Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG langten mit einem Schriftsatz der anwaltlich vertretenen ASt vom (datiert) 16.02.2016 zwei Begehren auf Nichtigerklärung zweier gesondert anfechtbarer Entscheidungen und ein Eventualfeststellungsantrag (mit verschiedenen feststellungsbezüglichen Begehren) ein. Sowohl zusammen mit den beiden gesondert zu erledigenden Nichtigerklärungsbegehren als auch zusammen mit dem Eventualfeststellungsantrag wurde je ein Gebührenersatzbegehren gestellt. 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Beim BVwG langten mit einem Schriftsatz der anwaltlich vertretenen ASt vom (datiert) 16.02.2016 zwei Begehren auf Nichtigerklärung zweier gesondert anfechtbarer Entscheidungen und ein Eventualfeststellungsantrag (mit verschiedenen feststellungsbezüglichen Begehren) ein. Sowohl zusammen mit den beiden gesondert zu erledigenden Nichtigerklärungsbegehren als auch zusammen mit dem Eventualfeststellungsantrag wurde je ein Gebührenersatzbegehren gestellt. 2... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 4. Juli 2017 beantragte die XXXX , vertreten durch B&S Böhmdorfer Schender Rechtsanwälte GmbH, Gußhausstraße 6, 1040 Wien, die Anberaumung einer mündlichen Verhandlung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Vergabeverfahrens, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 27. Juni 2017 und der damit getroffenen Wahl des Zuschlagsempfängers u... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 25.05.2018 beantragten die Erstantragstellerin und die Drittantragstellerin und am 30.05.2018 die Zweitantragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Ausschreibungsunterlagen 1. Fassung) betreffend Los 2 (Versorgungszone Ost) versendet am 16.05.2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Zweitantragstellerin beantragte zusätzlich die Aufforderung zur Angebotsabg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 25.05.2018 beantragten die Erstantragstellerin und die Drittantragstellerin und am 30.05.2018 die Zweitantragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Ausschreibungsunterlagen 1. Fassung) betreffend Los 2 (Versorgungszone Ost) versendet am 16.05.2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Zweitantragstellerin beantragte zusätzlich die Aufforderung zur Angebotsabg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 25.05.2018 beantragten die Erstantragstellerin und die Drittantragstellerin und am 30.05.2018 die Zweitantragstellerin unter anderem die Nichtigerklärung der Aufforderung zur Angebotsabgabe (Ausschreibungsunterlagen 1. Fassung) betreffend Los 2 (Versorgungszone Ost) versendet am 16.05.2018, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Zweitantragstellerin beantragte zusätzlich die Aufforderung zur Angebotsabg... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.08.2018, beim BVwG eingelangt, am 08.08.2018 beantragte die Antragstellerin, die XXXX , XXXX , XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch LEITNER TRISCHLER Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Vergabe von Hygieneartikel auf Papier und Zellstoff, wie Toilettenpapier, Rollenhandtücher, Falthandtücher, Putzpapierrollen, Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.08.2018, beim BVwG eingelangt, am 08.08.2018 beantragte die Antragstellerin, die XXXX , XXXX , XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch LEITNER TRISCHLER Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Vergabe von Hygieneartikel auf Papier und Zellstoff, wie Toilettenpapier, Rollenhandtücher, Falthandtücher, Putzpapierrollen, Z... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Die Auftraggeberin, die ASFINAG Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-AG, schrieb im März 2018 die gegenständliche Leistung "A10 Salzburg, rVMZ St. Michael, Erweiterung und Erneuerung" in einem offenen Verfahren nach dem Bestbieterprinzip aus (CPV-Code: 45316210-0; 34996000-5; 34923000-3). Der geschätzte Auftragswert beträgt EUR 3.285.206,10 (einschließlich Option) ohne USt. 2. Am 03.07.2018 wurde der Antragstellerin das Ausscheiden ihres ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: Mit Schriftsatz vom 07.08.2018, beim BVwG eingelangt, am 08.08.2018 beantragte die Antragstellerin, die XXXX (im Weiteren Antragstellerin), vertreten durch LEITNER TRISCHLER Rechtsanwälte, Lindengasse 38, 1070 Wien, das Bundesverwaltungsgericht möge feststellen, dass die Auftraggeberin den Vertrag betreffend die Vergabe von Hygieneartikel auf Papier und Zellstoff, wie Toilettenpapier, Rollenhandtücher, Falthandtücher, Putzpapierrollen, Zellstofftücher... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 6. September 2018 beantragte die AAAA , vertreten durch die SCHÖNHERR Rechtsanwälte GmbH, Schottenring 19, 1010 Wien, in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Nadelstichsichere Systeme" - Los 1 der Auftraggeberinnen 1. Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (AUVA), Adalbert-Stifter-Straße 65, 1200 Wien, 2. Wiener G... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 10.09.2018 stellten die Antragsteller einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 30.08.2018 sowie Anträge auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Kostenersatz. 2. Mit E-Mail vom 11.09.2018 hat die Auftraggeberin die Zuschlagsentscheidung vom 30.08.2018 zurückgezogen (siehe Urkundenvorlage, OZ 6). 3. Mit Schriftsatz vom 21.09.2018 haben die Antragsteller sämtliche Anträge (ausgenommen jen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 21.08.2017 brachte die Erstantragstellerin zum selben Vergabeverfahren bereits einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein, über welchen am 16.11.2017 zu den Zahlen W134 2168104-2/33E und W134 2168219-2/29E entschieden wurde. 2. Am 05.04.2018 beantragte die Erstantragstellerin und am 26.04.2018 die Zweitantragstellerin unter anderem die Feststellung, dass der Zuschlag vom 23.03.2018 an die Bietergemeinschaft XXXX , bestehend aus ... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 21.08.2017 brachte die Erstantragstellerin zum selben Vergabeverfahren bereits einen Nachprüfungsantrag beim Bundesverwaltungsgericht ein, über welchen am 16.11.2017 zu den Zahlen W134 2168104-2/33E und W134 2168219-2/29E entschieden wurde. 