Begründung: Die Betreibende, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Österreich, erwirkte gegen die Verpflichtete, eine Kapitalgesellschaft mit Sitz in Italien, einen Unterlassungsexekutionstitel. Mit der Behauptung, die Verpflichtete habe gegen das Unterlassungsgebot verstoßen, beantragte die Betreibende beim Bezirksgericht Villach einerseits die Exekution nach § 355 EO und andererseits - zur Hereinbringung der Kosten des Exekutionsantrags - die Forderungsexekution nach § 294 EO. Die ... mehr lesen...
Begründung: Die Verpflichtete, die ihren Sitz in Deutschland hat, wurde mit rechtskräftigem und vollstreckbaren Endbeschluss des Bezirksgerichts Hall in Tirol vom 7. 7. 2006, AZ 5 C 313/05g, schuldig erkannt, durch Abstellen eines auf sie zugelassenen LKW auf der Liegenschaft der Betreibenden deren ruhigen Besitz gestört zu haben und jede weitere derartige Störung zu unterlassen. Die Betreibende beantragte unter Behauptung neuerlicher gleichartiger Besitzstörungshandlungen die Bewil... mehr lesen...
Begründung: Nach den Angaben in der Klage ist der Kläger österreichischer Staatsangehöriger mit dem gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich und die Beklagte eine Aktiengesellschaft mit Sitz in der Türkei. Der Kläger begehrt von der Beklagten aus dem Titel des Schadenersatzes die Zahlung von 34.000 EUR sA. Er bringt dazu im Wesentlichen vor, ein Repräsentant der Beklagten habe ihn im Jahre 1999 in Österreich zum Abschluss eines Anlagevertrags verleitet und ihm dabei unter Vorspiegelu... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrt von der beklagten, nach seinen Angaben in der Türkei ansässigen Aktiengesellschaft die Zahlung von 16.500 EUR sA. Die Beklagte bzw deren Repräsentanten hätten den Kläger sowie zahlreiche andere Kleinanleger in Österreich und Deutschland bewusst (mit Beteiligung bloß am Gewinn etc) zu einer praktisch wertlosen Beteiligung an der Beklagten veranlasst. Zahlreiche Rückforderungsbegehren seien erfolglos gewesen. Der Kläger habe im Hinblick auf die Wertlosig... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin begehrt mit der beim Bezirksgericht Graz-Ost eingebrachten Klage von den Beklagten, die ihren allgemeinen Gerichtsstand im Sprengel dieses Gerichts haben, die Zahlung des Preises eines Inserats. Das Bezirksgericht Graz-Ost wies mit Beschluss vom 17. 3. 2009 die Klage sofort wegen örtlicher Unzuständigkeit zurück, weil nach den Angaben in der Klage Linz als Gerichtsstand vereinbart worden sei. Aufgrund des Antrags der Klägerin, die Rechtssache an das nicht of... mehr lesen...
Begründung: Die in Deutschland wohnenden Verpflichteten wurden mit rechtskräftigem und vollstreckbarem Endbeschluss des Bezirksgerichts Zell am See vom 14. Februar 2008, AZ 15 C 948/07v, schuldig erkannt, eine Mehrzahl von (im Einzelnen angeführten) Fahrnissen in ein im Sprengel des Bezirksgerichts Zell am See liegendes Haus zurückzubringen. Der - gleichfalls in Deutschland wohnende - Betreibende beantragte, nach § 355 EO die Verhängung einer Geldstrafe anzudrohen, weil - mangels E... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, eine schweizerische Aktiengesellschaft, erwirkte als klagende Partei beim Handelsgericht Wien zur Sicherung ihres Anspruchs auf Unterlassung von Patenteingriffen gegen eine dänische Gesellschaft eine einstweilige Verfügung mit einem „Unterlassungsgebot" sowie einem ausdrücklich als solches bezeichneten Verbot bestimmter Handlungen. Während das „Gebot" näher bezeichnete Verfahren betrifft und ausdrücklich auf Österreich beschränkt ist, bezieht sich d... mehr lesen...
