Norm: ABGB §1175UrhG §11 Abs3 UrhG
Rechtssatz: Durch die Verbindung von mehreren selbstständigen Werken entsteht keine Miturheberschaft; dies auch dann nicht, wenn die Werke zum Zweck ihrer Verbindung geschaffen wurden. An den in der Regel selbstständig verwertbaren Werken besteht allerdings Teilurheberschaft. Durch die Werkverbindung entsteht zwischen den beteiligten Urhebern eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts nach §§ 1175 ff ABGB. ... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger ist Berufsfotograf und Inhaber eines Fotostudios. Die Beklagte erzeugt und vertreibt Maschinen. Die Streitteile standen vom Sommer 1993 bis Jahresanfang 2000 in ständiger Geschäftsbeziehung. Mit Schreiben vom 30. 9. 1993 erteilte die Beklagte dem Kläger den Rahmenauftrag Nr 16288/3. Dem Rahmenauftrag lag eine Vereinbarung über rund 15 Studiotage zu 9.000 S zugrunde. Allfällige Preisänderungen sollten mit der Beklagten abgestimmt werden; das Material sollte n... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Erstbeklagte stellt Aufzuganlagen her. Sie ließ in der "Raiffeisenzeitung" vom 16. Dezember 1999 ein Inserat schalten, das für ihr Unternehmen warb. Teil dieses Inserats waren zwei Lichtbilder, auf denen Bauteile von Aufzugsanlagen abgebildet waren. Diese Lichtbilder wurden vom Kläger aufgenommen, zeigten Teile einer Aufzugsanlage einer Mitbewerberin der Erstbeklagten und wurde ohne Zustimmung des Klägers für das Inserat verwendet. Der Zweitbeklagte leitet d... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin nimmt als Verwertungsgesellschaft ausschließlich die "kleinen" Sende- und Aufführungsrechte einschließlich des Rechtes der öffentlichen Wiedergabe von Werken der Tonkunst wahr. Etwa 99 % der österreichischen Komponisten, Textdichter und Musikverleger haben der Klägerin alleinige und ausschließliche Werknutzungsrechte an bisher geschaffenen und künftigen Werken eingeräumt. Die Klägerin hat mit über 55 ausländischen Verwertungsgesellschaften, darunter jene... mehr lesen...
Norm: UrhG §42 Abs3UrhG §88
Rechtssatz: Für die Haftung des Kopierunternehmers ist es ohne Bedeutung, ob ihm und seinem Personal eine entsprechende Kontrolle des Kopiergutes tatsächlich und rechtlich zumutbar oder möglich ist. Der gewerbsmäßige Vervielfältigungsunternehmer kann die gesetzliche Pflicht zur Wahrung der an dem Kopiergut allenfalls bestehenden Ausschließungsrechte Dritter nicht unter Berufung auf die Unmöglichkeit oder Unzumutbarke... mehr lesen...
Die klagende Partei - die Staatlich genehmigte Gesellschaft der Autoren, Komponisten und Musikverleger (A. K. M.), registrierte Genossenschaft m. b. H. - beantragte, den Beklagten schuldig zu erkennen, a) die der klagenden Partei zur ausschließlichen Verwertung zustehenden Rechte nicht zu stören, insbesondere die öffentliche Aufführung geschützter Werke des Werkebestandes der klagenden Partei im Betrieb seines Gasthauses in W. durch Wiedergabe lebender oder mechanischer Musik durch ... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §88VerwGesG §2
Rechtssatz: Durch § 31 des Gesamtvertrages AKM - Verband der Konzertlokalbesitzer und aller Veranstalter Österreichs haben die Inhaber gastgewerblicher Betriebe die Haftung für Eingriffe bei von sogenannten Veranstaltungskomitees ohne Rechtspersönlichkeit und dergleichen in ihrem Betrieb bewerkstelligten Veranstaltungen in gleicher Weise übernommen, wie sie ihnen § 88 UrhG für Bedienstete oder Beauftragte aufer... mehr lesen...
