Norm
AußStrG §92 Abs2Rechtssatz
Weder der Zuwendung eines Quotenlegates an einen minderjähren Legatar noch eines Legates gemäß § 159 AußStrG schafft die Voraussetzungen für die Errichtung eines Inventars von Amts wegen; es genügt für die Legatsberechnung das eidesstättige Vermögensbekenntnis; glaubt sich der Legatar benachteiligt, so kann er die Leistungsklage einbringen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1969:RS0007762Dokumentnummer
JJR_19690416_OGH0002_0060OB00088_6900000_001