Abs2 Ia
Rechtssatz: Bei der Vorschrift des § 7 Abs 2 StVO handelt es sich um eine Schutznorm zur Sicherung des Begegnungsverkehrs (ZVR 1977/69). Entscheidungstexte 8 Ob 189/78 Entscheidungstext OGH 21.11.1978 8 Ob 189/78 8 Ob 225/78 Entscheidungstext OGH 15.02.1979 8 Ob 225/78 Beisatz: Abs 1 und Abs 2 (T1) ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIBStVO §11StVO §15 Abs3StVO §22
Rechtssatz: Die Verpflichtung, "beim Überholtwerden ausnahmslos am rechten Straßenrand zu fahren" besteht für einen Fahrzeuglenker bereits in dem Zeitpunkt, in dem der Lenker des hinter ihm fahrenden Fahrzeuges den beabsichtigten Überholvorgang durch Betätigung des Blinkers und Warnsignale anzeigt. VwGH vom 06.04.1965, Z1 1710/64; Veröff: ZVR 1965/269 S 326 Entscheidungs... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Die Verpflichtung, am rechten Fahrbahnrand zu fahren tritt ein, wenn im großen Durchschnitt gesehen eine gefährliche Situation der vom Gesetz beispielsweise aufgezählten Art vorliegt. Entscheidungstexte 2 Ob 27/78 Entscheidungstext OGH 16.03.1978 2 Ob 27/78 Veröff: ZVR 1978/255 S 297 8 Ob 245/78 ... mehr lesen...
Am 8. Dezember 1972 kam es auf der Mattseer Landesstraße zu einem Zusammenstoß zwischen dem vom Kläger und dem vom Erstbeklagten gelenkten PKW, bei dem beide Fahrzeuglenker verletzt wurden und Sachschaden erlitten. Der Kläger wurde wegen dieses Unfalles der Übertretung nach § 335 StG rechtskräftig schuldig gesprochen. Das Strafgericht legte ihm zur Last, daß er im Bereich einer langgezogenen Linkskurve infolge mangelnder Vorsicht und Aufmerksamkeit mit seinem Fahrzeug beim Überholen... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 Ib
Rechtssatz: Annahme des Alleinverschuldens bei Fahren über halbe Sichtgeschwindigkeit in der Fahrbahnmitte der Kurve einer nur bis zu einer Breite von 4,4 Meter schneefreien Straße gegenüber geringfügigem Überfahren der Fahrbahnmitte infolge einer als Reaktionshandlung gesetzten Notbremsung. Entscheidungstexte 2 Ob 230/77 Entscheidungstext OGH 24.11.1977 2 Ob ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIcStVO §7 Abs2 IIIcStVO §20 IDStVO §60 Abs3
Rechtssatz: Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten eines Personenkraftwagenlenkers der bei äußerst ungünstigen Sichtverhältnissen mit weit überhöhter Geschwindigkeit einen Motorradfahrer, der sein Motorrad infolge Defektes unbeleuchtet in einem Abstand von 0,50 Meter zum rechten Fahrbahnrand schiebt, niederstößt. Entscheidungstexte 2 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IaStVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Bei der im § 7 Abs 2 StVO - einer Spezialvorschrift gegenüber 9) Abs 1 StVO - vorgeschriebenen Fahrweise wird vornehmlich auf die Erfordernisse der Verkehrssicherheit abgestellt; die Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs treten demgegenüber an Bedeutung zurück. Entscheidungstexte 2 Ob 130/76 Entscheidungstext OGH 08.07.1976 2 O... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIB
