RS OGH 1987/10/13 2Ob665/87, 2Ob525/88

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Veröffentlicht am 13.10.1987
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Norm

AußStrG §92 Abs2 Z1

Rechtssatz

Ist die Möglichkeit des Auftretens von Gläubigern der im Ausland wohnhaft gewesenen Erblasserin nicht völlig ausgeschlossen, so liegt die Inventierung des Nachlasses inm Interesses der minderjährigen Erbin. Die Frage der Kosten tritt bei der hinsichtlich des Kindeswohles vorzunehmenden Gesamtbeurteilung in den Hintergrund.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0007767

Dokumentnummer

JJR_19871013_OGH0002_0020OB00665_8700000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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