Begründung: Die Klägerin betreibt das Theater ***** W*****, das R***** und das E***** R*****. Sowohl am Theater ***** W***** als auch am R***** haben sich in der Vergangenheit jeweils Betriebsräte für das darstellende und für das technische Personal konstituiert. Darüber hinaus bestand in den letzten 15 oder 20 Jahren ein Betriebsrat für das in allen drei Spielstätten der Klägerin eingesetzte Orchester. Bei der am 29. März 2004 abgehaltenen Wahl zum Betriebsrat des darstellenden Per... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Rohrer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Spenling und Dr. Hopf sowie die fachkundigen Laienrichter ADir. Brigitte Augustin und Mag. Michael Zawodksy als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei R***** GmbH, *****, vertreten durch Korn Rechtsanwälte OG in Wien, gegen die beklagte Partei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Am 28. und am 29. 6. 2007 wurde im Betrieb der M***** GmbH (erstmals) ein Arbeiterbetriebsrat gewählt. Mit seiner am 27. 7. 2007 beim Erstgericht eingelangten Klage focht der Kläger, ein Arbeiter dieses Betriebs, die Wahl gemäß § 59 ArbVG als ungültig an. Hilfsweise begehrte er die Nichtigerklärung der Wahl gemäß § 60 ArbVG. Mit seiner am 27. 7. 2007 beim Erstgericht eingelangten Klage focht der Kläger, ein Arbeiter dieses Betriebs, die Wahl gemäß § 59 ArbVG a... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62ArbVG §62a
Rechtssatz: Der Betriebsrat, der sich während des Anfechtungsverfahrens durch Rücktritt selbst auflöst, verliert die Parteifähigkeit. Entscheidung und Verfahren sind als nichtig aufzuheben, die Klage ist zurückzuweisen. Entscheidungstexte 9 ObA 77/08a Entscheidungstext OGH 25.11.2008 9 ObA 77/08a Beisatz: Der Wegfall der Parteifähigkeit des Betriebsra... mehr lesen...
Begründung: Die drei Kläger waren im Betrieb der Beklagten als Schlosser beschäftigt und zwar der Erstkläger seit 15. 1. 1996, der Zweitkläger seit 26. 4. 1993 und der Drittkläger seit 4. 4. 1988. Erst- und Zweitkläger gehörten seit 11. 4. 2004 dem im Betrieb der Beklagten eingerichteten Arbeiterbetriebsrat an, und zwar der Erstkläger als Vorsitzender und der Zweitkläger als dessen Stellvertreter. Mit Schreiben vom 9. 6. 2004 wurden der Erstkläger und der Zweitkläger ohne Einholung... mehr lesen...
Norm: ArbVG §50ArbVG §62ArbVG §120
Rechtssatz: § 62 ArbVG zählt die Endigungsgründe der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates taxativ auf. Das im Gesetz nicht genannte Herabsinken der Anzahl der Arbeitnehmer unter fünf Personen bewirkt daher nicht die Beendigung der Tätigkeitsdauer des Betriebsrates. Entscheidungstexte 9 ObA 90/05h Entscheidungstext OGH 07.06.2006 9 ObA 90/05h V... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Über das Vermögen der W***** GmbH (in der Folge: Gemeinschuldnerin) wurde am 16. 7. 2003 der Konkurs eröffnet. Die Beklagten waren zu diesem Zeitpunkt Mitglieder des Arbeiter- oder des Angestelltenbetriebsrats. Mit Beschluss des Konkursgerichtes vom 25. 9. 2003 wurde der Verkauf der wesentlichen Vermögenswerte an die V***** GmbH (in der Folge: Erwerberin) genehmigt. Der Verkauf wurde noch am selben Tag vollzogen. Der Masseverwalter trat in der Folge von allen... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war ab 17. 8. 1987 bei einer GmbH angestellt, die in verschiedenen Filialen Bekleidung vertrieb. Die Klägerin war in einer Filiale dieser GmbH in Leoben beschäftigt, in der 20 Mitarbeiter tätig waren. Nicht nur die Buchhaltung und die Lohnverrechnung, sondern auch der Einkauf und die Preisgestaltung sowie die Personalleitung erfolgten jedoch zentral. Über das Vermögen der GmbH wurde mit Beschluss vom 13. 6. 2000 das Konkursvermögen eröffnet. Im Juli wurde... mehr lesen...
