Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten Schwarzach im Pongau. In der Zeit vom 2. bis 31. Jänner 1995 war der Beschwerdeführer dem Gendarmerieposten Badgastein dienstzugeteilt. Mit Reiserechnung vom 2. Februar 1995 beantragte der Beschwerdeführer, ausgehend von seiner durchgehenden Dienstzuteilung, für den gesamten Zeitraum Zuteilungsgebühr, also Tagesgebühr für 30 Tag... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §18 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/31 96/12/0057 3 Stammrechtssatz § 18 Abs 3 RGV zeigt, daß der Gesetzgeber den Pauschalanspruch auf Nächtigungsgebühr mit der SCHLAFMÖGLICHKEIT verknüpft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1998:1996120065.X04 ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist der Gendarmerieposten XY, Bezirk Villach. Aufgrund eines Auftrages der Bezirkshauptmannschaft Villach und eines gleichlautenden Befehls des Bezirksgendarmeriekommandos Villach vom 24. November 1994 führte der Beschwerdeführer am 24. November 1994 gemeinsam mit einem Kollegen in einem gendarmerieeigenen Pkw die Überstellung eines rumänischen Staatsangehö... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §18 Abs3; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/31 96/12/0057 3 Stammrechtssatz § 18 Abs 3 RGV zeigt, daß der Gesetzgeber den Pauschalanspruch auf Nächtigungsgebühr mit der SCHLAFMÖGLICHKEIT verknüpft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1997:1995120328.X02 ... mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AVG §37;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §4 Z2; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1996/05/31 96/12/0057 2 Stammrechtssatz Ist der Ersatz eines Mehraufwandes in Form einer Gebühr wie bei der Tagesgebühr und Nächtigungsgebühr festgelegt, bedarf es keines Nachweises eines konkreten Mehraufwandes. Bei Erfüllung der gesetzlichen Tatb... mehr lesen...
Index: 63/02 Gehaltsgesetz63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: GehG 1956 §20 Abs1;GehG 1956 §20 Abs2;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §18 Abs2;RGV 1955 §4 Z2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 18 Abs 2 RGV setzt das Vorliegen der Tatbestandserfordernisse des § 18 Abs 1 RGV voraus. Auf Grund der in den normalen dienstlichen Pflichten des Beamten begründeten Gestaltung der Nacht während der Rückreise kann ih... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und des vorgelegten angefochtenen Bescheides von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle ist das Landesgendarmeriekommando Steiermark - Verkehrsabteilung Graz. Beginnend mit 13. Jänner 1995, 18.00, bis 14. Jänner 1995, 04.00, leistete der Beschwerdeführer Verkehrsüberwachungsdienste in den Bezirken Leibnitz und Radkersburg... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §18 Abs2;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 18 Abs 2 RGV setzt das Vorliegen der Tatbestandserfordernisse des 18 Abs 1 RGB voraus. Auf Grund der in den normalen dienstlichen Pflichten des Beamten begründeten Vornahme von Verkehrsüberwachungsdienst in der Nacht mit anschließendem Journaldienst am Dienstort handelt es sich nicht um ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §18 Abs3;
Rechtssatz: § 18 Abs 3 RGV zeigt, daß der Gesetzgeber den Pauschalanspruch auf Nächtigungsgebühr mit der SCHLAFMÖGLICHKEIT verknüpft. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996120057.X03 Im RIS seit 20.11.2000 mehr lesen...
Index: 40/01 Verwaltungsverfahren63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: AVG §37;RGV 1955 §1 Abs1;RGV 1955 §18 Abs1;RGV 1955 §4 Z2;
Rechtssatz: Ist der Ersatz eines Mehraufwandes in Form einer Gebühr wie bei der Tagesgebühr und Nächtigungsgebühr festgelegt, bedarf es keines Nachweises eines konkreten Mehraufwandes. Bei Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandserfordernisse steht dem Beamten vielmehr die Gebühr auch dann... mehr lesen...