Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Die Beschwerdeführerin (BF) begehrte mit ihrer am XXXX beim Landesgericht für XXXX eingebrachten und zu XXXX protokollierten Klage gegenüber zwei beklagten Parteien die urteilsmäßige Feststellung, dass eine (näher bezeichnete) titulierte Unterlassungsverpflichtung aus einem Vorverfahren und die entsprechende Ermächtigung zur Urteilsveröffentlichung nicht zu Recht bestehen würden. Außerdem erhob sie (zunächst hilfsweise) ein Un... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF), die XXXX (vormals XXXX ) brachte am 19.11.2019 eine Klage auf Zahlung des aushaftenden Betrages von € 6.586,85 beim Bezirksgericht XXXX (in Folge: BG) zu XXXX gegen zwei beklagte Parteien ein. Dafür wurden von der BF Pauschalgebühren nach Tarifpost (TP) 1 Gerichtsgebührengesetz (GGG) iHv € 345,40 (inkl 10% Streitgenossenzuschlag nach § 19a GGG) mittels Gebühreneinzug ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF), die XXXX brachte am 01.07.2019 eine Klage auf Zahlung des aushaftenden Betrages von € 5.799,28 beim Bezirksgericht XXXX (in Folge: BG) zu XXXX gegen zwei beklagte Parteien ein. Dafür wurden von der BF Pauschalgebühren nach Tarifpost (TP) 1 Gerichtsgebührengesetz (GGG) iHv € 345,40 (inkl 10% Streitgenossenzuschlag nach § 19a GGG) mittels Gebühreneinzug eingehoben. 1. ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (in Folge: BF) brachte am 16.03.2023 eine Feststellungsklage beim Bezirksgericht XXXX (in Folge: BG) zu XXXX ein. Dafür wurden vom Konto der Rechtsvertreterin der BF aufgrund der von ihr angeführten Bemessungsgrundlage nach § 16 Abs 1 Z 1 lit c Gerichtsgebührengesetz (GGG) iHV € 750,00 Pauschalgebühren nach Tarifpost TP 1 GGG iHv € 114,00 eingezogen. 1. Die Beschwerdeführerin (in Folg... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Im Grundverfahren vor dem Landesgericht XXXX brachten die Beschwerdeführer am 01.10.2019 (verbessert mit Schriftsatz vom 17.10.2019) eine Leistungsklage gegen zwei beklagte Parteien ein und bezifferten den Gesamtstreitwert mit EUR 70.891,35 s.A bzw. EUR 70.167,43 s.A. (nach Verbesserung). Das Klagebegehren lautete nach Verbesserung wie folgt: " Die Kläger begehren daher das nachfolgende Urteil A. Leistungsbegehren 1. Die ers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der im zivilgerichtlichen Verfahren beim XXXX (im Folgenden: LG) zu XXXX als Kläger geführte Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) hat am 30.12.2019 im zivilgerichtlichen Verfahren mittels elektronischem Rechtsverkehr eine Klage wegen Herausgabe (bewertet mit € 200.000,00) und Eigentumsübertagung (bewertet mit € 817.863,70) eingebracht. Für den Streitwert nach GGG gab der BF eine Bewertung anhand des dreifachen Einheitswertes der betreffende... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der im zivilgerichtlichen Verfahren beim XXXX (im Folgenden: LG) zu XXXX als Kläger geführte Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) hat am 30.12.2019 mittels elektronischem Rechtsverkehr eine Klage wegen Herausgabe (bewertet mit € 200.000,00) und Eigentumsübertagung (bewertet mit € 817.863,70) eingebracht. Für den Streitwert nach GGG gab der BF eine Bewertung anhand des dreifachen Einheitswertes der betreffenden Liegenschaften an (€ 22.900,00... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Verfahrensgang und Sachverhalt: Mit der am 05.08.2019 im elektronischen Rechtsverkehr beim Landesgericht XXXX zu XXXX eingebrachten Mahnklage forderte die damals vom (mittlerweile verstorbenen) Rechtsanwalt XXXX vertretene Erstbeschwerdeführerin (BF1) von einer beklagten Partei EUR 70.000 samt Zinsen und Kosten. Nach einem erfolglosen Versuch, die Pauschalgebühr einzuziehen, wurden der BF1, die im Verfahren XXXX des Landesgerichts XXXX mittlerweile von Zweit... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Der Beschwerdeführer (BF) brachte am 19.10.2015 eine Klage beim Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien (in der Folge: LG) zu XXXX ein. Dafür entrichtete er Pauschalgebühren nach TP 1 GGG iHv € 707,00. Das Klagebegehren lautete: „1. Es wird festgestellt, dass die beklagte Partei der klagenden Partei für jenen Schaden haftet, den diese wegen der Unterlassung der Verhängung eines Vertriebsverbots hinsichtlich des XXXX Fonds ( XXXX ) im Mai... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführerin (BF) brachte am 21.08.2015 eine Klage auf Abberufung des Geschäftsführers der XXXX GmbH (Streitwertes ? 35.000,00) beim Landesgericht FELDKIRCH (LG) ein. Die dafür vorgesehene Pauschalgebühr nach TP 1 Gerichtsgebührengesetz (GGG) iHv ? 707,00 erfolgte durch Gebühreneinzug. In der mündlichen Verhandlung vom 21.08.2015 schlossen die Parteien einen Vergleich, Zl XXXX , mit folgendem Inhalt (auszugsweise): "1. Die beklagte... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Klage vom 31.12.2012 brachte der Beschwerdeführer beim Handelsgericht Wien (in der Folge: HG) im Verfahren zu 47 Cg 129/12s eine Klage iHv ? 202.400,00 samt Antrag auf Verfahrenshilfe ein. Nach erfolglos gebliebenem Rechtshilfeersuchen an das Bezirksgericht Klagenfurt trug das HG mit Beschluss vom 03.07.2013 dem Beschwerdeführer auf, die Verbesserung des Antrages auf Bewilligung der Verfahrenshilfe samt Klage vorzunehmen. Am 16.07.2013 er... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang/Sachverhalt: 1. Im Grundverfahren vor dem Bezirksgericht XXXX brachte die Beschwerdeführerin am 24.07.2018 eine Mietzins- und Räumungsklage ein und bezifferte - eingangs der Klagsschrift - den Streitwert einerseits nach RATG mit EUR 1.935,57 (EUR 935,57 Mietzins + EUR 1.000,00 Räumung), andererseits nach GGG mit EUR 1.685,57 (EUR 935,57 Mietzins + EUR 750,00 Räumung), zuzüglich EUR 347,03 Mahnspesen/KSV-Betreibungskosten als Nebenforderung. Das ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Die Beschwerdeführer brachten am 14.11.2018 beim Landesgericht Salzburg zur Zahl 8 Cg 84/18y eine Klage ein, mit der sie die Fällung des folgenden Urteils begehrten: "1. Die Eigentumsgemeinschaft ob der Liegenschaft GB [...], EZ [...], wird durch richterliche Wohnungseigentumsbegründung gem. § 3 Abs. 1 Z 3 WEG 2002 aufgehoben und die Miteigentumsanteile sowie die Nutzwerte und die mit dem Wohnungseigentum verbundenen Nutzungsrechte der ... mehr lesen...