RS OGH 2017/10/24 4Ob121/17y

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Veröffentlicht am 24.10.2017
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Norm

ECG §19
EG?RL 2001/29/EG ? Info-Richtlinie 32001L0029 Art8 Abs3
UrhG §81 Abs1a

Rechtssatz

Die Verordnung (EU) 2015/2120 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet und zur Änderung der Richtlinie 2002/22/EG über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten sowie die Verordnung (EU) Nr 531/2012 über das Roaming in öffentlichen Mobilfunknetzen in der Union über Maßnahmen zum Zugang zum offenen Internet stehen einer auf § 81 Abs 1a UrhG gestützten Sperrverfügung nicht entgegen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2017:RS0131733

Im RIS seit

11.12.2017

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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