Begründung: Der Rechtspfleger des Erstgerichts bewilligte die beantragte Eintragung des Wechsels des Alleingesellschafters einer Gesellschaft mbH und die Abberufung und Neubestellung von deren Geschäftsführern in das Firmenbuch. Das Rekursgericht hob aus Anlass des Rekurses des gelöschten Alleingesellschafters den angefochtenen Beschluss als nichtig auf und trug dem Erstgericht eine neuerliche Entscheidung durch den Richter auf. Es wies den von der Revisionsrekurswerberin gestellten... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden, die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Feldkirch zu FN ***** eingetragenen W***** GmbH, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Gesellschaft und ihres Geschäftsführers Ral... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN ***** eingetragenen D***** Gesellschaft mbH mit dem Sitz in L***** über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Ges... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN ***** eingetragenen D***** Gesellschaft m. b.H. mit dem Sitz in L*****, über den Revisionsrekurs der Geschäftsführer 1. Hannelore D*****, und 2. Marco D*****, beide vertreten d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Dr. Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Ried im Innkreis zu FN ***** eingetragenen M***** Gesellschaft m.b.H. mit dem Sitz in A*****, über die außerordentlichen Revisionsrekurse der Gesellschaft, vertreten durch Weh Rechtsanwal... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Ehmayr als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Huber, Dr. Prückner, Dr. Schenk und Schramm als weitere Richter in der Firmenbuchsache der im Firmenbuch des Landesgerichts Linz zu FN ***** eingetragenen D***** Gesellschaft m. b.H. mit dem Sitz in L*****, über den außerordentlichen Revisionsrekurs der Geschäftsführerin Hannelore D*****, vertreten durch Dr. Johannes Hi... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Beschluss, mit dem im Firmenbuchverfahren ein Unterbrechungsantrag abgewiesen oder zurückgewiesen wird, ist gemäß § 19 Abs 3 FBG unanfechtbar, wie dies gemäß § 192 Abs 1 ZPO grundsätzlich auch im Zivilprozess gilt (RIS-Justiz RS0106006). Der Fall einer im Gesetz zwingend vorgeschriebenen Unterbrechung liegt nicht vor. Ein beim Gericht erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften nach Art 288 Abs 2 EG anhängiges Verfah... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Ein Beschluss, mit dem im Firmenbuchverfahren ein Unterbrechungsantrag abgewiesen oder zurückgewiesen wird, ist gemäß § 19 Abs 3 FBG unanfechtbar, wie dies gemäß § 192 Abs 1 ZPO grundsätzlich auch im Zivilprozess gilt (RIS-Justiz RS0106006). Der Fall einer im Gesetz zwingend vorgeschriebenen Unterbrechung liegt nicht vor. Soweit im Revisionsrekurs die Unterbrechungspflicht abermals mit der Anhängigkeit der Vorabentscheidung... mehr lesen...
Begründung: Da die Vorstandsmitglieder der Gesellschaft der Aufforderung des Erstgerichts zur Offenlegung des Jahresabschlusses zum 28. 2. 1998 trotz bereits verhängter Zwangsstrafen nicht nachkamen, forderte das Erstgericht mit Beschluss vom 26. 3. 2003 das neue Vorstandsmitglied Volker H***** unter Androhung einer Zwangsstrafe von 730 EUR zur Veröffentlichung auf. Mit Beschluss vom selben Tag verhängte es über das Vorstandsmitglied Wolfgang W***** die ihm bereits angedrohte Zwang... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung 1. Zum Unterbrechungsantrag : Die Vorinstanzen haben den Unterbrechungsantrag der Geschäftsführer abgewiesen. Dagegen ist gemäß § 19 Abs 3 FBG kein Rechtsmittel zulässig, weil kein Fall einer zwingend vorgeschriebenen Verfahrensunterbrechung vorliegt (RIS-Justiz RS0106006). 1. Zum Unterbrechungsantrag : Die Vorinstanzen haben den Unterbrechungsantrag der Geschäftsführer abgewiesen. Dagegen ist gemäß Paragraph 19, Absatz 3, ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 25. 8. 2000 verhängte das Firmenbuchgericht über zwei damalige Vorstandsmitglieder wegen Nichtvorlage des Jahresabschlusses zum 28. 2. 1998 die zuvor angedrohte Zwangsstrafe von je 50.000 S unter Androhung einer weiteren Zwangsstrafe von je 50.000 S und der Veröffentlichung der Strafverhängung für den Fall der Nichtvorlage des Jahresabschlusses binnen zwei Monaten ab Rechtskraft des Strafbeschlusses. Das Rekursgericht bestätigte den Strafbeschluss. De... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist teilweise absolut, teilweise mangels erheblicher Rechtsfragen im Sinn des § 14 Abs 1 AußStrG unzulässig: Der Revisionsrekurs ist teilweise absolut, teilweise mangels erheblicher Rechtsfragen im Sinn des Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG unzulässig: Rechtliche Beurteilung Eine Nichtigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens, die das Rekursgericht verneint hat, kann auch im außerstreitigen Verfahren mit Revisionsrekurs nicht ... mehr lesen...
