Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Fahren in einer unübersichtlichen Kurve zwei entgegenkommende Kraftfahrzeuge entgegen § 7 Abs 2 StVO im Bereich der Fahrbahnmitte, so erfolgt eine Schadensteilung im Verhältnis 2 : 1 zu Gunsten desjenigen, der die deutlich geringere Geschwindigkeit einhielt und sein Fahrzeug noch auf die rechte Fahrbahnhälfte zurücklenken konnte, wenn der andere durch ein unsachgemäßes Bremsmanöver noch weiter nach links gerät.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1981:RS0026869Dokumentnummer
JJR_19810702_OGH0002_0080OB00118_8100000_001