Entscheidungen zu § 25 Abs. 1 UFG

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-14 von 14

TE Vwgh Erkenntnis 2013/3/21 2011/09/0208

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde zum Antrag des Beschwerdeführers vom 18. August 2010 auf Anerkennung eines Dienstunfalles festgestellt, dass der Vorfall vom 9. August 2010 um 10.20 Uhr auf der Terrasse der Konditorei Cafe "S." in B. (Anonymisierungen durch den Verwaltungsgerichtshof) kein Dienstunfall im Sinne der §§ 25 und 26 des Tiroler Beamten- und Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorgegesetzes (BLKUFG 1998) sei und der Antrag des B... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.03.2013

RS Vwgh 2013/3/21 2011/09/0208

Index: L22007 Landesbedienstete TirolL26007 Lehrer/innen Tirol64/03 Landeslehrer
Norm: BLKUFG Tir 1998 §25 Abs1;LDG 1984 §56;
Rechtssatz: Gemäß § 25 Abs. 1 Tir BLKUFG 1998 sind Dienstunfälle Unfälle, die sich in örtlichem, zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit der Besorgung von Aufgaben, die sich aus dem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis ergeben, ereignen. Dabei muss ein Zusammenhang mit dem Arbeitspla... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.03.2013

TE Vwgh Erkenntnis 2006/9/13 2003/12/0169

Die 1956 geborene Beschwerdeführerin steht als Hauptschullehrerin in einem aktiven öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Tirol. Am 9. September 1993 zog sie sich bei einem Dienstunfall (Sturz beim Sport bei einer Fortbildungsveranstaltung des Pädagogischen Instituts aus ca. 70 cm Höhe) einen Riss des linken inneren Knieseitenbandes und des vorderen Kreuzbandes am rechten Knie zu. Die Verwaltungskommission der Kranken- und Unfallfürsorge der Tiroler Landeslehrer (kurz: VK) h... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 13.09.2006

RS Vwgh 2006/9/13 2003/12/0169

Index: L22007 Landesbedienstete TirolL26007 Lehrer/innen Tirol10/07 Verwaltungsgerichtshof
Norm: BLKUFG Tir 1998 §24 Abs1;BLKUFG Tir 1998 §25 Abs1;BLKUFG Tir 1998 §60;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Kausalität eines Dienstunfalles kann auch für später eingetretene oder durch einen (hier unstrittig in der Freizeit erlittenen) Folgeunfall schlagend gewordene Beeinträchtigungen bejaht wer... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 13.09.2006

TE Vwgh Erkenntnis 1999/9/29 97/12/0387

Der 1948 geborene Beschwerdeführer steht als Schuldirektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Bescheid des Verwaltungsrates der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (LKUF) vom 4. November 1986 wurde ein Unfall des Beschwerdeführers vom 14. Dezember 1985 als Dienstunfall anerkannt und dem Beschwerdeführer eine vorläufige Versehrtenrente 20 vH der Vollrente gewährt. Auf Grund einer am 25. November 1987 erfolgten Nachuntersuchung des Beschwerd... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 29.09.1999

RS Vwgh 1999/9/29 97/12/0387

Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich
Norm: LKUFG OÖ 1983 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/02/25 97/12/0380 1 Stammrechtssatz Um eine Rente entziehen zu können, muß eine wesentliche entscheidende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eingetreten sein, also eine wesentliche Besserung im Leidenszustand gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Entscheidung über den Rentenanspruch. Eine allfälli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 29.09.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1999/7/22 98/12/0446

Der 1929 geborene Beschwerdeführer steht als Hauptschulhauptlehrer i. R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Bescheid des Verwaltungsrates der OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (in der Folge kurz: LKUF) vom 17. April 1989 wurde ein Unfall, den der Beschwerdeführer am 27. September 1987 (im aktiven Dienst) erlitten hatte, als Dienstunfall anerkannt und es wurde ihm, soweit vorliegendenfalls erheblich, für die Folgen dieses Unfalles ab 1. ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 22.07.1999

RS Vwgh 1999/7/22 98/12/0446

Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich
Norm: LKUFG OÖ 1983 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/02/25 97/12/0380 1 (hier ohne letzten Satz) Stammrechtssatz Um eine Rente entziehen zu können, muß eine wesentliche entscheidende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eingetreten sein, also eine wesentliche Besserung im Leidenszustand gegenüber dem Zeitpunkt der letz... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 22.07.1999

TE Vwgh Erkenntnis 1998/6/24 97/12/0395

Der 1920 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuldirektor im Ruhestand in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Bescheid des Verwaltungsrates der oberösterreichischen Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorge (in der Folge kurz: LKUF) vom 27. Juli 1981 wurde ein Unfall, den der Beschwerdeführer am 9. November 1979 erlitten hatte, als Dienstunfall anerkannt; für die Folgen dieses Unfalls wurden eine vorläufige Rente im Ausmaß von 25 % der Vollrent... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/6/24 98/12/0068

Der 1945 geborene Beschwerdeführer steht als Volksschuloberlehrer in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Bescheid des Verwaltungsrates der Oberösterreichischen Lehrer- Kranken- und Unfallfürsorge (in der Folge kurz: LKUF) vom 7. September 1988 wurde ein Unfall, den der Beschwerdeführer am 30. Juni 1986 erlitten hatte, als Dienstunfall anerkannt und für die Zeit vom 1. September 1986 bis 31. Mai 1990 eine vorläufige Versehrtenrente im Ausmaß von 2... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.06.1998

RS Vwgh 1998/6/24 98/12/0068

Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich
Norm: LKUFG OÖ 1983 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/02/25 97/12/0380 1 Stammrechtssatz Um eine Rente entziehen zu können, muß eine wesentliche entscheidende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eingetreten sein, also eine wesentliche Besserung im Leidenszustand gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Entscheidung über den Rentenanspruch. Eine allfälli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1998

RS Vwgh 1998/6/24 97/12/0395

Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich
Norm: LKUFG OÖ 1983 §25 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1998/02/25 97/12/0380 1 Stammrechtssatz Um eine Rente entziehen zu können, muß eine wesentliche entscheidende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eingetreten sein, also eine wesentliche Besserung im Leidenszustand gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Entscheidung über den Rentenanspruch. Eine allfälli... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.06.1998

TE Vwgh Erkenntnis 1998/2/25 97/12/0380

Die 1930 geborene Beschwerdeführerin steht als Volksschuloberlehrerin i.R. in einem öffentlich-rechtlichen Pensionsverhältnis zum Land Oberösterreich. Mit Bescheid des Verwaltungsrates der OÖ Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (in der Folge kurz: LKUF) vom 19. März 1986 wurde ein Unfall, den die Beschwerdeführerin am 24. Mai 1984 (im aktiven Dienst) erlitten hatte, als Dienstunfall anerkannt und es wurden ihr für die Folgen dieses Unfalles eine vorläufige Rente im Ausmaß von 25 % der ... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 25.02.1998

RS Vwgh 1998/2/25 97/12/0380

Index: L26004 Lehrer/innen Oberösterreich
Norm: LKUFG OÖ 1983 §25 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):97/12/0388 E 25. Februar 1998
Rechtssatz: Um eine Rente entziehen zu können, muß eine wesentliche entscheidende Änderung der tatsächlichen Verhältnisse eingetreten sein, also eine wesentliche Besserung im Leidenszustand gegenüber dem Zeitpunkt der letzten Entscheidung über den Rentenans... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 25.02.1998

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