Begründung: Der Stichtag für den Jahresabschluss der Gesellschaft mbH ist der 31. Dezember. Das Firmenbuchgericht hat nach zweimaliger erfolgloser Aufforderung, den Jahresabschluss offenzulegen und die Merkmale für die Einordnung in die Größenklassen gemäß § 221 HGB für das Geschäftsjahr 1997 binnen 14 Tagen einzureichen, mit Beschluss vom 4. 10. 1999 über die drei Geschäftsführer der Gesellschaft Zwangsstrafen von je 10.000 S verhängt und weitere Zwangsstrafen von je 20.000 S ... mehr lesen...
Begründung: Die seit 9. 9. 1997 im Firmenbuch eingetragene Z***** OHG ist ein durch Umwandlung entstandenes Nachfolgeunternehmen der Z***** Gesellschaft mbH. Am Eintragungstag zeigten ihre Gesellschafter beim Firmenbuchgericht an, daß sie ihr Vermögen auf die OHG übertragen hätten und daß die OHG mit der G***** OHG "gemäß dem entsprechend Art IV UmgrStG ... handelsrechtlich unter der Bedingung ihrer Eintragung" den Zusammenschlußvertrag vom 24. 9. 1996 geschlossen hätten. Sie b... mehr lesen...
Norm: FBG §19 Abs2FBG §19 Abs3
Rechtssatz: Nach § 19 Abs 3 FBG kann die Abweisung oder Zurückweisung eines Antrages auf Unterbrechung nicht angefochten werden. Der Beschluss des Rekursgerichtes, mit dem die vom Erstgericht verfügte Unterbrechung des Firmenbuchverfahrens abgelehnt wurde, ist daher jedenfalls unanfechtbar. Entscheidungstexte 6 Ob 2099/96m Entscheidungstext OGH 21.11.1996 ... mehr lesen...
Norm: B-VG Art139ZPO §192 Abs2 B10FBG §19 Abs3
Rechtssatz: Gegen den Beschluß, mit dem ein Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung durch den VfGH abgewiesen wird, ist trotz der Bestimmung des § 192 Abs 2 ZPO der Rekurs zulässig (vgl hiezu 1 Ob 122, 123/55). Entscheidungstexte 4 Ob 80/55 Entscheidungstext OGH 14.06.1955 4 Ob ... mehr lesen...
Das Berufungsgericht hat den Antrag des Klägers auf Unterbrechung des Verfahrens zwecks Überprüfung der Gesetzmäßigkeit eines Kollektivvertrages abgewiesen. Der Rekurs des Klägers blieb ohne Erfolg. Rechtliche Beurteilung Aus der Begründung: Der Rekurs ist zwar zulässig, aber nicht begrundet. Daß gegen den Beschluß, mit dem ein Antrag auf Unterbrechung des Verfahrens zur Überprüfung der Gesetzmäßigkeit einer Verordnung durch den Verfassungsgerichtshof abgew... mehr lesen...