Begründung: Die klagenden Parteien waren seit 1997 bzw 1994 als Kfz-Mechaniker bei der späteren Gemeinschuldnerin beschäftigt. Diese betrieb an diesem Standort seit 1980 ein Autohaus und hatte die Gewerbeberechtigung sowohl für das Handelsgewerbe als auch das Kfz-Mechanikergewerbe. Lebensnerv des Unternehmens war der Händlervertrag hinsichtlich einer bestimmten Automarke. Angeschlossen waren auch eine Reparaturwerkstätte samt Lackiererei und Spenglerei, die sich allerdings überwie... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1ArbVG §121 Z1
Rechtssatz: Die "dauernde" Einstellung im Sinne des § 121 Z 1 ArbVG bedeutet die Phase des Abbaus der Beschäftigten und der Betriebsmittel mit dem Ziel der Betriebseinstellung, dh, dass diese erst geplant ist. Ist demgegenüber die Auflösung bereits erfolgt, so stellt dies einen Grund für die Mandatsbeendigung nach § 62 ArbVG dar, sodass das Gericht in diesem Fall nicht mehr eingeschaltet werden muss. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Da das Urteil des Berufungsgerichtes hinsichtlich der erst- und drittbeklagten Parteien unangefochten geblieben und daher in Rechtskraft erwachsen ist, wird im Folgenden das Parteivorbringen nur insoweit wiedergegeben, als es sich auf die verbliebenen (zweit- und viert-)beklagten Parteien bezieht. Mit ihren (später verbundenen) Klagen vom 16. 8. 2000 begehrte die klagende Partei, der Kündigung der Beklagten die gerichtliche Zustimmung zu erteilen. Dazu b... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1ArbVG §121 Z1
Rechtssatz: Die "dauernde" Einstellung im Sinne des § 121 Z 1 ArbVG bedeutet die Phase des Abbaus der Beschäftigten und der Betriebsmittel mit dem Ziel der Betriebseinstellung, dh, dass diese erst geplant ist. Ist demgegenüber die Auflösung bereits erfolgt, so stellt dies einen Grund für die Mandatsbeendigung nach § 62 ArbVG dar, sodass das Gericht in diesem Fall nicht mehr eingeschaltet werden muss. ... mehr lesen...
Begründung: Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus § 4 Abs 2 ArbVG. Beide sind daher im Sinne des § 54 Abs 2 letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Die Kollektivvertragsfähigkeit der Parteien ergibt sich aus Paragraph 4, Absatz 2, ArbVG. Beide sind daher im Sinne des Paragraph 54, Absatz 2, letzter Satz ASGG als Parteien des besonderen Feststellungsverfahrens legitimiert. Der Antragsteller beantragt wie im Spru... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist seit der Betriebsratswahl vom 8. bis 10. 10. 1997 Mitglied des Arbeiterbetriebsrates der beklagten Partei, dessen Funktionsperiode sich bis 10. 10. 2001 erstreckt. In einer weiteren Betriebsratswahl wurden am 27. 11. 1998 andere Betriebsräte gewählt. Diese Betriebsratswahl wurde vom (alten) Arbeiterbetriebsrat der beklagten Partei und den damals gewählten Mitgliedern, darunter auch dem Kläger, zu 28 Cga 265/98i des Erstgerichtes angefochten. M... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Erstkläger wurde in der in der Zeit vom 8. bis 10. 10. 1997 abgehaltenen Wahl zum Arbeiterbetriebsrat gewählt. Die Zweit- bis Viertkläger sind aufgrund dieser Wahl Mitglieder des Erstklägers. Die Wahl wurde von einer wahlwerbenden Gruppe und einem (ehemals) wahlberechtigten Arbeitnehmer mit Klage angefochten. Die erstinstanzliche Entscheidung in diesem Verfahren steht noch aus. Der aus der Wahl zunächst als Betriebsratsvorsitzender hervorgegangene Arbe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß mangels Vorliegens einer Betriebstillegung die Kündigung das Arbeitsverhältnis der Klägerin nicht beendete. Es genügt daher insoweit auf die Richtigkeit der
