Norm: AußStrG §10 Abs4AußStrG §10 Abs5AußStrG §10 Abs6, ZPO §84 Abs1ZPO §85 Abs1ZPO §86a Abs1ZPO §257 Abs4
Rechtssatz: Sowohl aus § 86a Abs 1 ZPO als auch aus § 10 Abs 4 bis 6 AußStrG ergibt sich der Wille des Gesetzgebers, die Behandlung beleidigender bzw verworrener, unklarer und sinn- oder zweckloser Schriftsätze den Verbesserungsvorschriften von ZPO bzw AußStrG zu unterstellen. Demnach ist zwar nicht die Anordnung einer Verbesserung, wohl a... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §10 Abs4EIRAG §5
Rechtssatz: Das Fehlen des Nachweises eines Einvernehmens im Sinn des § 5 EIRAG (früher EURAG) ist ein der Verbesserung zugängliches Formgebrechen. Entscheidungstexte 3 Ob 162/08g Entscheidungstext OGH 03.09.2008 3 Ob 162/08g Bem: So schon 10 ObS 416/01a vom 16.4.2002. (T1) 2 Ob 256/08y Entscheidu... mehr lesen...
Norm: ZPO §73 Abs3ZPO §85 Abs2ZPO §464 IIAußStrG 2005 §7 Abs2AußStrG 2005 §10 Abs4
Rechtssatz: Wird nach einem erfolglosen Antrag auf Beigebung eines Rechtsanwaltes sofort wieder ein neuer (verbesserungsbedürftiger) Antrag gestellt, ohne den Eintritt geänderter Verhältnisse auch nur andeutungsweise darzutun, ist diesem die Unterbrechungswirkung abzusprechen, weil die Partei ansonsten in missbräuchlicher Art und Weise die theoretisch unbegrenzte... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §6 Abs2AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §62 Abs1 A1AußStrG 2005 §65 Abs3 Z5AußStrG 2005 §67 Satz1
Rechtssatz: Ist ein entgegen § 6 Abs 2 AußStrG nur vom Betroffenen selbst unterfertigter „Revisions-Rekurs" gegen die Zurückweisung eines Rekurses nicht jedenfalls, sondern nur mangels Vorliegens der Voraussetzungen gemäß § 62 Abs 1 AußStrG unzulässig, ist er dem Erstgericht zur Durchführung des gemäß § 10 Abs 4 AußStrG gebotene... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §503 Z2AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2
Rechtssatz: Die Rechtsmeinung, wonach nur eine Rechtsansicht, wenn sie bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz von keiner der Parteien ins Treffen geführt wurde und daher keine Gelegenheit zur Stellungnahme bestand, als überraschend angesehen werden kann, kann nach der ZVN 2002 nicht aufrecht erhalten bleiben. § 182a ZPO erweitert nun die Pfli... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §6 Abs1AußStrG 2005 §6 Abs2AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §54
Rechtssatz: Die Einleitung eines Verbesserungsverfahrens zur Nachholung der Anwaltsfertigung ist entbehrlich, wenn ein absolut unzulässiges Rechtsmittel vorliegt, könnte doch dieses durch eine fachkundige Vertretung der Partei nicht zulässig werden. Entscheidungstexte 1 Ob 96/05g Entscheidungstext OGH ... mehr lesen...
Norm: AußStrG §10 Abs4ZPO §84 Abs3 IZPO §474 Abs2ZPO §506 Cb3ZPO §506 Cc
Rechtssatz: Fehlt einem fristgebundenen Schriftsatz ein Inhaltserfordernis im Sinn des § 84 Abs 3 ZPO, dann ist - auch im Verfahren außer Streitsachen - ein Verbesserungsverfahren einzuleiten; das gilt nach § 474 Abs 2 Satz 2 ZPO auch für das Fehlen des Rechtsmittelantrages. Entscheidungstexte 4 Ob 73/98h Entscheid... mehr lesen...
Norm: ZPO §84 IZPO §182ZPO §182aZPO §432AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14
Rechtssatz: Die Pflicht des Gerichts zur Erteilung von Verbesserungsaufträgen ist ein wesentlicher Teil der Anleitungs- und Belehrungspflicht im Rahmen der materiellen Prozessleitungspflicht eines Richters. Die Verbesserungspflicht besteht unter anderem bei Formgebrechen, zu welchen auch der Mangel einer Anwaltsunterschrift in Prozessen mit Anwaltspflicht gehört. ... mehr lesen...
Norm: ZPO §182ZPO §182aZPO §503 Z2 C5AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA3
Rechtssatz: Die Verletzung der richterlichen Anleitungspflicht durch das Erstgericht fällt nicht unter den Revisionsgrund der unrichtigen rechtlichen Beurteilung, sondern unter jenen der Mangelhaftigkeit des Verfahrens. Entscheidungstexte 4 Ob 565/76 Entscheidungstex... mehr lesen...
Norm: ABGB §163 KUeKindG ArtV Z5ZPO §182ZPO §182aZPO §432ZPO §503 Z2 C5AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG 2005 §14AußStrG 2005 §57 Z4AußStrG 2005 §66 Abs1 Z2 AIIA3
Rechtssatz: Die Unterlassung der Belehrungspflicht begründet den Revisionsgrund des § 503 Z 2 ZPO und nicht des § 503 Z 4 ZPO. Entscheidungstexte 6 Ob 524/76 Entscheidungstext OGH 04.03.1976 6 Ob 524/76 Veröff: SZ 49/34 = EvB... mehr lesen...
Norm: AußStrG §4 Abs3AußStrG 2005 §6AußStrG 2005 §10 Abs4AußStrG §9 A2dZPO §75 Z3ZPO §84 I
Rechtssatz: Der Formmangel des Fehlens der Unterschrift (hier der Partei) auf einem Rechtsmittel - Schriftsatz ist ohne wesentliche Bedeutung, wenn das Rechtsmittel jedenfalls (als unzulässig) zurückzuweisen ist (vergleiche 4 Ob 542/73). Entscheidungstexte 4 Ob 567/73 Entscheidungstext OGH 25.09.1... mehr lesen...
Norm: AußStrG 2005 §10 Abs4ZPO §84 Abs3 IZPO §85 Abs3EO §54 Abs3
Rechtssatz: Lehre und Rechtsprechung (Fasching Kommentar II S 562, Rechtsprechung 1936 Nr 262) sind darin einig, dass ein Verbesserungsauftrag überhaupt nicht erfolgreich bekämpft werden kann. Denn erst die Zurückweisung des nichtverbesserten Schriftsatzes berührt die Interessen des Einschreiters. Entscheidungstexte 5 Ob 117/68 ... mehr lesen...