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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Ist der Ersatz eines Mehraufwandes in Form einer Gebühr wie bei der Tagesgebühr und Nächtigungsgebühr festgelegt, bedarf es keines Nachweises eines konkreten Mehraufwandes. Bei Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandserfordernisse steht dem Beamten vielmehr die Gebühr auch dann zu, wenn ihm gar kein konkreter Mehraufwand enstanden ist, weil er beispielsweise bei der Nächtigungsgebühr aus Gründen der persönlichen Sparsamkeit auf die in Inanspruchnahme einer Unterkunft verzichtet oder sonst kostenlos bei Freunden oder Verwandten genächtigt hat.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Beweislast Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung Materielle WahrheitEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120057.X02Im RIS seit
20.11.2000