Norm
ECG §19Rechtssatz
Ein urheberrechtlicher Unterlassungsanspruch besteht auch gegen Vermittler, die einen Beitrag zu einer Rechtsverletzung im Internet leisten. Dazu zählen insbesondere auch Access?Provider. Das Haftungsprivileg nach ECG steht einer Sperranordnung nicht entgegen, wenn der in Anspruch genommene Vermittler in einem vorprozessualen Aufforderungsschreiben über die Sachlage und deren Rechtswidrigkeit informiert worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131728Im RIS seit
11.12.2017Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020