Norm: JN §28 Abs1 Z2JN §28 Abs4
Rechtssatz: Nach § 28 Abs 4 zweiter Satz JN hat der Kläger in streitigen bürgerlichen Rechtssachen das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 28 Abs 1 Z 2 JN zu behaupten und zu bescheinigen. Auch in anderen zivilgerichtlichen Verfahren hat die eine Ordination anregende Person das Bestehen der Voraussetzungen einer Ordination zu behaupten, insbesondere auch in Exekutionssachen. Entscheidungstext... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin, eine deutsche GmbH mit dem Sitz in Ingolstadt, war klagende Partei im Verfahren AZ 39 Cg 66/08m des Handelsgerichts Wien. Am 5. August 2008 wurde ein rechtswirksamer Teilvergleich geschlossen, der ua die dort erstbeklagte GmbH mit Sitz in Deutschland verpflichtete, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs näher beschriebene Behauptungen betreffend Produkte der klagenden Partei zu unterlassen. Die Antragstellerin begehrte die Bestimmung d... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin mit Sitz in Wien 11. brachte beim Obersten Gerichtshof den (unrichtig als Delegierungsantrag bezeichneten) Antrag ein, das Bezirksgericht für Handelssachen Wien (oder ein anderes österreichisches Bezirksgericht) für eine gegen ein Unternehmen mit Sitz in den Niederlanden einzubringende Klage für zuständig zu erklären. Sie habe im Auftrag der Antragsgegnerin Linoleum jeweils von deren Sitz in den Niederlanden zu einem näher bezeichneten Unternehmen in... mehr lesen...
Begründung: Gestützt auf § 14 iVm § 13 Z 3 LGVÜ (richtig allerdings im vorliegenden Fall bereits: EuGVÜ) begehrt der Antragsteller, der Oberste Gerichtshof möge ein für die von ihm einzubringende Schadenersatzklage gegen eine deutsche Zweigniederlassung eines französischen Unternehmens zuständiges Gericht bestimmen. Er brachte dazu unter anderem vor, er habe die für den Vertragsabschluss maßgeblichen Rechtshandlungen, nämlich die Beibringung der Bestätigung des deutschen Konsulats ... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei brachte beim Bezirksgericht Salzburg die Klage auf Zahlung von S 2.200 sA ein; sie bringt vor, es handle sich um Entgelt für Speditionsleistungen laut Rechnung 7025 vom 11. 12. 2000 in Höhe von S 2.000 und um Mahnspesen gemäß § 29 AÖSp in Höhe von S Die klagende Partei brachte beim Bezirksgericht Salzburg die Klage auf Zahlung von S 2.200 sA ein; sie bringt vor, es handle sich um Entgelt für Speditionsleistungen laut Rechnung 7025 vom 11. 12. 2000 in... mehr lesen...
Begründung: Mit der dem Obersten Gerichtshof vorgelegten Klage begehrt die klagende Partei von der beklagten Partei aus über Auftrag der beklagten Partei von Italien nach Österreich durchgeführten Transportleistungen die Zahlung von (insgesamt) S 318.708,08 (Euro 23.161,42). Es handle sich jeweils um gesonderte Aufträge, sodass eine Zusammenrechnung nach § 55 JN nicht in Betracht komme. Mangels eines österreichischen Gerichtstandes für die beklagte Partei begehrt die klagende Pa... mehr lesen...
Begründung: Mit der am 25. 9. 2001 vom Landesgericht Salzburg überreichten Klage begehrt die klagende Partei festzustellen, dass ihr die beklagte Partei für alle Schäden und Ansprüche, die der klagenden Partei im Zusammenhang mit dem Transport von Stahlbändern von Lienz (Österreich) nach Sersheim (Deutschland) gemäß Ladeauftrag (Transportauftrag) vom 27. 9. 2000 entstanden sind oder noch entstehen werden, haftet, wobei die beklagte Partei die klagende Partei insbesondere hinsich... mehr lesen...
Begründung: Mit ihrer (dem Antrag im Entwurf beiliegenden) Klage begehrt die klagende Partei aus mehreren grenzüberschreitend durchgeführten Transporten mittels LKWs von Deutschland nach Österreich bzw retour die Zahlung von DM 1.569,58 und S 18.600,-- s.A. Der Ort der Übernahme bzw der Ablieferung des Gutes sei jeweils in Österreich gelegen. Gemäß Art 31 CMR seien die österreichischen Gerichte für den Rechtsstreit zuständig. Gemäß § 28 JN begehrt die klagende Partei die Bestim... mehr lesen...
Norm: JN §28 Abs4
Rechtssatz: In § 28 Abs 4 JN wird zwar (für bürgerliche Rechtssachen) nur für die Fälle der Z 2 und 3 des Abs 1 eine Bescheinigung der Voraussetzungen für eine Ordinierung nach diesen Bestimmungen verlangt, dies ist als Redaktionsversehen zu beurteilen, weil der Oberste Gerichtshof sonst nicht in der Lage wäre, seine von Amts wegen vorzunehmende Prüfung durchzuführen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...