Norm: ABGB §7ArbVG §34 Abs2ArbVG §35 Abs2ArbVG §62 Z6
Rechtssatz: Die betriebsverfassungsrechtliche Situation, die sich aus der Wahl eines Betriebsrates in einem betriebsverfassungsrechtlichen Nichtbetrieb ergibt, unterscheidet sich grundlegend von der Situation, die sich aus der Erklärung der Beendigung der Gleichstellung einer ( die Betriebseigenschaft ansonsten von vornherein nicht besitzenden ) Arbeitsstätte ergibt, sodaß ein Analogieschluß... mehr lesen...
Norm: ArbVG §34 Abs2ArbVG §35 Abs2ArbVG §62 Z6
Rechtssatz: Der Gesetzgeber hat den Einfluß von Entscheidungen des Einigungsamtes auf die vorzeitige Beendigung der Tätigkeitsdauer eines Betriebsrates keineswegs übersehen, sondern hat an die bescheidmäßige Feststellung der fehlenden Betriebseigenschaft einer Arbeitsstätte eine § 62 Z 6 ArbVG entsprechende Rechtswirkung (vorzeitige Beendigung) nicht geknüpft. Entscheidungstexte... mehr lesen...
Norm: ABGB §7ArbVG §34 Abs2ArbVG §35 Abs2ArbVG §62 Z6
Rechtssatz: Die betriebsverfassungsrechtliche Situation, die sich aus der Wahl eines Betriebsrates in einem betriebsverfassungsrechtlichen Nichtbetrieb ergibt, unterscheidet sich grundlegend von der Situation, die sich aus der Erklärung der Beendigung der Gleichstellung einer ( die Betriebseigenschaft ansonsten von vornherein nicht besitzenden ) Arbeitsstätte ergibt, sodaß ein Analogieschluß... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1BRG §13 Abs2 lita
Rechtssatz: Von einer Einstellung des Betriebes kann dann nicht gesprochen werden, wenn trotz einer Änderung von Elementen des Betriebes nach allgemeinen betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen angenommen werden kann, daß der alte Betrieb fortbesteht ("Betriebsidentität"). Übernimmt aber ein Großunternehmen nur einen losgelösten Teil eines aus zwei örtlich getrennten Betriebsstätten bestehenden, jedoch ein... mehr lesen...
Norm: ArbVG §62 Z1BRG §13 Abs2 lita
Rechtssatz: Von einer Einstellung des Betriebes kann dann nicht gesprochen werden, wenn trotz einer Änderung von Elementen des Betriebes nach allgemeinen betriebsverfassungsrechtlichen Grundsätzen angenommen werden kann, daß der alte Betrieb fortbesteht ("Betriebsidentität"). Übernimmt aber ein Großunternehmen nur einen losgelösten Teil eines aus zwei örtlich getrennten Betriebsstätten bestehenden, jedoch ein... mehr lesen...