RS OGH 2003/6/12 2Ob81/03f

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Veröffentlicht am 12.06.2003
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Norm

IPRG §28

Rechtssatz

Der Erbe, der nach dem Rechte auch nur eines Spaltnachlasses persönlich und ohne Betragsbeschränkung haftet, kann grundsätzlich auch dann in Österreich zur Bezahlung der ganzen Schuld verurteilt werden, wenn er hier betragsbeschränkt oder noch gar nicht haftet, weil ihm der Nachlass noch nicht eingeantwortet wurde. Die Annahme einer bloßen "Pro-rata-Haftung" würde die Gläubiger benachteiligen, weil sie, um eine gegen den Nachlass gerichtete Forderung durchzusetzen möglicherweise in allen Ländern klagen müssten, in denen Teilnachlässe liegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2003:RS0117689

Dokumentnummer

JJR_20030612_OGH0002_0020OB00081_03F0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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