Der Beschwerdeführer ist ordentlicher Professor an einer Hochschule, freiberuflich tätiger Architekt und ständig gerichtlich beeideter Sachverständiger für die Fachgruppe Bauwesen. Er erstellt Gutachten sowohl über gerichtliche Anordnung als auch im Auftrag von Privatpersonen. Für das Streitjahr 1980 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes gemäß § 37 Abs. 1 EStG 1972 in Verbindung mit § 38 Abs. 4 leg. cit. für seine Einkünfte als Gerichtsgutac... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1992/06/03 87/13/0036 1 Stammrechtssatz Unter einer Verwertung von Urheberrechten ist nur eine solche iSd UrhG zu verstehen (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117). Das bedeutet, daß § 38 Abs 4 EStG 1972 sowohl zum Zuge kommen kann, w... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer, ein Wirtschaftstreuhänder, erzielte in den Streitjahren 1979 bis 1981 als Angestellter einer Wirtschaftstreuhand-Gesellschaft m.b.H. Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Neben diesen Einkünften erklärte er Einkünfte aus selbständiger Arbeit, die aus der Abhaltung von Fachvorträgen (Seminaren) und der Erstellung von Gutachten resultierten. Für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des begünstigten Steuersatzes g... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag65/02 Besonderes Pensionsrecht
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;TeilpensionsG 1997 §1 Z4 litb impl;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;VwRallg;
Rechtssatz: Unter einer Verwertung von Urheberrechten ist nur eine solche iSd UrhG zu verstehen (Hinweis E 19.1.1988, 87/14/0117). Das bedeutet, daß § 38 Abs 4 EStG... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist akademischer Bildhauer. Neben Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit erklärte der Beschwerdeführer in seiner Einkommensteuererklärung für 1988 Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Höhe von S 309.237,--, für welche er den begünstigten Steuersatz des § 37 Abs 1 EStG 1972 wegen Verwertung künstlerischer Urheberrechte (§ 38 Abs 4 EStG 1972) im Zusammenhang mit einer über Auftrag der Bundesgebäudeverwaltung geschaffenen und dieser veräußerten Skulptur beantragte... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §18;
Rechtssatz: Das Aufstellen einer Skulptur vor einem Schulgebäude ist keine öffentliche Vorführung eines Werkes der bildenden Künste durch optische Einrichtungen, sodaß von einer (konkludenten) Übertragung des Vorführungsrechtes iSd § 18 UrhG nicht gesprochen werden kann. Entscheidendes Tatbestandsmerkmal ist nämlich ... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Universitäts-Dozent an der Universität Wien. Im Jahre 1986 erzielte er unter anderem Einkünfte aus der Erstellung von Gutachten. Während des Verfahrens zur Erlassung des Einkommensteuerbescheides 1986 gab er auf entsprechende Aufforderung des Finanzamtes in einer Eingabe vom 15. Dezember 1988 bekannt, daß es sich bei den in der Abgabenerklärung angeführten Gutachten um von ihm verfaßte Rechtsgutachten zu schwierigen Zivilrechtsproblemen handle. Wenn diese Arbe... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: BAO §21 Abs1;EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Die ausdrückliche Vereinbarung, an einem Gutachten eine Werknutzung einzuräumen, bewirkt die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 nur dann, wenn für den Urheber aus der Nutzung nach den Verwertung... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 85/13/0163 E 29. März 1989 RS 1 Stammrechtssatz Einkünfte aus der Verwertung von selbstgeschaffenen literarischen Urheberrechten liegen nur vor, wenn der Urheber Einnahmen dafür erzielt, daß er entweder sein Urheberrecht selbst iSd § 14 - § 18 UrhG ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24 Abs1;
Rechtssatz: Die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 kommt nicht nur dann zum Zug, wenn der Urheber das Urheberrecht selbst iSd § 14 bis § 18 UrhG verwertet, sondern auch dann, wenn die Verwertung durch einen anderen stattfindet, weil der Urheber diesem eine Verwert... mehr lesen...
Der Mitbeteiligte, der ein Fernsehservice- und Elektrohandelsunternehmen betreibt, wies in seinen Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 1983 bis 1986 unter anderem Erlöse aus "Mieten Kassetten" als dem ermäßigten Steuersatz von 8 % bzw. 10 % unterliegende Umsätze aus. Das Finanzamt setzte die Umsatzsteuer von den Erklärungen des Beschwerdeführers ausgehend fest. Im Zuge einer beim Beschwerdeführer durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung vertrat das Prüfungsorgan die Auffassung, die... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)20/08 Urheberrecht32/04 Steuern vom Umsatz
Norm: ABGB §1090;UrhG §17;UrhG §18;UrhG §24;UrhG §40 Abs1;UrhG §74 Abs2;UStG 1972 §10 Abs2 Z17; Beachte Besprechung in:ÖStZ 23/2002, 602 - 607; ÖStZB 2002, 23; ÖStZB 1992, 92;
Rechtssatz: Die Vermietung (Veräußerung) bespielter Videokassetten an den Letztverbraucher unter Ausschluß der Verwendung zur ö... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Der urheberrechtliche Schutz der Prüfungstätigkeit des Abgabepflichtigen, der den vom Abgabepflichtigen erstellten schriftlichen Prüfungsaufgaben durchaus zukommen mag, führt für sich allein noch nicht dazu, daß ... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Erstellung von Gutachten fallen - ungeachtet des Umstandes, daß diese urheberrechtlich geschützt sein können - regelmäßig nicht unter die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972, weil sie nicht au... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Erstellung eines schriftlichen Berichtes über eine aktienrechtliche Sonderprüfung fallen nicht unter die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972. European Case Law Id... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Maßgeblich für die Begünstigung des § 38 Abs 4 EStG 1972 ist nicht, ob eine Verbreitung von selbstgeschaffenen Urheberrechten möglich wäre, sondern ob das vom Abgabepflichtigen vereinnahmte Entgelt für die Einräu... mehr lesen...
Index: 20/08 Urheberrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag
Norm: EStG 1972 §38 Abs4;UrhG §14;UrhG §15;UrhG §16;UrhG §17;UrhG §18; Beachte Besprechung in:ÖStZ 1989/20, 364;
Rechtssatz: Einkünfte aus der Verwertung von selbstgeschaffenen literarischen Urheberrechten liegen nur vor, wenn der Urheber Einnahmen dafür erzielt, daß er entweder sein Urheberrecht selbst iSd § 14 - § 18 UrhG verwertet, ... mehr lesen...
Index: 16/01 Medien20/08 Urheberrecht40/01 Verwaltungsverfahren91/02 Post
Norm: AVG §56;AVG §68 Abs1;MedienG §1 Abs1 Z8;PostG Anl1 §20 Abs3 Z3;UrhG;
Rechtssatz: Das Erfordernis einer Ermächtigung nach dem Urheberrechtsgesetz zur Führung des Titels einer Druckschrift spricht nicht für, sondern gegen eine Rechtsnachfolge in die Stellung des Medieninhabers (Verlegers). Schlagworte Maßgebende... mehr lesen...