RS OGH 1971/5/25 2Ob260/70, 2Ob225/02f

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 25.05.1971
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Norm

StVO §7 Abs2 IIDc
StVO §20 Abs1 IC

Rechtssatz

Der Fahrzeuglenker darf nicht wegen der bloßen Möglichkeit des Auftauchens von Fußgängern oder um bessere Sicht zu haben, einen größeren als den unbedingt erforderlichen Abstand vom Fahrbahnrand einhalten. Den daraus resultierenden Gefahren ist durch entsprechende Verminderung der Fahrgeschwindigkeit zu begegnen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1971:RS0074086

Dokumentnummer

JJR_19710525_OGH0002_0020OB00260_7000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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