Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §20 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0233 E 28. Juni 2000 RS 3 Stammrechtssatz Die RGV ist - wie sich insb aus ihrem § 1 ergibt - vom Grundsatz bestimmt, dass der durch eine AUSWÄRTIGE Dienstverrichtung (tatsächlich) entstandene Mehraufwand zu ersetzen ist. Dabei wird bei (idR aus Gründen der Verwaltungsökonomie vorgesehenen) Pauschalierun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Revierinspektor der Bundespolizei (vormals Bundesgendarmerie) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle war in den im Beschwerdefall relevanten Zeiträumen der Grenzüberwachungsposten X. Mit Befehl des Landesgendarmeriekommandos vom 19. April 2004 GZ. 2433/18-OEA/04 wurden die Beamten des Grenzüberwachungspostens X mit Wirkung vom 1. Mai 2004 mit der Grenzkontrolle beauftragt und festgestellt, dass die Dienstfahrten mit... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1 idF 2003/I/130;RGV 1955 §39 Abs1 idF 2003/I/130;
Rechtssatz: Aus der allgemeinen Zweckbestimmung des § 1 RGV geht eindeutig hervor, dass dem Beamten grundsätzlich nur jener Ersatz des Mehraufwandes, der ihm durch die auswärtige Dienstverrichtung entsteht, abgegolten werden soll (Hinweis E 22. November 2000, Zl. 99/12/0277). European Cas... mehr lesen...
1. Die mitbeteiligte Gebietskrankenkasse führte beim Bund, Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen, eine Beitragsprüfung für die Jahre 1995 bis 2000 durch. Hiebei wurde erhoben, dass den Vertragsbediensteten - wie auch den Beamten - nach § 64 Reisegebührenvorschrift (in der Folge: RGV) Pauschalvergütungen gewährt wurden, die zur Gänze beitragsfrei behandelt wurden. Der Prüfer vertrat die Auffassung, dass es sich beim besonderen Zuschlag zur Pauschalvergütung im Sinne des § 64 Ab... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2002/08/0255 E 14. September 2005
Rechtssatz: Die RGV gilt auch für Vertragsbedienstete (Hinweis Germ/Zach, Die Reisegebührenvorschrift, § 1, Seite 3; und Gallee/Traumüller, Reisegebührenvorschrift der Bundesbediensteten, 9. Auflage, Seite 13). European Case Law Identifier (ECL... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Justizwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; seine Dienststelle war bis 30. Juni 1997 die Justizanstalt Stein. Mit Schreiben vom 24. Mai 1997 ersuchte der Beschwerdeführer im Dienstweg bei der belangten Behörde unter Hinweis auf die von ihm von 1995 bis 1997 gelegten Reiserechnungen um Auszahlung der Reisekosten und Tagesgebühren oder um bescheidmäßige Absprache. Nach weiterem Schriftwechsel e... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §47 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 98/12/0092 E 13. September 2001 RS 3 Stammrechtssatz § 47 Abs 1 RGV ist nicht anzuwenden, wenn der Justizwachebeamte in mehreren Ortsgemeinden Dienst verrichten muss und ihm daraus - typologisch betrachtet - Mehraufwendungen iSd § 1 RGV entstehen. European Case Law... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Justizwachebeamter (Bezirksinspektor) in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Seine Dienststelle ist die Justizanstalt Stein (Dienstort: Krems-Stein), in der er im Bereich der Wirtschaftsverwaltung tätig ist. Er hat fallweise - im Beschwerdefall ergibt sich aus den im strittigen Zeitraum gelegten Reiserechnungen, dass dies fünf- bis siebenmal pro Monat der Fall war - Tag- bzw. Nachtdienste in der Außenstelle Mautern (Gärtnerei) zu leis... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer steht als Bezirksinspektor der Zollwache in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; er wird nach seinem Beschwerdevorbringen im Rahmen der Finanzlandesdirektion für Tirol bei der Geschäftsabteilung 3 verwendet. In dem für den Beschwerdefall maßgebenden Zeitraum war der Beschwerdeführer bei der Zollwachabteilung Innsbruck mit ständiger Verwendung beim Hauptzollamt Innsbruck eingeteilt. Bei den vorgelegten Akten des Verwaltungsverfahrens finden ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §4;RGV 1955 §47;