Rechtssatz: Aus § 7 Abs 2 StVO ergibt sich die Verpflichtung des Fahrzeuglenkers, nicht nur die rechte Fahrbahnhälfte zu benützen, sondern insbesondere wegen der mit dem Gegenverkehr verbundenen Gefahren einen entsprechenden Abstand zur Fahrbahnmitte einzuhalten (vgl ZVR 1971/114; ZVR 1964/145; ZVR 1962/138). Entscheidungstexte 8 Ob 164/75 Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Die Einhaltung eines gewissen Sicherheitsabstandes bei Dunkelheit und selbst bei Gegenverkehr ist auch nach § 7 Abs 2 StVO noch als zulässig anzusehen. Entscheidungstexte 2 Ob 46/74 Entscheidungstext OGH 14.03.1974 2 Ob 46/74 Veröff: ZVR 1975/29 S 43 2 Ob 145/74 Entscheidungstext OGH 10.10... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIAStVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Fährt der Lenker eines Lastkraftwagenzuges in einer unübersichtlichen Kurve in der Fahrbahnmitte oder sogar darüber hinaus, obwohl er 3/4 Meter weiter rechts hätte fahren können, verstößt er gegen § 7 Abs 2 StVO. Entscheidungstexte 8 Ob 181/73 Entscheidungstext OGH 02.10.1973 8 Ob 181/73 S... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIAStVO §7 Abs2 IIICStVO §19 AIIa
Rechtssatz: Der Grundsatz, daß sich der Vorrang auf die gesamte Fahrbahnbreite bezieht, hebt das Gebot des Rechtsfahrens nach § 7 Abs 1 und 2 StVO nicht auf. Entscheidungstexte 2 Ob 85/73 Entscheidungstext OGH 05.07.1973 2 Ob 85/73 Veröff: ZVR 1974/260 S 368 8 Ob 221/76 Ents... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Der Bestimmung des § 7 Abs 2 StVO widerspricht jeder seitliche Sicherheitsabstand, der das zur Vermeidung der Gefährdung von Personen oder der Beschädigung von Sachen unbedingt erforderliche Maß überschreitet. Entscheidungstexte 2 Ob 186/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1973 2 Ob 186/72 Veröff: ZVR 1974/82 S 135 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Der Kraftfahrer ist nicht erst beim Erkennen einer konkreten Gefahrenlage zur Beachtung der Vorschrift des § 7 Abs 2 StVO verpflichtet, sondern schon beim Vorliegen einer abstrakten gefährlichen Situation. Entscheidungstexte 2 Ob 186/72 Entscheidungstext OGH 18.01.1973 2 Ob 186/72 Veröff: ZVR 1974/82 S 135 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIIAStVO §7 Abs2 IIIBStVO §7 Abs2 IIIC
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 7 Abs 2 StVO gilt nicht absolut. Die Durchbrechung der im § 16 StVO aufgestellten Überholverbote durch dessen Abs 2 lit b ist gleichzeitig auch eine Durchbrechung des im § 7 Abs 2 StVO für dieselbe Situation aufgestellten und während eines Überholvorganges nicht einhaltbaren Gebotes, am rechten Fahrbahnrand zu fahren (so schon ZVR 1966/320). ... mehr lesen...
Norm: ADE zu KFG 1967 §99 Abs5KFG 1967 §66 Abs5StVO §7 Abs2 IIIBStVO §7 Abs2 IIICStVO §20 IB1
Rechtssatz: Der Allgemeine Durchführungserlaß (ADE) zu § 99 Abs 5 KFG 1967, wonach solche Straßen als enge Strecken zu gelten haben, deren Fahrbahn wesentlich schmäler als fünf Meter ist, kann nicht als "Legaldifinition" für die Verpflichtung zum Fahren auf halbe Sicht herangezogen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Der Sicherheitsabstand nach § 7 Abs 2 StVO muß ausreichend sein, um eine Selbstgefährdung, sei es der Person des Lenkers, sei es des eigenen Fahrzeuges und seiner Ladung, zu vermeiden. Entscheidungstexte 2 Ob 112/71 Entscheidungstext OGH 27.05.1971 2 Ob 112/71 2 Ob 46/74 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIDcStVO §20 Abs1 IC
Rechtssatz: Der Fahrzeuglenker darf nicht wegen der bloßen Möglichkeit des Auftauchens von Fußgängern oder um bessere Sicht zu haben, einen größeren als den unbedingt erforderlichen Abstand vom Fahrbahnrand einhalten. Den daraus resultierenden Gefahren ist durch entsprechende Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen. Entscheidungstexte 2 Ob 26... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IaStVO §7 Abs2 IIIC
