RS Vwgh 1987/6/29 86/12/0062

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.06.1987
beobachten
merken

Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §23 Abs5;

Rechtssatz

Für Teilnehmer an Kursen und Seminaren des Bundesheeres, die Angehörige desselben sind, erweist sich die Unterbringung insbesondere in Kasernen als zweckmäßig (Hinweis E 9.11.1972, 1041/72), wobei allerdings für die Frage der Zumutbarkeit dieser Unterkunft der Standard von Fremdenverkehrsbetrieben, welche vielfach nur der bloßen Bequemlichkeit und Erholung dienen, nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120062.X03

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten