RS Vwgh 2013/3/21 2011/09/0208

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Veröffentlicht am 21.03.2013
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L22007 Landesbedienstete Tirol
L26007 Lehrer/innen Tirol
64/03 Landeslehrer

Norm

BLKUFG Tir 1998 §25 Abs1;
LDG 1984 §56;

Rechtssatz

Gemäß § 25 Abs. 1 Tir BLKUFG 1998 sind Dienstunfälle Unfälle, die sich in örtlichem, zeitlichem und ursächlichem Zusammenhang mit der Besorgung von Aufgaben, die sich aus dem öffentlichrechtlichen Dienstverhältnis ergeben, ereignen. Dabei muss ein Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz des Beamten gegeben sein.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2013:2011090208.X01

Im RIS seit

17.04.2013

Zuletzt aktualisiert am

30.04.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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