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 7 Abs 2 StVO bezweckt die Verringerung der Gefahr eines Zusammenstoßes überholender und begegnender Fahrzeuge, die durch die Nichteinhaltung dieser Vorschrift vergrößert wird. Entscheidungstexte 8 Ob 63/71 Entscheidungstext OGH 27.04.1971 8 Ob 63/71 Veröff: ZVR 1972/3 S 11 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIAStVO §7 Abs2 AStVO §7 Abs3 IV
Rechtssatz: Der Lenker eines mehrspurigen Kraftfahrzeuges darf auch bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 7 StVO nicht rechts neben einem anderen Fahrzeug fahren, wenn der Abstand zwischen diesem und dem rechten Fahrbahnrand so gering ist, daß die Einhaltung der erforderlichen Sicherheitsabstände unmöglich ist. Entscheidungstexte 2 Ob 43... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2
Rechtssatz: Bei einer Straßenbreite von 5,30 Meter und einer Fahrzeugbreite von 1,96 Meter ist die Einhaltung eines Seitenabstandes von 40 Zentimeter vom rechten Straßenrand, insbesondere wenn es sich um eine Ortsdurchfahrt handelt, zulässig. Entscheidungstexte 2 Ob 413/70 Entscheidungstext OGH 16.12.1970 2 Ob 413/70 Veröff: ZVR 1971/191 S 264 ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIDcStVO §7 Abs2 IIIC
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 7 Abs 2 StVO verpflichtet den Fahrer ausnahmslos, den rechten Fahrbahnrand zu befahren; sie läßt keine Einschränkung für Ausnahmsfällen zu (so schon ZVR 1965/104); ZVR 1963/134). Entscheidungstexte 2 Ob 421/70 Entscheidungstext OGH 09.12.1970 2 Ob 421/70 11 Os ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Nach der Vorschrift des § 7 Abs 2 StVO muß nicht nur die rechte Fahrbahnhälfte benutzt, sondern auf dieser so weit rechts gefahren werden, als es nach den Umständen möglich und zumutbar ist. Entscheidungstexte 2 Ob 321/70 Entscheidungstext OGH 15.10.1970 2 Ob 321/70 8 Ob 63/71 Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: ABGB §1311 IIbStVO §7 Abs2 IIBStVO §7 Abs2 IIIc
Rechtssatz: Schleudert ein Personenkraftwagen wegen überhöhter Geschwindigkeit in einen entgegenkommenden Personenkraftwagen, der in der Mitte seiner Fahrbahnhälfte fährt, so obliegt diesem grundsätzlich der Beweis, daß sich der Unfall mit den gleichen Folgen ohne Verletzung der Schutzvorschrift des § 7 Abs 2 StVO ereignet hatte. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1304 BIIbEKHG §11StVO §7 Abs1 IbStVO §7 Abs2 IbStVO §7 Abs2 IIDc
Rechtssatz: Wer auf einer 8,50 Meter breiten Straße zum rechten Fahrbahnrand einen Abstand von 1,95 Meter hält, verstößt zwar gegen § 7 Abs 2 StVO 1960. Sein Verschulden ist jedoch gegenüber dem Verschulden des Lenkers eines entgegenkommenden Kraftfahrzeuges, der bei durch Staub behinderter Sicht einen Überholversuch unternimmt und dabei fünfundachtzig Zentimeter über ... mehr lesen...
Norm: StVO §7 Abs1 IIBStVO §7 Abs2 DStVO §20 Abs1 IAStVO §20 Abs1 IB
Rechtssatz: Bewegt sich an beiden Fahrbahnrändern Fußgänger und ist überdies die Straße schmal, so bedeutet dies ein Gefahrenmoment von links und rechts, dem durch entsprechende Herabsetzung der Fahrgeschwindigkeit und erhöhte Aufmerksamkeit begegnet werden muß. Entscheidungstexte 11 Os 69/70 Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: StVO 1960 §7 Abs2 IIDaStVO §7 Abs2 IIICStVO 1960 §10 Abs2StVO §20 Abs1 IA4StVO §20 Abs1 IB1
Rechtssatz: Wenn im Begegnungsverkehr angehalten werden muß, ist es für die Verschuldensfrage unwesentlich, ob das Fahrzeug ausreichend rechts fuhr. Entscheidungstexte 2 Ob 81/70 Entscheidungstext OGH 19.03.1970 2 Ob 81/70 Veröff: ZVR 1970/191 S 262 ... mehr lesen...