Begründung: Die Klägerin begehrte vom Beklagten die Herausgabe eines Druckgeräts der Marke Xerox DC 242. Alternativ stellte sie ein Zahlungsbegehren über EUR 31.035,-- sA. Sie brachte vor, dass sie das Gerät als Eigentümerin an den Beklagten vermietet habe. Der Mietvertrag sei von ihr wegen Verzugs der Mietzahlungen aufgelöst worden. Der Beklagte verweigere die Ausfolgung des Geräts. Der Listenpreis des Geräts betrage EUR 31.035,--. Die Zuständigkeit des Erstgerichts sei ausdrückli... mehr lesen...
Norm: JN §51JN §56JN §104
Rechtssatz: 1. Lautet das Hauptbegehren nicht auf Geld, ist das in Geld bestehende Alternativbegehren für die Zuständigkeit maßgebend. 2. Eine Verschiebung der sachlichen Zuständigkeit vom allgemeinen Gerichtshof zum selbständigen Handelsgericht ist durch Vereinbarung möglich. Entscheidungstexte 1 R 204/09i Entscheidungstext OLG Wien 05.11.2008 1 ... mehr lesen...
Norm: JN §51JN §81 Abs1
Rechtssatz: Die sachliche Zuständigkeit wird durch § 81 JN nicht geregelt. Unterliegt eine Streitsache gemäß §51 JN der Handelsgerichtsbarkeit, dann ist das Kausalgericht, in dessen Sprengel das unbewegliche Gut liegt, zuständig. Entscheidungstexte 1 Ob 309/01z Entscheidungstext OGH 17.12.2001 1 Ob 309/01z Eu... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluß wies das Erstgericht die Klage wegen sachlicher Unzuständigkeit zurück. Der dagegen fristgerecht erhobene Rekurs der Klägerin ist berechtigt. Rechtliche Beurteilung Nach Ansicht des Erstgerichtes ist die beklagte Partei nach den Klagsangaben Kaufmann und das der Klage zugrundeliegende Geschäft für die beklagte Partei ein Handelsgeschäft. Zumindest sei nichts vorgebracht worden, was diese Vermutung widerlegen ... mehr lesen...
Norm: JN §51GenG §1 Abs3GenG §13GenG §24
Rechtssatz: Ist eine gemeinnützige Bau-, Wohn- und Siedlungsgenossenschaft nicht im Handelsregister eingetragen, ist sie nicht (Form-)Kaufmann. Entscheidungstexte 16 R 211/97k Entscheidungstext OLG Wien 11.05.1998 16 R 211/97k European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OLG0009:1998... mehr lesen...
Norm: JN §51 Z1GlückspielG §25 Abs3
Rechtssatz: Sachliche Zuständigkeit der Handelsgerichte bei Rückforderung von Spieleinsätzen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 29 Kt 90/04 (29 Kt 150/04). Diese ist nunmehr unter RW0000628 abrufbar. Entscheidungstexte 4 R 228/96w Entscheidungstext OLG Wien 17.10.1996 4 R 228/9... mehr lesen...
Norm: JN §51 Z1GlückspielG §25 Abs3
Rechtssatz: Sachliche Zuständigkeit der Handelsgerichte bei Rückforderung von Spieleinsätzen. Anmerkung Unter dieser Rechtssatznummer befand sich ursprünglich auch die Entscheidung GZ 29 Kt 90/04 (29 Kt 150/04). Diese ist nunmehr unter RW0000628 abrufbar. Entscheidungstexte 4 R 228/96w Entscheidungstext OLG Wien 17.10.1996 4 R 228/9... mehr lesen...
Norm: JN §51PHG §1
Rechtssatz: Für Ansprüche des durch ein fehlerhaftes Produkt Geschädigten gegen den Hersteller des Produkts aufgrund des PHG besteht nicht die Zuständigkeit der Kausalgerichte. Entscheidungstexte 6 Ob 568/91 Entscheidungstext OGH 20.06.1991 6 Ob 568/91 Veröff: EvBl 1992/23 S 91 = SZ 64/82 European Case Law Ide... mehr lesen...
Begründung: Der Erstrichter erließ zur Sicherung des von der Klägerin geltend gemachten, auf das UWG gestützten Unterlassungsanspruches als Einzelrichter des Landesgerichtes für ZRS Graz eine einstweilige Verfügung, ohne dabei auszusprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelssachen tätig gewesen sei. Das Gericht zweiter Instanz, das dem von der Beklagten gegen die einstweilige Verfügung erhobenen Rekurs Folge gab und den Sicherungsauftrag abwies, entschie... mehr lesen...
