Norm
AußStrG 2005 §10 Abs4Rechtssatz
Das Fehlen des Nachweises eines Einvernehmens im Sinn des § 5 EIRAG (früher EURAG) ist ein der Verbesserung zugängliches Formgebrechen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2008:RS0124121Im RIS seit
03.10.2008Zuletzt aktualisiert am
01.03.2021