RS Vwgh 1987/6/29 86/12/0062

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Veröffentlicht am 29.06.1987
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Index

63/05 Reisegebührenvorschrift

Norm

RGV 1955 §23 Abs5;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/09/0175 E 5. Juni 1985 RS 1

Stammrechtssatz

Der Anspruch auf Nächtigungsgebühr entfällt dann, wenn dem Beamten aus Anlass eines Kursbesuches von Amts wegen eine zumutbare Unterkunft angewiesen wird. Der unbestimmte Rechtsbegriff der Zumutbarkeit erschöpft sich in geordneten Zeiten nicht nur in der Einrichtung. Diese und die sonstige Ausstattung ist vielmehr im Zusammenhang mit den für die Beurteilung der Zumutbarkeit ansonst wesentlichen Faktoren, wie im Beschwerdefall die Dauer und der Zweck des Lehrganges, in Beziehung zu setzen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986120062.X02

Im RIS seit

18.09.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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