Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3;
Rechtssatz: Bei der steuerlichen Beurteilung von Dienstverhältnissen zwischen nahen Angehörigen stellen Kollektivverträge nur einen Anhaltspunkt dar, maßgeblich ist vielmehr die Entlohnung, die unter Fremden üblich ist (Hinwe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 89/14/0155 1 Stammrechtssatz Dienstverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - können steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als ei... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Facharzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde mit dem Wohnsitz in Y. Er und seine Ehegattin unterhielten in den Streitjahren je eine getrennte sowie in den Jahren 1982 und 1983 eine in der Rechtsform einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gemeinschaftlich betriebene zahnärztliche Ordination (siehe Seite 6 der vorliegenden Beschwerde und die zur hg. Beschwerdezahl 93/15/0019 vorgelegten Verwaltungsakten). Außerdem unterhielten der Beschwerdeführer und seine Ehe... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, b) eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inh... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin hat im Streitjahr Ausgaben für die Errichtung eines Wohnhauses auf dem Grundstück bestritten, das grundbücherlich ihrem Verlobten und Lebensgefährten zugeschrieben ist. Die baubehördliche Bewilligung war über deren Ansuchen dem Lebensgefährten und der Beschwerdeführerin erteilt worden. Die Beschwerdeführerin behauptete im Abgabenverfahren, zu Baubeginn sei zwischen ihr und ihrem Lebensgefährten vereinbart worden, daß sie durch die Bauführung nach Maßgabe ihrer B... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1988 §18 Abs1 Z3 litb;
Rechtssatz: Die Schenkung eines Miteigentumsanteiles an einem Grundstück durch einen Lebensgefährten bzw Verlobten an seinen Partner ist zwischen Angehörigen nicht unüblich (Hinweis: E 21.12.1988, 86/14/0173, ÖStZB 1990, 324), ebensowenig die V... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Schuhmacher und ermittelt den Gewinn nach § 4 Abs. 1 EStG. Im Zuge einer im Jänner 1993 abgeschlossenen Buch- und Betriebsprüfung für den Zeitraum 1988 bis 1990 stellte der Prüfer fest, vom Beschwerdeführer als Betriebsausgaben geltend gemachte Zinsen (1988: S 10.026,--, 1989: S 10.627,--, 1990: S 23.453,--) könnten nicht gewinnmindernd anerkannt werden, weil zum Zeitpunkt der Prüfung weder ein Darlehensvertrag mit der Gattin noch ein solcher mit dem Schwieger... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Der Fremdvergleich ist grundsätzlich anhand von Leistungsbeziehungen zwischen einander fremd gegenüberstehenden und nicht anhand fremder, zueinander in einer familiären Nahebeziehung ste... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Leistungsbeziehungen zwischen nahen Angehörigen können sowohl durch eine auf Einkunftserzielung ausgerichtete Tätigkeit, als auch durch das private Naheverhältnis veranlaßt sein. Ob eine... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §20 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1988 §20 Abs1;EStG 1988 §4 Abs4;
Rechtssatz: Auch bei Leistungsbeziehungen (hier: Darlehensvertrag) gegenüber dem Schwiegervater besteht die Möglichkeit, daß sie nicht betrieblich, sondern durch das private Naheverhältnis veranlaßt... mehr lesen...
Das Finanzamt nahm das Verfahren von Amts wegen auf Grund von Feststellungen im abgabenbehördlichen Prüfungsbericht wieder auf. Danach sei die 1983 vereinbarte stille Beteiligung einer GmbH, an der wieder der Beschwerdeführer, seine Ehegattin und deren beiden Söhne zu je einem Viertel beteiligt waren, am Einzelunternehmen des Beschwerdeführers steuerlich einerseits wegen der ungewöhnlich hohen Gewinnbeteiligung nicht anzuerkennen (Fremdvergleich), andererseits deshalb, weil dem wesent... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §115 Abs1;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;
Rechtssatz: Beim Fremdvergleich wegen Angehörigeneigenschaft handelt es sich um eine von Tatsachen abhängige Prüfung und nicht allein um rechtliche Beurteilung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1994:1994140024.X02 Im RIS ... mehr lesen...
Die beschwerdeführende GmbH ist einziger Komplementär einer KG, deren einziger Kommanditist Geschäftsführer der Beschwerdeführerin ist. Aus einem "Dienstzettel" vom 8. Jänner 1988 ergibt sich, daß dem Geschäftsführer ein Monatsbruttogehalt von S 30.000,-- zuzüglich des Entgelts für maximal 20 Überstunden unter der Voraussetzung gebührt, daß für die Überstundenleistungen ein entsprechender Nachweis geführt wird. Anläßlich einer bei der Beschwerdeführerin betreffend die Jahre 1989 b... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1988 §15 Abs1 Z1;EStG 1988 §25 Abs1 Z1 lita;EStG 1988 §4 Abs1;
Rechtssatz: Es ist nicht ausgeschlossen, daß ein Kommanditist, neben den Vergütungen, die er für seine Geschäftsführertätigkeit durch die Komplementär-GmbH erhält, auch bei der Kommanditgesellschaft Entnahmen tätigt. Solche Ent... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin ist Ärztin. Anläßlich einer Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BAO berücksichtigte der Prüfer unter anderem Personalaufwendungen, die P.D., den Lebensgefährten der Beschwerdeführerin, betrafen (1984: S 692.091,60, 1985: S 586.643,80, 1986: S 636.653,13, jeweils einschließlich Sozialversicherung und Dienstgeberbeitrag) nicht zur Gänze als Betriebsausgaben und führte hiezu im wesentlichen aus: P.D. erhalte für seine als Ordinationshilfe zu qualifizierenden... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin betreibt einen Würstelstand. Anläßlich einer Prüfung der Aufzeichnungen gemäß § 151 BAO für die Jahre 1985 bis 1987 stellte der Prüfer fest, daß der Ehegatte der Beschwerdeführerin als ihr (einziger) Dienstnehmer tätig gewesen sei. Die Beschwerdeführerin habe ausgehend von monatlichen Bruttogehältern in Höhe von 21.268 S (im Jahre 1985), 21.168 S (im Jahre 1986) und 21.200 S (im Jahre 1987) Lohnaufwendungen (inklusive Sozialversicherungsbeitrag, Dienstgeberbeitr... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 89/14/0155 1 Stammrechtssatz Dienstverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - können steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als ei... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/12/15 89/14/0155 1
(Gleiches gilt für Dienstverhältnisse zwischen Lebensgefährten) Stammrechtssatz Dienstverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worde... mehr lesen...
