Norm: AußStrG §92 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ist die Möglichkeit des Auftretens von Gläubigern der im Ausland wohnhaft gewesenen Erblasserin nicht völlig ausgeschlossen, so liegt die Inventierung des Nachlasses inm Interesses der minderjährigen Erbin. Die Frage der Kosten tritt bei der hinsichtlich des Kindeswohles vorzunehmenden Gesamtbeurteilung in den Hintergrund. Entscheidungstexte 2 Ob 665/8... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z1
Rechtssatz: Ist die Möglichkeit des Auftretens von Gläubigern der im Ausland wohnhaft gewesenen Erblasserin nicht völlig ausgeschlossen, so liegt die Inventierung des Nachlasses inm Interesses der minderjährigen Erbin. Die Frage der Kosten tritt bei der hinsichtlich des Kindeswohles vorzunehmenden Gesamtbeurteilung in den Hintergrund. Entscheidungstexte 2 Ob 665/8... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z3AußStrG §125 AAußStrG §126 A
Rechtssatz: Solange nicht feststeht, ob eine fideikommissarische Substitution oder eine dieser nach §§ 707 bis 709 ABGB gleichgestellte Anordnung vorliegt oder welchen Umfang sie hat, hat das Abhandlungsgericht die gesetzlich vorgeshenen Sicherungsmaßnahmen von Amts wegen zu treffen, also die Inventierung und Schätzung des Nachlasses (§ 92 Abs 2 Z 3 AußStrG) durchzuführen und gemäß § 125 ff ... mehr lesen...
Norm: ABGB §652AußStrG §92 Abs2 Z3
Rechtssatz: § 92 Abs 2 Z 3 AußStrG gilt ebenso wie § 158 Abs 1 und § 174 Abs 2 Z 3 AußStrG, aus deren Wortlaut sich dies bereits ergibt, auch für Nachvermächtnisse (§ 652 ABGB; Weiß in Klang 2. Auflage III 523 iVm 423 ff) und für Anordnungen, die nach den §§ 707 bis 709 ABGB einer fideikommissarischen Substitution (§§ 608, 610, 652 ABGB) gleichzuhalten sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z3AußStrG §125 AAußStrG §126 A
Rechtssatz: Solange nicht feststeht, ob eine fideikommissarische Substitution oder eine dieser nach §§ 707 bis 709 ABGB gleichgestellte Anordnung vorliegt oder welchen Umfang sie hat, hat das Abhandlungsgericht die gesetzlich vorgeshenen Sicherungsmaßnahmen von Amts wegen zu treffen, also die Inventierung und Schätzung des Nachlasses (§ 92 Abs 2 Z 3 AußStrG) durchzuführen und gemäß § 125 ff ... mehr lesen...
Norm: ABGB §652AußStrG §92 Abs2 Z3
Rechtssatz: § 92 Abs 2 Z 3 AußStrG gilt ebenso wie § 158 Abs 1 und § 174 Abs 2 Z 3 AußStrG, aus deren Wortlaut sich dies bereits ergibt, auch für Nachvermächtnisse (§ 652 ABGB; Weiß in Klang 2. Auflage III 523 iVm 423 ff) und für Anordnungen, die nach den §§ 707 bis 709 ABGB einer fideikommissarischen Substitution (§§ 608, 610, 652 ABGB) gleichzuhalten sind. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §92 Abs2 Z1EntmO §8
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, ob bei Personen, für die ein vorläufiger Beistand bestellt worden ist, die Inventarisierung des Nachlasses von Amts wegen anzuordnen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 752/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 752/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §92 Abs2 Z1EntmO §8
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit bei Beurteilung der Frage, ob bei Personen, für die ein vorläufiger Beistand bestellt worden ist, die Inventarisierung des Nachlasses von Amts wegen anzuordnen ist. Entscheidungstexte 7 Ob 752/78 Entscheidungstext OGH 11.01.1979 7 Ob 752/78 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2AußStrG §114 Asb2AußStrG §159
Rechtssatz: Weder der Zuwendung eines Quotenlegates an einen minderjähren Legatar noch eines Legates gemäß § 159 AußStrG schafft die Voraussetzungen für die Errichtung eines Inventars von Amts wegen; es genügt für die Legatsberechnung das eidesstättige Vermögensbekenntnis; glaubt sich der Legatar benachteiligt, so kann er die Leistungsklage einbringen. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z3
Rechtssatz: Im Zweifel, ob eine fideikommissarische Substitution vorliegt ist ein Inventar zu errichten (1 Ob 527/55 und GlU 13808). Entscheidungstexte 5 Ob 101/61 Entscheidungstext OGH 19.04.1961 5 Ob 101/61 SZ 34/61 7 Ob 120/73 Entscheidungstext OGH 20.06.1973 7 Ob 120/73 Auch; Beisatz: Sol... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z3
Rechtssatz: Im Zweifel, ob eine fideikommissarische Substitution vorliegt ist ein Inventar zu errichten (1 Ob 527/55 und GlU 13808). Entscheidungstexte 5 Ob 101/61 Entscheidungstext OGH 19.04.1961 5 Ob 101/61 SZ 34/61 7 Ob 120/73 Entscheidungstext OGH 20.06.1973 7 Ob 120/73 Auch; Beisatz: Sol... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §92 Abs2 Z1ABGB §784
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn sich das Abhandlungsgericht bei Vorhandensein minderjähriger Noterben mit dem vorliegenden eidsstättigen Vermögensbekenntnis nicht begnügt, sondern vorsorglich die förmliche Inventierung und Schätzung des Nachlasses angeordnet hat. Entscheidungstexte 5 Ob 18/58 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AußStrG §16 BIII2aAußStrG §92 Abs2 Z1ABGB §784
Rechtssatz: Keine offenbare Gesetzwidrigkeit, wenn sich das Abhandlungsgericht bei Vorhandensein minderjähriger Noterben mit dem vorliegenden eidsstättigen Vermögensbekenntnis nicht begnügt, sondern vorsorglich die förmliche Inventierung und Schätzung des Nachlasses angeordnet hat. Entscheidungstexte 5 Ob 18/58 Entscheidungstext OG... mehr lesen...
