Norm
AußStrG §92 Abs2 Z1Rechtssatz
Die Errichtung einer Nachlaßinventur darf nicht deshalb von Amts wegen angeordnet werden, weil einem Minderjährigen ein Bruchteil des reinen Nachlasses als Vermächtnis zugewendet wurde.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1930:RS0007766Dokumentnummer
JJR_19301209_OGH0002_0010OB01076_3000000_001