Norm
ABGB §652Rechtssatz
Die fideikommissarische Substitution bei einem Legat erfordert im allgemeinen nicht eine Schätzung und Inventarisierung, wohl aber im Einzelfall dann, wenn das Legat aus einer Gesamtsache (zB einem Geschäftsvermögen) besteht. Ein fideicommissum eius quod supererit ist ebenso wie eine Substitution hinsichtlich des gesamten Nachlasses zu behandeln.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1951:RS0007769Dokumentnummer
JJR_19510919_OGH0002_0010OB00512_5100000_001