Norm
IPRG §28Rechtssatz
Das Erbstatut ist eine "andere inländische Verweisungsnorm", welche durch die lex rei sitae ausgeschlossen ist. Der Erbschaftserwerb dinglicher Nachlaßrechte an Liegenschaften ist daher nach dem Recht des Lageortes zu beurteilen. Unter "Erwerb" ist dabei nach den Materiellen (RV 784 BlGNr 14.GP 47) nur der sachenrechtliche Erwerbsakt (Modus), nicht aber auch der Erwerbstitel gemeint. § 32 IPRG bezieht sich also auch im Erbrecht nur auf den erforderlichen Modus des dinglichen Erbschaftserwerbs (also auf die Frage, ob unmittelbarer Übergang auf den Berechtigten stattfindet oder Einantwortung bzw sonstige Übergabe oder Registereintragung für den Nachlaßerwerb notwendig sind).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1991:RS0076636Dokumentnummer
JJR_19911008_OGH0002_0040OB00522_9100000_003