Norm
ECG §19Rechtssatz
Die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie die Verordnung (EU) Nr 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet stehen einer auf § 81 Abs 1a UrhG gestützten Sperrverfügung nicht entgegen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131733Im RIS seit
11.12.2017Zuletzt aktualisiert am
02.09.2020