Die beschwerdeführende Kommanditgesellschaft hat in ihren Bilanzen seit 1980 Darlehen der Kinder ihres Gesellschafterehepaars ausgewiesen, die angeblich aus den den Kindern unter Verwendung der Familienbeihilfen vom Vater geschenkten Beträgen angeschafften Bausparbeträgen stammten. Die Darlehenszinsen, für deren Höhe präzise schriftliche Vereinbarungen ebenso fehlten wie für den Rückzahlungszeitpunkt, wurden den Kindern gutgeschrieben. Auf Grund der Ergebnisse einer abgabenbehördl... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §938;ABGB §983;BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §22 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Ausführungen über die Ungewöhnlichkeit einer vertraglichen Gestaltung, wenn ein Vater seinen Kindern aus Familienbeihilfen Beträge schenkt, um in der Folge den... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0218 E 15. Juni 1988 RS 2 Stammrechtssatz Die vom VwGH für die steuerliche Anerkennung von Verträgen zwischen nahen Angehörigen aufgestellten Kriterien haben ihre Bedeutung ausschließlich im Rahmen der Beweiswürdigung. Sie kommen daher nur in Fällen zum Tragen, in dene... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, der als Finanzberater Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt, erhob gegen die Einkommensteuerbescheide 1986 und 1987 Berufung und wandte sich dabei gegen die Höhe der festgesetzten Sonderausgaben. Nach einem Vorhaltsverfahren änderte das Finanzamt die angefochtenen Bescheide mit Berufungsvorentscheidung ab. Da ein Arbeitsraum nach Auffassung des Finanzamtes nicht ausschließlich betrieblichen Zwecken diente, wurden die damit zusammenhängenden Kosten nicht als Be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
Norm: BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 0346/77 E 18. Mai 1977 VwSlg 5139 F/1977 RS 1 Stammrechtssatz Verträge zwischen nahen Angehörigen können für den Bereich des Steuerrechtes nur Anerkennung finden, wenn sie a) nach außen ausreichend zum Ausdruck kommen, b) eindeutig, klaren und jeden Zweifel ausschließenden Inh... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: ABGB §90;ABGB §98;BAO §167 Abs2;BAO §21;BAO §22;BAO §23;BAO §25;EStG 1972 §16 Abs1;EStG 1972 §4 Abs4;
Rechtssatz: Nicht jedwede Unterstützung des Ehegatten, die sich auf die Erwerbstätigkeit des anderen Ehegatten bezieht und darauf - auch in materieller Hinsicht - günsti... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer betrieb bis Ende Juni 1980 eine Rechtsanwaltskanzlei als Einzelunternehmer, wobei er den Gewinn gemäß § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelte. Mit Wirkung ab 1. Juli 1980 schloß er sich mit Dr. Helmut A zu einer Kanzleigemeinschaft zusammen. In der Kanzlei waren in den Jahren 1980 bis 1982 durchschnittlich sechs nicht juristisch ausgebildete Arbeitnehmer, darunter auch die Ehegattin (Anneliese D) und die Schwiegermutter des Beschwerdeführers (Elisabeth A), beschäftigt. Ann... mehr lesen...
Die Beschwerdeführer, die beide Rechtsanwälte sind, schlossen sich mit Wirkung ab 1. Juli 1980 zu einer Kanzleigemeinschaft in der Form einer Gesellschaft nach bürgerlichem Recht zusammen, wobei sie in den Streitjahren den Gewinn nach § 4 Abs 3 EStG 1972 ermittelten. In der Kanzlei waren in den Streitjahren durchschnittlich sechs nicht juristisch ausgebildete Arbeitnehmer, darunter auch die Ehegattin des Erstbeschwerdeführers bzw Schwester des Zweitbeschwerdeführers (Anneliese D) und ... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;BAO §23 Abs1;BAO §25;EStG 1972 §4 Abs4;EStG 1972 §47 Abs3;
Rechtssatz: Dienstverhältnisse zwischen nahen Angehörigen - auch wenn sie zivilrechtlich gültig abgeschlossen worden sind - können steuerlich nur insoweit anerkannt werden, als eine Entlohnung stattfindet, wie sie zwischen Fremden üblich ist. Ande... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin, eine GmbH & Co KG, die vormals die Firma H-GmbH & Co KG führte und die ihren Gewinn gemäß § 5 EStG 1972 ermittelt, betrieb das Ausflugwagen-, Mietwagen- und Taxigewerbe und ein Reisebüro. Auf Grund der Ergebnisse einer 1985 durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung erließ das Finanzamt hinsichtlich der oben genannten Abgabenjahre und Feststellungszeitpunkte neue Bescheide (einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte, Gewerbesteuer, Einhe... mehr lesen...