RS OGH 2008/11/25 9ObA77/08a

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Veröffentlicht am 25.11.2008
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Norm

ArbVG §62
ArbVG §62a

Rechtssatz

Der Betriebsrat, der sich während des Anfechtungsverfahrens durch Rücktritt selbst auflöst, verliert die Parteifähigkeit. Entscheidung und Verfahren sind als nichtig aufzuheben, die Klage ist zurückzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 9 ObA 77/08a
    Entscheidungstext OGH 25.11.2008 9 ObA 77/08a
    Beisatz: Der Wegfall der Parteifähigkeit des Betriebsrats während des Verfahrens wurde vom Gesetzgeber in § 62a ArbVG ausdrücklich und abschließend geregelt. (T1)

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124268

Zuletzt aktualisiert am

24.01.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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