Unbestritten ist folgender Sachverhalt: Der Kläger hat in seiner Eigenschaft als Berufsphotograph ein Lichtbild von Adolf K. über dessen Bestellung aufgenommen und es ihm auch geliefert. Das Lichtbild ist auf der Rückseite mit einem Signum des Klägers versehen. Adolf K. hat das Lichtbild der Erstbeklagten, der offenen Handelsgesellschaft Brüder F., zur Herstellung eines Ölcolorporträts übergeben, worauf diese beim Berufsphotographen Karl G. eine Vergrößerung herstellen ließ, die von... mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §88
Rechtssatz: Zur Auslegung des Begriffes "Betrieb". Entscheidungstexte 3 Ob 602/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 602/55 Veröff: SZ 28/268 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1955:RS0077232 Dokumentnummer JJR_19551228_OGH0002_0030OB00602_5500000_002 mehr lesen...
Norm: UrhG §81UrhG §88
Rechtssatz: Der Ausdruck "Beauftragter" in den §§ 81 und 88 UrhG ist im weitesten Sinne zu verstehen. Zu den Beauftragten gehört jeder, der ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, auf Grund eines anderen Rechtsverhältnisses dauernd oder vorübergehend für ein Unternehmen tätig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 602/55 Entscheidungstext OGH 28.12.1955 3 Ob 602/... mehr lesen...
Vom 30. April bis 8. Mai 1949 wurde in W. die Ausstellung "Gastgewerbe und Fremdenverkehr" von einem mehrgliedrigen Ausschuß veranstaltet, dessen Präsident der Beklagte war. Der Ausschuß verwendete zur Korrespondenz Briefpapier, das den Aufdruck trug: "Veranstalter: Kammer der gewerblichen Wirtschaft, Sektion Fremdenverkehrsunternehmen, mit Gewerbeförderungsinstitut, Oberösterreichische Landesregierung mit Landesarbeitsausschuß für Fremdenverkehr, Stadtgemeinde W. mit Volksfest-Ha... mehr lesen...
Norm: UrhG §88
Rechtssatz: Der Unternehmer haftet nur, wenn er von dem Eingriff eines Bediensteten oder eines Beauftragten in das urheberrechtliche Verwertungsrecht eines anderen Kenntnis hatte oder bei gehöriger Aufmerksamkeit hätte Kenntnis haben müssen. Entscheidungstexte 3 Ob 337/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 3 Ob 337/53 Veröff: SZ 26/127 = EvBl 1953/348 S 439 = ÖB... mehr lesen...
Norm: UrhG §88
Rechtssatz: Als Beauftragter im Sinne des § 88 UrhG ist jeder zu verstehen, der ohne in einem Dienstverhältnis zu stehen, auf Grund eines anderen Rechtsgeschäftes dauernd oder vorübergehend für ein Unternehmen tätig ist. Entscheidungstexte 3 Ob 337/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 3 Ob 337/53 Veröff: SZ 26/127 = EvBl 1953/348 S 439 = ÖBl 1953,67 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §88
Rechtssatz: Wird eine urheberrechtlich in Betracht kommende Vorführung oder Aufführung von einem Unternehmer vorgenommen, der selbst auf einer Ausstellung im Rahmen seines Erzeugungsbetriebes oder Handelsbetriebes Erzeugnisse ausstellt, dann handelt es sich dabei nicht um eine Veranstaltung im Ausstellungsbetriebe, sondern um eine Veranstaltung im eigenen Betriebe des einzelnen Ausstellers (vgl auch 3 Ob 241/50). ... mehr lesen...
Norm: UrhG §18UrhG §88
Rechtssatz: Straßenbahnerkapelle spielt einen Tag auf der Welser Gastgewerbeausstellung und Femdenverkehrsausstellung; Siemens sendet in einem Musterhotel; Lautsprecheranlage im Ausstellungsrestaurant (beklagt wird der Ausstellungsleiter). Entscheidungstexte 3 Ob 337/53 Entscheidungstext OGH 13.05.1953 3 Ob 337/53 Veröff: SZ 26/127 ... mehr lesen...
Norm: UrhG §56UrhG §88
Rechtssatz: Zu den §§ 56 und 88 UrhG (Vorführung von Schallplatten auf einer Messe). Entscheidungstexte 3 Ob 241/50 Entscheidungstext OGH 11.10.1950 3 Ob 241/50 4 Ob 210/97d Entscheidungstext OGH 07.10.1997 4 Ob 210/97d Vgl European Case Law Identifier ... mehr lesen...