Norm: JN §7 Abs2JN §8 Abs2JN §51ZPO §259 Abs3ZPO §417 Abs1 Z1ZPO §429 Abs2ZPO §446ZPO §479a
Rechtssatz: Entscheidet in erster Instanz nicht der Richter eines besonderen Gerichtes in Handelssachen (HG Wien; BGHS Wien), so kann er aussprechen, daß er in Ausübung der besonderen Gerichtsbarkeit in Handelsrechtssachen tätig geworden ist, nicht aber, daß er in Ausübung der allgemeinen Gerichtsbarkeit entschieden hätte. Dies gilt auch dann, wenn der E... mehr lesen...
Der Kläger beantragt die Verurteilung des Beklagten, es zu unterlassen, Geschäftsmethoden des Klägers und dessen Geschäftsverbindungen zu benützen, sowie ihm anvertraute Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse oder ihm durch seine Tätigkeit für den Kläger bekannt gewordene Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu verwenden; ferner ihn zur Zahlung eines Betrages von 25.000 S s. A. sowie einer Geldbuße von 10.000 S zu verurteilen. Der Kläger betreibe im Standort W. einen Handel mit Bürobedarf... mehr lesen...
Der Antragsteller stellte beim Handelsgericht Wien den Antrag, gemäß § 338 HGB. anzuordnen, daß der Antragsgegner die Bilanzen des Jahres 1952 bis zur Gegenwart und die Bücher vorlege und sonstige erforderliche Erklärungen abgebe, mit der Begründung: , er sei als stiller Gesellschafter an dem vom Antragsgegner unter der Anschrift Wien I., S.-Gasse 3, betriebenen Handelsgewerbe beteiligt; der Antragsgegner verweigere seit Jahren die Vorlage der Bilanzen, der Bücher und Papiere. Das Han... mehr lesen...
Die klagende Partei begehrt in ihrer Klage die Feststellung gegenüber der beklagten Partei, daß sie berechtigt sei, bestimmte, im Markenregister des österreichischen Patentamtes eingetragene Marken in Österreich weiter zu benutzen, und daß die beklagte Partei nicht berechtigt sei, die Löschung dieser für die klagende Partei registrierter Marken zu begehren. Die klagende Partei begrundet dies damit, diese Marken seien ursprünglich für die Firma L. Werk Ges. m. b. H. in W. eingetragen g... mehr lesen...
Der Rechtsanwalt Dr. M. hatte den Kaufmann L., der nach der Okkupation ein Unternehmen arisiert und unter der auf seinen Namen geänderten Firma geführt hatte, durch Jahre vertreten. L. ist anläßlich des Zusammenbruches des nationalsozialistischen Regimes geflüchtet. Für sein Unternehmen ist in der Folge ein öffentlicher Verwalter bestellt worden. Dr. M. brachte gegen die durch den Verwalter vertretene Firma beim Handelsgericht die Klage auf Bezahlung seines Honorars in der Höhe von 14... mehr lesen...
Norm: JN §1 CVbJN §51
Rechtssatz: Zur Entscheidung über die Berechtigung des Ausschlusses eines Mitgliedes der Genossenschaft ist das Handelsgericht zuständig. Entscheidungstexte 1 Ob 191/46 Entscheidungstext OGH 07.12.1946 1 Ob 191/46 Veröff: JBl 1947,111 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1946:RS0045601 ... mehr lesen...
Norm: JN §51
Rechtssatz: (Zum EGAHGB) Streitigkeiten zwischen einer GmbH und ihrem früheren Geschäftsführer aus pflichtwidriger Geschäftsführung gehören zur Zuständigkeit der HG. Entscheidungstexte 3 Ob 319/26 Entscheidungstext OGH 27.04.1926 3 Ob 319/26 Veröff: SZ 8/135 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:192... mehr lesen...
Norm: JN §51
Rechtssatz: Die Zuständigkeit für das Verfahren nach §§ 557 ff ZPO kann durch Parteienvereinbarung nicht ausgeschlossen werden. Entscheidungstexte 1 Ob 672/23 Entscheidungstext OGH 09.10.1923 1 Ob 672/23 Veröff: SZ 5/227 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1923:RS0046616 Dokument... mehr lesen...