Rechtssatz: Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der (Stamm-)Dienststelle gelegen ist, ist im Sinn der RGV (d.h. unter Berücksichtigung der Zielsetzung des § 1 RGV) dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung als dem organisatorischen Aspekt einzuräumen (H... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §47 Abs1;
Rechtssatz: § 47 Abs 1 RGV ist nicht anzuwenden, wenn der Justizwachebeamte in mehreren Ortsgemeinden Dienst verrichten muss und ihm daraus - typologisch betrachtet - Mehraufwendungen iSd § 1 RGV entstehen. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2001:1998120092.X03 Im RIS seit ... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §2 Abs1;RGV 1955 §2 Abs2;RGV 1955 §2 Abs5;RGV 1955 §4;RGV 1955 §47;
Rechtssatz: Im Beschwerdefall kann nicht von vornherein gesagt werden, dass einem Beamten mit zwei Dienstorten (wie dem Beschwerdeführer), selbst wenn diese wie im Beschwerdefall benachbart sind, generell keine Mehraufwendungen durch die dadurch notwendigen Ortsveränderungen und sonst... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §20 Abs4; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 95/12/0233 E 28. Juni 2000 RS 3 Stammrechtssatz Die RGV ist - wie sich insb aus ihrem § 1 ergibt - vom Grundsatz bestimmt, dass der durch eine AUSWÄRTIGE Dienstverrichtung (tatsächlich) entstandene Mehraufwand zu ersetzen ist. Dabei wird bei (idR aus Gründen der Verwaltungsökonomie vorgesehenen) Pauschalierun... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer stand im Zeitpunkt der Beschwerdeerhebung als Amtssekretär in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund. Er stand bis 6. Juni 1993 beim Postamt 2320 Schwechat in (dauernder) Verwendung und wurde mit Wirkung ab 7. Juni 1993 der Postinspektion bei der Post und Telegraphendirektion in Wien dienstzugeteilt. Mit Wirkung vom 1. September 1994 wurde er zu dieser Dienststelle versetzt. In der Zeit von Juni bis einschließlich Dezember 1993 legte der Beschwerde... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;RGV 1955 §20 Abs4;
Rechtssatz: Die RGV ist - wie sich insb aus ihrem § 1 ergibt - vom Grundsatz bestimmt, dass der durch eine AUSWÄRTIGE Dienstverrichtung (tatsächlich) entstandene Mehraufwand zu ersetzen ist. Dabei wird bei (idR aus Gründen der Verwaltungsökonomie vorgesehenen) Pauschalierungen ein Abweichen von diesem Grundsatz in Kauf genommen. Andererseits... mehr lesen...
Der Verwaltungsgerichtshof geht auf Grund der Beschwerde und der bereits für das verfassungsgerichtliche Verfahren vorgelegten Unterlagen von Folgendem aus: Der Beschwerdeführer steht als Inspektor der Bundesgendarmerie in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund; in der Zeit vom 18. Juli 1988 bis 28. August 1991 war er dem Gendarmerieeinsatzkommando in Schönau a.d. Triesting dienstzugeteilt. Er hatte in der Zeit vom 30. September 1989 bis 24. August 1991 die sicherh... mehr lesen...
Index: 63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: RGV 1955 §1;
Rechtssatz: Der Ersatz von Mehraufwendungen für auswärtige Dienstverrichtungen dem Grunde nach (hier Flugbegleitungen durch einen Gendarmeriebeamten) ist - soweit es sich nicht um den Ersatz eines Schadens handelt - durch die RGV abschließend geregelt. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1996:1996120024.X02 ... mehr lesen...
Index: 27/04 Sonstige Rechtspflege32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag63/05 Reisegebührenvorschrift
Norm: EStG 1972 §26 Z7 litb;EStG 1972 §34;GebAG 1975 §1;RGV 1955 §1;
Rechtssatz: Es ist nicht unsachlich, wenn die Verpflegs(mehr)kosten für ein auswärtiges Studium des Kindes im Schätzungsweg - für das Jahr 1982 - mit 45 S pro Tag festgesetzt werden. Die Sätze der RGV, des GebAG bzw des § 26 Z 7 lit b EStG sind z... mehr lesen...