Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht auch gegen Vermittler, die einen Beitrag zu einer Rechtsverletzung im Internet leisten. Dazu zählen insbesondere auch Access?Provider. Das Haftungsprivileg nach ECG steht einer Sperranordnung nicht entgegen, wenn der in Anspruch genommene Vermittler in einem vorprozessualen Aufforderungsschreiben üb... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie die Verordnung (EU) Nr 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mo... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Im Sicherungsverfahren ist eine Sperrverfügung gegen einen Access-Provider zulässig, wenn der Anscheinsbeweis gelungen ist, dass die betreffende Seite zur massenweisen Vermittlung illegaler Musikvervielfältigungen mittels indizierter BitTorrent-Dateien beiträgt und die Plattformen deshalb als strukturell rechtsverletzend zu beurteilen ist . ... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: § 81 Abs 1a UrhG bietet keine Grundlage für eine Subsidiarität des Anspruchs gegen einen Vermittler gegenüber dem Anspruch gegen den unmittelbaren Rechtsverletzer. Entscheidungstexte 4 Ob 121/17y Entscheidungstext OGH 24.10.2017 4 Ob 121/17y Veröff: SZ 2017/119 ... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Im Verfahren über einen Antrag auf Erlassung einer Sperrverfügung gegen einen Access?Provider ist das nach Art 17 Abs 2 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union (GRC) als geistiges Eigentum geschützte Urheberrecht der Rechteinhaber sowie deren Recht auf wirksame Rechtsdurchsetzung (Art 47 GRC) dem Grundrecht der Internetnutzer und Webseitenbe... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Bei der Grundrechtsabwägung sind in einer Gesamtschau neben quantitativen Elementen auch qualitative Kriterien zu berücksichtigen, indem auch der Wesensgehalt der auf der Webseite abrufbaren legalen Informationen in die Abwägung einbezogen wird. Legalen Informationen, die exklusiv über die betreffende Webseite zur Verfügung stehen, muss im Rahmen der ... mehr lesen...
Norm: ECG §19EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Sperranordnungen gemäß Art 8 Abs 3 InfoRL müssen im Einklang mit den Grundrechten stehen und insbesondere die unternehmerische Freiheit von Anbietern von Internetzugangsdiensten wahren. Im Fall der Kollision mehrerer Grundrechte ist auf ein angemessenes Gleichgewicht zwischen diesen untereinander sowie gegenüber allgemeinen Grundsätzen des Unionsrecht... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Ein Unterlassungsanspruch gegen die in § 81 Abs 1a UrhG genannten Diensteanbieter setzt eine Abmahnung voraus. Dieses Erfordernis ist nur erfüllt, wenn die Rechtsverletzung für den Provider durch die Abmahnung ohne Notwendigkeit weiterer Nachforschungen offenkundig wird. Die Abmahnung kann durch entsprechendes Vorbringen in einem bereits anhängigen Verfahren ersetzt werden. In diesem Fall entsteht aber nur dann ... mehr lesen...
Norm: UrhG §81 Abs1a
Rechtssatz: Werden auf einer Website Schutzgegenstände ohne Zustimmung der Rechteinhaber zugänglich gemacht, kann Access-Providern von Nutzern untersagt werden, ihren Kunden den Zugang zu dieser Website zu vermitteln. Das gilt nicht, wenn dadurch auch der rechtmäßige Zugang zu Informationen verhindert würde. Konkrete Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs können nicht angeordnet werden. Im Fall einer Exekution nach § 355 E... mehr lesen...
Begründung: I. Sachverhalt römisch eins. Sachverhalt Die Klägerin ist eine Verwertungsgesellschaft nach dem österreichischen Verwertungsgesellschaftengesetz. Sie nimmt die Rechte der Tonträgerhersteller (Hersteller von Schallträgern) an ihren weltweit produzierten Aufnahmen sowie die Rechte der ausübenden Künstler (der an Schallaufnahmen mitwirkenden Künstler) an ihren Darbietungen in Österreich treuhändig wahr. Dies gilt vor allem für das Recht der Vervielfältigung und Verbreitu... mehr lesen...
Norm: EG Amsterdam Art234UrhG §81 Abs1aUrhG §87b Abs3EG-RL 2001/29/EG - Info-Richtlinie 32001L0029 Art5 Abs1 litaEG-RL 2001/29/EG - Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3EG-RL 2004/48/EG - Enforcement-Richtlinie geistiges Eigentum 32004L0048 Art8 Abs3EG-RL 2002/58/EG - Datenschutz-Richtlinie elektronische Kommunikation 32002L0058 Art6EG-RL 2002/58/EG - Datenschutz-Richtlinie elektronische Kommunikation 32002L0058 Art15
Rechtssatz: Dem Gerichtshof... mehr lesen...