Mit Schreiben an das Bundessozialamt Wien Niederösterreich Burgenland vom 15. September 1999 stellte die im Jahr 1973 geborene Beschwerdeführerin einen Antrag auf Entschädigung nach dem Bundesgesetz über die Entschädigung für Impfschäden (Impfschadengesetz). Sie begründete diesen Antrag damit, dass ihr am 6. Mai 1999 eine FSME-Auffrischungsimpfung verabreicht worden sei und in der Folge bei ihr zahlreiche Beschwerden aufgetreten seien, sodass sie sich nach wie vor im Krankenstand befi... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung82/02 Gesundheitsrecht allgemein
Norm: BEinstG §23 Abs1;ImpfSchG §6 Abs2;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 92/09/0030 E 19. März 1992 RS 1
(Hier: Gebührenfreiheit gemäß § 6 Abs 2 ImpfSchG) Stammrechtssatz Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren n... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde dem Antrag der mitbeteiligten Partei auf Zustimmung zur Kündigung des bei ihr als begünstigter Behinderter im Wachdienst beschäftigen Beschwerdeführers gemäß § 8 Abs. 2 des Behinderteneinstellungsgesetzes in der Fassung BGBl. Nr. 313/1992 stattgegeben. In seiner an den Verwaltungsgerichtshof gerichteten Beschwerde macht der Beschwerdeführer Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften und Rechtswid... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §23 Abs1;VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/19 92/09/0030 1 Stammrechtssatz Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. European Cas... mehr lesen...
Mit Bescheid des Landesinvalidenamtes für Oberösterreich (LIA) vom 17. Jänner 1990 wurde gemäß §§ 2, 3 und 14 des Behinderteneinstellungsgesetzes (BEinstG) festgestellt, daß die Beschwerdeführerin ab dem 27. Juni 1989 dem Kreis der begünstigten Behinderten angehöre; der Grad der Behinderung betrage 50 v.H. Zur Begründung: dieses unangefochten in Rechtskraft erwachsenen Bescheides wurde auf ein ärztliches Sachverständigengutachten vom 16. August 1989 verwiesen, wonach die Minderung der ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §23 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/19 92/09/0030 1 Stammrechtssatz Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. Schlagworte Stempelgebühren Kommissions... mehr lesen...
Der im Jahre 1940 geborene Beschwerdeführer stellte am 1. Juli 1989 beim Landesinvalidenamt für Oberösterreich (LIA) den formularmäßigen Antrag auf Feststellung der Zugehörigkeit zum Personenkreis der begünstigten Invaliden gemäß den Bestimmungen der §§ 2 und 14 des Invalideneinstellungsgesetzes 1969 (seit 1. Jänner 1989 gemäß BGBl. Nr. 721/1988: Behinderteneinstellungsgesetz - BEinstG), wobei er als Gesundheitsschädigungen "Bandscheiben, Kniegelenke, Hüftgelenke, Hand- und Armgelenke... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §23 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/03/19 92/09/0030 1 Stammrechtssatz Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. European Case Law Identifier (ECLI) ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Landeshauptmannes von Tirol vom 17. September 1991 wurde der Berufung der beschwerdeführenden Partei gegen den Bescheid des Behindertenausschusses beim Landesinvalidenamt für Tirol vom 18. Juni 1991, soweit damit dem Antrag der beschwerdeführenden Partei auf nachträgliche Zustimmung zur bereits ausgesprochenen Kündigung der mitbeteiligten Partei nach dem Behinderteneinstellungsgesetz nicht stattgegeben wurde, gemäß § 66 Abs... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof68/01 Behinderteneinstellung
Norm: BEinstG §23 Abs1;VwGG §48 Abs1 Z1;
Rechtssatz: Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage. Schlagworte Stempelgebühren Kommissionsgebühren Barauslagen des
Verwaltungsgerichtshofes Gebührenfreiheit der Beschwerde Ersatz... mehr lesen...