RS Vwgh 1998/8/25 98/11/0117

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Veröffentlicht am 25.08.1998
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
68/01 Behinderteneinstellung

Norm

BEinstG §23 Abs1;
VwGG §24 Abs3 idF 1997/I/088;
VwGG §48 Abs1 Z1;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/19 92/09/0030 1

Stammrechtssatz

Mit Rücksicht auf die Gebührenfreiheit in Angelegenheiten des Behinderteneinstellungsgesetzes kommt ein Ersatz für Stempelgebühren nicht in Frage.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1998:1998110117.X03

Im RIS seit

20.11.2000
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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