Norm: AHG §1AußStrG §92 Abs2 Z1
Rechtssatz: Keine Amtspflichtverletzung bei Nichtinventarisierung des Nachlasses, obwohl minderjähriger Noterbe vorhanden war (Kärntner Erbhof). Entscheidungstexte 1 Ob 291/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 1 Ob 291/55 JBl 1955,476 = NZ 1955,172 1 Ob 95/56 Entscheidungstext OGH 14.03.1956 1 ... mehr lesen...
Norm: AHG §1AußStrG §92 Abs2 Z1
Rechtssatz: Keine Amtspflichtverletzung bei Nichtinventarisierung des Nachlasses, obwohl minderjähriger Noterbe vorhanden war (Kärntner Erbhof). Entscheidungstexte 1 Ob 291/55 Entscheidungstext OGH 04.05.1955 1 Ob 291/55 JBl 1955,476 = NZ 1955,172 1 Ob 95/56 Entscheidungstext OGH 14.03.1956 1 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z1
Rechtssatz: Bei Vorhandensein von mj Noterben ist eine Inventierung des Nachlasses obligatorisch vorgesehen. Entscheidungstexte 1 Ob 708/52 Entscheidungstext OGH 03.09.1952 1 Ob 708/52 3 Ob 181/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 3 Ob 181/54 Beisatz: Auch wenn die mj Noterben unter der väterlichen... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z1
Rechtssatz: Bei Vorhandensein von mj Noterben ist eine Inventierung des Nachlasses obligatorisch vorgesehen. Entscheidungstexte 1 Ob 708/52 Entscheidungstext OGH 03.09.1952 1 Ob 708/52 3 Ob 181/54 Entscheidungstext OGH 10.03.1954 3 Ob 181/54 Beisatz: Auch wenn die mj Noterben unter der väterlichen... mehr lesen...
Norm: ABGB §652AußStrG §92 Abs2 Z3AußStrG §106
Rechtssatz: Die fideikommissarische Substitution bei einem Legat erfordert im allgemeinen nicht eine Schätzung und Inventarisierung, wohl aber im Einzelfall dann, wenn das Legat aus einer Gesamtsache (zB einem Geschäftsvermögen) besteht. Ein fideicommissum eius quod supererit ist ebenso wie eine Substitution hinsichtlich des gesamten Nachlasses zu behandeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: ABGB §652AußStrG §92 Abs2 Z3AußStrG §106
Rechtssatz: Die fideikommissarische Substitution bei einem Legat erfordert im allgemeinen nicht eine Schätzung und Inventarisierung, wohl aber im Einzelfall dann, wenn das Legat aus einer Gesamtsache (zB einem Geschäftsvermögen) besteht. Ein fideicommissum eius quod supererit ist ebenso wie eine Substitution hinsichtlich des gesamten Nachlasses zu behandeln. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z2AußStrG §116ProkG §2
Rechtssatz: Eine Vertretung der römisch-katholischen Kirche durch die Finanzprokuratur findet nicht statt; wohl aber gilt § 92 AußStrG über die von Amts wegen aufzunehmenden Inventur. Die römisch-katholische Kirche gehört zu jenen Erben, die nicht mit einem rechtskundigen Sachwalter versehen sind (§ 116 AußStrG). Entscheidungstexte 2 Ob 31/50 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z2AußStrG §116ProkG §2
Rechtssatz: Eine Vertretung der römisch-katholischen Kirche durch die Finanzprokuratur findet nicht statt; wohl aber gilt § 92 AußStrG über die von Amts wegen aufzunehmenden Inventur. Die römisch-katholische Kirche gehört zu jenen Erben, die nicht mit einem rechtskundigen Sachwalter versehen sind (§ 116 AußStrG). Entscheidungstexte 2 Ob 31/50 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z3AußStrG §158
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 92 AußStrG über die Inventur findet auf Substitutionsvermächtnisse keine Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 355/34 Entscheidungstext OGH 24.04.1934 3 Ob 355/34 Veröff: SZ 16/83 3 Ob 454/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 3 Ob 454/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z3AußStrG §158
Rechtssatz: Die Vorschrift des § 92 AußStrG über die Inventur findet auf Substitutionsvermächtnisse keine Anwendung. Entscheidungstexte 3 Ob 355/34 Entscheidungstext OGH 24.04.1934 3 Ob 355/34 Veröff: SZ 16/83 3 Ob 454/56 Entscheidungstext OGH 10.10.1956 3 Ob 454/56 ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Errichtung einer Nachlaßinventur darf nicht deshalb von Amts wegen angeordnet werden, weil einem Minderjährigen ein Bruchteil des reinen Nachlasses als Vermächtnis zugewendet wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 1076/30 Entscheidungstext OGH 09.12.1930 1 Ob 1076/30 SZ 12/306 European Case Law Ident... mehr lesen...
Norm: AußStrG §92 Abs2 Z1
Rechtssatz: Die Errichtung einer Nachlaßinventur darf nicht deshalb von Amts wegen angeordnet werden, weil einem Minderjährigen ein Bruchteil des reinen Nachlasses als Vermächtnis zugewendet wurde. Entscheidungstexte 1 Ob 1076/30 Entscheidungstext OGH 09.12.1930 1 Ob 1076/30 SZ 12/306 European Case Law Ident... mehr lesen...