Begründung: der angefochtenen Entscheidung hinzuweisen (§ 510 Abs 3 Satz 2 ZPO). Das Berufungsgericht hat zutreffend erkannt, daß mangels Vorliegens einer Betriebstillegung die Kündigung das Arbeitsverhältnis ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte (und klagende) Partei (im folgenden nur beklagte Partei genannt) betrieb das Kaufhaus Q***** in Klagenfurt und hatte in diesem Betrieb ca 130 Arbeitnehmer beschäftigt. Es bestand ein gemeinsamer Betriebsrat für Arbeiter und Angestellte. Es sind des weiteren mehr als drei Arbeitnehmer von der Klage betroffen. Die Personalkantine der Q*****, Betriebsstandort Klagenfurt, existiert seit der Eröffnung des Q***** Kaufhauses am 1.9.1971. Mitarbeite... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 19.April 1993 im Reisebüro der beklagten Partei als Angestellte beschäftigt, wobei nach Ablauf der Probezeit eine Kündigungsfrist von drei Monaten jeweils zum Quartal vereinbart war. Mit Schreiben vom 6.Juli 1995 setzte die Klägerin die Geschäftsführerin der beklagten Partei von ihrer Schwangerschaft in Kenntnis. Ungeachtet einer mit beabsichtigter Betriebsstillegung mit 1. August 1995 begründeten Kündigung vom 24.Juli 1995 setzte die Klägerin u... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1ArbVG §120 Abs3MuttSchG §10 Abs3
Rechtssatz: Maßnahmen, die die Betriebsstilllegung indizieren, sind in der Regel die Auflösung der Arbeitsverhältnisse, die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, die Veräußerung der sachlichen Betriebsmittel, der Abverkauf der Produkte und der Verkauf der Rohstoffe sowie der Abbruch der Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, also die Liquidierung der Betriebsmittel. In der Regel werden mehrere ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1ArbVG §120 Abs3MuttSchG §10 Abs3
Rechtssatz: Maßnahmen, die die Betriebsstilllegung indizieren, sind in der Regel die Auflösung der Arbeitsverhältnisse, die Zurücklegung der Gewerbeberechtigung, die Veräußerung der sachlichen Betriebsmittel, der Abverkauf der Produkte und der Verkauf der Rohstoffe sowie der Abbruch der Beziehungen zu Kunden und Lieferanten, also die Liquidierung der Betriebsmittel. In der Regel werden mehrere ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z5ArbVG §120 Abs3
Rechtssatz: Auch der ungültig gewählte Betriebsrat übt bis zur Ungültigerklärung der Betriebswahl Betriebsratsfunktionen aus, sodaß sein sich aus den §§ 120 bis 122 ArbVG ergebender Schutz drei Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat endet. Die rechtsgestaltende Entscheidung des Gerichtes wirkt nämlich nicht auf die Wahl zurück, sondern ex nunc. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z5ArbVG §120 Abs3
Rechtssatz: Auch der ungültig gewählte Betriebsrat übt bis zur Ungültigerklärung der Betriebswahl Betriebsratsfunktionen aus, sodaß sein sich aus den §§ 120 bis 122 ArbVG ergebender Schutz drei Monate nach Erlöschen der Mitgliedschaft zum Betriebsrat endet. Die rechtsgestaltende Entscheidung des Gerichtes wirkt nämlich nicht auf die Wahl zurück, sondern ex nunc. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AMFG §45aArbVG §34ArbVG §62 Z1
Rechtssatz: Die Frage der Entstehung und Einstellung des Betriebs kann nur im Einzelfall entschieden werden. Der Beginn der Liquidierungsphase sagt noch nichts über den Zeitpunkt der Betriebseinstellung aus. Ein im Betrieb ordnungsgemäß gewählter Betriebsrat verliert daher seine Funktion nicht bereits mit dem Wegfall des Dauercharakters, sondern erst mit den tatsächlichen Einstellungshandlungen. ... mehr lesen...
Norm: AMFG §45aArbVG §34ArbVG §62 Z1
Rechtssatz: Die Frage der Entstehung und Einstellung des Betriebs kann nur im Einzelfall entschieden werden. Der Beginn der Liquidierungsphase sagt noch nichts über den Zeitpunkt der Betriebseinstellung aus. Ein im Betrieb ordnungsgemäß gewählter Betriebsrat verliert daher seine Funktion nicht bereits mit dem Wegfall des Dauercharakters, sondern erst mit den tatsächlichen Einstellungshandlungen. ... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34ArbVG §62 Z1ArbVG §65 Abs1ArbVG §120 ff
Rechtssatz: Ist mit einem Betriebsübergang keine Betriebsstillegung im betriebsverfassungsrechtlichen Sinn verbunden, tritt der Übernehmer des Betriebes in die Arbeitsverhältnisse der Mitglieder des Betriebsrats ex lege ein. Der Sonderrechtsschutz der §§ 120 ff ArbVG schlägt damit durch. Diesen Sonderrechtsschutz genießen auch die ex lege nachgerückten Ersatzmitglieder. Diese Grundsätze gel... mehr lesen...