Norm: RAO §2 Abs1RAO aF §3RAO §30 Abs1
Rechtssatz: Auf die praktische Verwendung bei einem inländischen Rechtsanwalt kann nur jener Zeitraum angerechnet werden, in dem der Rechtsanwaltsanwärter in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter eingetragen gewesen ist (Bkv 1/88 uam). Entscheidungstexte Bkv 3/89 Entscheidungstext OGH 23.10.1989 Bkv 3/89 Veröff: AnwBl 1990,559 ... mehr lesen...
Norm: RAO §3
Rechtssatz: Zur Frage des Absehens von Prüfungserfordernissen für einen österreichischen Universitätsprofessor. Entscheidungstexte 7 Ob 586/87 Entscheidungstext OGH 30.04.1987 7 Ob 586/87 Veröff: NZ 1988,135 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1987:RS0071928 Dokumentnummer ... mehr lesen...
Norm: RAO §2RAO §3RAO §4
Rechtssatz: Eine volle Tätigkeit eines Rechtsanwaltsanwärters kann nur dann angenommen werden, wenn die anderweitige Arbeit zeitmäßig so gering ist, dass die ordnungsgemäße Ausbildung des Rechtsanwaltsanwärters durch einen Rechtsanwalt nicht gefährdet ist (Bkv 3/75; im gleichen Sinne SZ 6/285; durch die Betrauung mit Lehrveranstaltungen an einer Universität im Ausmaß von ein bis zwei Wochenstunden ist entgegen einer Leh... mehr lesen...
Norm: AO §3AO §7AO §8
Rechtssatz: Wenn im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz noch kein rechtskräftig bestätigter Ausgleich vorliegt, ist das Urteil gegen den Ausgleichsschuldner ohne Rücksicht auf das Ausgleichsverfahren zu fällen. Entscheidungstexte 5 Ob 691/80 Entscheidungstext OGH 02.12.1980 5 Ob 691/80 1 Ob 510/82 E... mehr lesen...
Norm: RAO §2RAO §3
Rechtssatz: Die für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft geforderte Praxis von neun Monaten bei Gericht ist keine Voraussetzung für die Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung. Die Gerichtspraxis kann daher zumindest zum Teil auch noch nach Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung vollstreckt werden. Durch die Neufassung der Bestimmungen der §§ 2 und 3 RAO ist die bisherige Spruchpraxis (vgl JB 139) überholt. Entscheid... mehr lesen...
Norm: RAO §3RAO §5RAO §30 Abs1RAO §30 Abs3RAO §37 Z3
Rechtssatz: Durch das Erkenntnis des VfGH vom 15.10.1976, B 123/76 wird nur die Verweisung der Eintragung in die Liste der Rechtsanwaltsanwärter als prohibitive Maßnahme als Verstoß gegen das Grundrecht auf freie Erwerbsbetätigung angesehen; repressive Maßnahmen hingegen, etwa durch disziplinäre Behandlung wegen Verletzung der Standespflichten, durch Nichtzulassung zur Rechtsanwaltsprüfung (§... mehr lesen...
Obwohl der Kläger wußte, daß die Beklagte beabsichtigte, die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens über ihr Vermögen zu beantragen, brachte er am 15. März 1966 die vorliegende Klage auf Zahlung von 21.829.19 S samt 9% Zinsen seit 18. März 1966 (Klagszustellungstag) ein. Die Beklagte beantragte am 9. März 1966 zu Sa .../66 des Handelsgerichtes Wien die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens und führte die Forderung des Klägers mit 19.714.15 S im Vermögensverzeichnis unter den Passiven an. ... mehr lesen...
Norm: RAO §2 Abs1 litbRAO §3
Rechtssatz: Die vor Ablegung der Rechtsanwaltsprüfung vorgeschriebene dreijährige Praxis bei einem Anwalt gemäß § 2 Abs 1 lit b RAO kann durch eine entsprechend längere Gerichtspraxis nicht ersetzt werden. Auch die Tatsache, daß der Gesuchssteller um Zulassung zur Rechtsanwaltsprüfung bereits die Richteramtsprüfung abgelegt hat, ändert daran nichts. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: RAO §2RAO §3
Rechtssatz: Niemand darf zur Rechtsanwaltsprüfung zugelassen werden, der nicht mindestens ein Jahr bei Gericht und drei Jahre bei einem Rechtsanwalt oder der Finanzprokuratur in Praxis gestanden ist. Entscheidungstexte 3 Ob 163/60 Entscheidungstext OGH 09.05.1960 3 Ob 163/60 1 Ob 13/78 Entscheidungstext OGH 22.05.1978 ... mehr lesen...
Der Oberste Gerichtshof stellte die erstrichterlichen Beschlüsse wieder her. Rechtliche Beurteilung Begründung: Am Samstag, den 5. Juni 1948, überreichte der Kaufmann Johann V. bei dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Wien, den Antrag auf Eröffnung des Ausgleichsverfahrens mit der Mitteilung, daß er überschuldet und zahlungsunfähig sei, daß die Pfandrechte zweier Gläubiger am 7. Juni 1948 rechtskräftig werden würden, die Eröffnung des Ausgleichsverfahrens ... mehr lesen...
Norm: AO §3KO §72
Rechtssatz: Ist die Einleitung eines Ausgleichsverfahrens abgelehnt worden, so darf der Beschluß über die Eröffnung des Konkursverfahrens nicht deshalb angefochten werden, weil das Ausgleichsverfahren hätte eingeleitet werden sollen. Entscheidungstexte 2 Ob 903/25 Entscheidungstext OGH 10.11.1925 2 Ob 903/25 Veröff: SZ 7/359 ... mehr lesen...