2. Am 05.04.2018 beantragte die Erstantragstellerin und am 26.04.2018 die Zweitantragstellerin unter anderem die Feststellung, dass der Zuschlag vom 23.03.2018 an die Bietergemeinschaft XXXX , bestehend aus ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 06.07.2018, beim BVwG eingelangt am gleichen Tag, begehrte die Antragstellerin die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 29.06.2018, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung und den Ersatz der entrichteten Pauschalgebühren durch die Auftraggeberin. Begründend wurde von der Antragstellerin im Wesentlichen folgendes ausgeführt: Ausgeschrieben sei de... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Am 20. Juli 2018 beantragte die XXXX vertreten durch Huber | Berchtold Rechtsanwälte OG, Getreidemarkt 14, 1010 Wien, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 10. Juli 2018 betreffend ihr Angebot, die Einsicht in den Vergabeakt der Auftraggeberin, die Durchführung einer mündlichen Verhandlung und den Ersatz der Pauschalgebühr. Der Antrag betrifft das Vergabeverfahren "5020 Salzburg, Haunspergstr. 77, Musisches Gymnasium Salzburg, Erweit... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Die ASt brachte am 30.07.2018 eine Eingabe ein, mit der insb die Nichtigerklärung einer Zuschlagsentscheidung und die Erlassung einer einstweiligen Verfügung begehrt wurde. 2. Der Nachprüfungsantrag wurde am 22.08.2018 zurückgewiesen - siehe dazu den Beschluss des BVwG zu W131 2202244-2/21E II. Das Bundesverwaltungsgericht hat erwogen: 1. Feststellungen: Über den Verfahrensgang hinaus ist festzustellen, dass der Nachprüfungsantrag am 22.08... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 09.08.2018, beim BVwG am selben Tag eingelangt, beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Nichtigerklärung der Zuschlagentscheidung der Auftraggeberin vom 02.08.2018 zugunsten der XXXX verbunden mit Anträgen auf Ersatz der von ihr entrichteten Pauschalgebühren. Mit Schriftsatz vom 14.08.2018, beim BVwG am selben Tag eingelangt, gab die Auftraggeberin bekannt, dass sie den am Vergabeverfahren ... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf einstweilige Verfügung bzw. Nachprüfung und Feststellung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 06.08.2018 sämtl... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf einstweilige Verfügung bzw. Nachprüfung und Feststellung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 06.08.2018 sämtl... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf einstweilige Verfügung bzw. Nachprüfung und Feststellung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 06.08.2018 sämtl... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Anträge auf einstweilige Verfügung bzw. Nachprüfung und Feststellung) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragstellerin hat mit Schriftsatz vom 06.08.2018 sämtl... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 22.05.2018 stellten die Antragsteller einen Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung sowie Anträge auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung, Erlassung einer einstweiligen Verfügung und Kostenersatz. 2. Mit Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 30.05.2018, W123 2196006-1/2E, wurde dem Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung stattgegeben. 3. Mit Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerich... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.02.2018, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge auch: "BVwG") am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (in der Folge auch: "Antragstellerin") die Nichtigerklärung der Entscheidung der Republik Österreich (in der Folge auch: "Auftraggeberin") vom 29.01.2018, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden, sowie ferner Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Durchführung einer mündlichen... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: 1. Mit Schriftsatz vom 08.02.2018, beim Bundesverwaltungsgericht (in der Folge auch: "BVwG") am selben Tag eingelangt, begehrte die XXXX (in der Folge auch: "Antragstellerin") die Nichtigerklärung der Entscheidung der Republik Österreich (in der Folge auch: "Auftraggeberin") vom 29.01.2018, das Angebot der Antragstellerin auszuscheiden, sowie ferner Akteneinsicht, die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Durchführung einer mündlichen Verhandl... mehr lesen...
Begründung: Der Verwaltungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 29.04.2015 (Fr 2014/20/0047-11) die §§ 28 Abs. 1 und 31 Abs. 1 VwGVG dahingehend ausgelegt, dass eine Einstellung von Verfahren nach Rückziehung einer Beschwerde (hier: Nachprüfungsantrag) nicht formlos durch Aktenvermerk erfolgen könne, sondern durch gesonderten, verfahrensbeendenden Beschluss zu erledigen ist. Die Antragsteller haben mit Schriftsatz vom 12.07.2018 den Antrag auf Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidu... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang 1. Mit Schriftsatz vom 18. Juni 2018 beantragte die XXXX in der Folge Antragstellerin, die Nichtigerklärung der Ausscheidensentscheidung vom 8. Juni 2018, den Ersatz der Pauschalgebühr und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung sowie die Erlassung einer einstweiligen Verfügung wie im
Spruch: unter A) wiedergegeben. Die Anträge betreffen das Vergabeverfahren "Erneuter Aufruf zum Wettbewerb betreffend den Einzelauftrag ‚EAW PC's für das BM.I', BBG-... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang Mit Schriftsatz vom 28.05.2018, beim BVwG am selben Tag eingelangt, beantragte die Antragstellerin die Erlassung einer einstweiligen Verfügung, die Nichtigerklärung der Entscheidung der Auftraggeberin vom 18.05.2018, die Rahmenvereinbarung mit der XXXX abzuschließen, in eventu die Nichtigerklärung der Zuschlagsentscheidung vom 18.05.2018 zugunsten der XXXX verbunden mit Anträgen auf Ersatz der für den Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung... mehr lesen...