Norm
IPRG §28Rechtssatz
Der Erbe, der nach dem Rechte auch nur eines Spaltnachlasses persönlich und ohne Betragsbeschränkung haftet, kann grundsätzlich auch dann in Österreich zur Bezahlung der ganzen Schuld verurteilt werden, wenn er hier betragsbeschränkt oder noch gar nicht haftet, weil ihm der Nachlass noch nicht eingeantwortet wurde. Die Annahme einer bloßen "Pro-rata-Haftung" würde die Gläubiger benachteiligen, weil sie, um eine gegen den Nachlass gerichtete Forderung durchzusetzen möglicherweise in allen Ländern klagen müssten, in denen Teilnachlässe liegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117689Dokumentnummer
JJR_20030612_OGH0002_0020OB00081_03F0000_001