Der Beschwerdeführer steht in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesinvalidenamt für Oberösterreich mit dem Sitz in Linz. Mit Dienstauftrag vom 4. September 1987 wurde der Beschwerdeführer vom Landesinvalidenamt für Oberösterreich (im folgenden LIA) "eingeladen", am gemeinsamen "Reha-Seminar" mit den Sozialversicherungsträgern vom 5. bis 9. Oktober 1987 und vom 19. Oktober bis 23. Oktober 1987 im Beruflichen Bildungs- und Rehabili... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §22;RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Daß es im Zuge eines Seminars auch zu einem Erfahrungsaustausch der Teilnehmer gekommen ist, ändert nichts am Ausbildungscharakter und Fortbildungscharakter der Veranstaltung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1992:1989120217.X02 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 88/12/0154 2 Stammrechtssatz Als eine in das Hauptstück über die Sonderbestimmungen eingefügte
Norm: geht § 73 RGV der zu den allg Bestimmungen zählenden
Norm: des § 23 Abs 5 RGV vor (Hinweis E 6.2.1989, 88/12/0186, 0187, 0195- 0197). European Case ... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §23;RGV 1955 §22;RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §73; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/04/23 88/12/0154 3 Stammrechtssatz Daß der Gesetzgeber der RGV-Nov 1983 auch solche Ausbildungsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen, welche teils eine Ausbildung iS einer primär in der und durch die praktische Übung vorgenommene... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando für X, in dessen Kriminalabteilung er dienstführender Beamter ist. Unbeschadet dieser Funktion ist er Mitglied der Sondereinsatzgruppe (SEG) des Landesgendarmeriekommandos für X. Mit Bescheid vom 13. Jänner 1988 gab das Landesgendarmeriekommando für X dem Antrag des Beschwerdeführers vom 22. Dezember 1987 um Zuerkennung der... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als rechtskundiger Beamter mit dem Amtstitel Ministerialrat in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er ist in der Zentralstelle des Bundesministeriums für Landesverteidigung mit der Funktion des Leiters der Rechtsabteilung XY betraut. Mit Erlaß vom 1. Juni 1988 wurde der Beschwerdeführer als Mitglied des "Leitungsstabes" namhaft gemacht und erhielt im Wege des Leiters der Sektion I des Bundesministeriums für Landesverteidigung den Dien... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Als eine in das Hauptstück über die Sonderbestimmungen eingefügte
Norm: geht § 73 RGV der zu den allg Bestimmungen zählenden
Norm: des § 23 Abs 5 RGV vor (Hinweis E 6.2.1989, 88/12/0186, 0187, 0195- 0197). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1990:1988120154.X02 Im RI... mehr lesen...
Index: 14/01 Verwaltungsorganisation63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BMG §7 Abs3;RGV 1955 §22;RGV 1955 §23 Abs5;RGV 1955 §70;RGV 1955 §72 Abs1;RGV 1955 §73;
Rechtssatz: Für die reisegebührenrechtliche Beurteilung der Ansprüche eines Beamten der Allgemeinen Verwaltung, VGr A, im Planstellenbereich Zentralleitung des BMLV ist von seiner (normalen) Dienstverwendung auszugehen, wobei sich daran im Ergebnis auch dan... mehr lesen...
Index: 63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: BDG 1979 §23;RGV 1955 §22 idF 1983/658;RGV 1955 §23 Abs5 idF 1983/658;RGV 1955 §73 idF 1983/658;
Rechtssatz: Daß der Gesetzgeber der RGV-Nov 1983 auch solche Ausbildungsveranstaltungen und Fortbildungsveranstaltungen, welche teils eine Ausbildung iS einer primär in der und durch die praktische Übung vorgenommenen Vermittlung von Kenntnissen... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §23 Abs5;
Rechtssatz: Für Teilnehmer an Kursen und Seminaren des Bundesheeres, die Angehörige desselben sind, erweist sich die Unterbringung insbesondere in Kasernen als zweckmäßig (Hinweis E 9.11.1972, 1041/72), wobei allerdings für die Frage der Zumutbarkeit dieser Unterkunft der Standard von Fremdenverkehrsbetrieben, welche vielfach nur der bloßen Bequemlichke... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §23 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 83/09/0175 E 5. Juni 1985 RS 1 Stammrechtssatz Der Anspruch auf Nächtigungsgebühr entfällt dann, wenn dem Beamten aus Anlass eines Kursbesuches von Amts wegen eine zumutbare Unterkunft angewiesen wird. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Zumutbarkeit erschöpft sich in geordneten Zeiten nicht nur in der Einrichtung. Diese u... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §23 Abs5; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 1041/72 E 9. November 1972 RS 1 Stammrechtssatz Die Bestimmung des § 23 Abs 5 RGV findet nur unter der Voraussetzung Anwendung, daß es sich bei der beigestellten Unterkunft um eine Unterkunft mit einem Mindestmaß an Einrichtung, wie man sie nach dem Stand der Zivilisation erwarten und einem Beamten zumuten kann, handelt.... mehr lesen...