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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §1 Abs1;Rechtssatz
Die Anwendung des § 18 Abs 2 RGV setzt das Vorliegen der Tatbestandserfordernisse des 18 Abs 1 RGB voraus. Auf Grund der in den normalen dienstlichen Pflichten des Beamten begründeten Vornahme von Verkehrsüberwachungsdienst in der Nacht mit anschließendem Journaldienst am Dienstort handelt es sich nicht um den Regelfall einer Dienstreise iSd RGV.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1996:1996120057.X04Im RIS seit
20.11.2000