Index
63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §23 Abs5;Rechtssatz
Für Teilnehmer an Kursen und Seminaren des Bundesheeres, die Angehörige desselben sind, erweist sich die Unterbringung insbesondere in Kasernen als zweckmäßig (Hinweis E 9.11.1972, 1041/72), wobei allerdings für die Frage der Zumutbarkeit dieser Unterkunft der Standard von Fremdenverkehrsbetrieben, welche vielfach nur der bloßen Bequemlichkeit und Erholung dienen, nicht als Vergleichsmaßstab herangezogen werden kann.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1987:1986120062.X03Im RIS seit
18.09.2006