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63/05 ReisegebührenvorschriftNorm
RGV 1955 §1;Rechtssatz
Bei einer dislozierten Außenstelle, die außerhalb des Dienstortes der (Stamm-)Dienststelle gelegen ist, ist im Sinn der RGV (d.h. unter Berücksichtigung der Zielsetzung des § 1 RGV) dem örtlichen Aspekt eine größere Bedeutung als dem organisatorischen Aspekt einzuräumen (Hinweis E 18.2.1994, 93/12/0268, und E 18.2.1994, 93/12/0271) (ausführliche Begründung im E).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2001:1998120092.X04Im RIS seit
05.02.2002