Begründung: Mit Beschluss des Erstgerichts vom 26. 1. 2004 (ON 34) wurden dem Minderjährigen gemäß §§ 3, 4 Z 1 UVG Unterhaltsvorschüsse in Höhe von monatlich 218,02 EUR für die Zeit vom 1. 11. 2003 bis 31. 10. 2006 gewährt. Weiters wurde ausgesprochen, dass die Vorschüsse an die Großmutter mütterlicherseits Theodora R*****, der mit Beschluss des Erstgerichts vom 15. 6. 2000 (ON 6) die Obsorge für den Minderjährigen übertragen worden war, auszuzahlen sind. Mit Beschluss des Erstge... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Pimmer als Vorsitzenden und durch die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Schenk sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Schramm, Dr. Gitschthaler und Univ. Doz. Dr. Kodek als weitere Richter in der Pflegschaftssache des minderjährigen Jasen Said I*****, geboren am 16. Juni 1990, *****, vertreten durch den Magistrat der Landeshauptstadt Klagenfurt, Jugend und Familie, *****, üb... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte, ein ÖBB-Bediensteter, plante, auf seiner Gartenparzelle ein unterkellertes Gartenhaus zu errichten. Über seine Parzelle führt in einer Höhe von 8 bis 9 m eine 110 kV-Übertragungsleitung der klagenden Partei. Der Beklagte erkundigte sich bei einem Kollegen, worauf bei der Errichtung eines Gebäudes unter einer Hochspannungsleitung Bedacht zu nehmen sei. Dieser übergab dem Beklagten Kopien aus der Dienstvorschrift EL 42, die der Beklagte seiner Anzeig... mehr lesen...
Begründung: Die Ehe der Mutter der Minderjährigen wurde am 29. Oktober 1987 geschieden. Mit Beschluß vom 8. September 1988 verpflichtete das Erstgericht den geschiedenen Ehemann der Mutter - als vermuteten Vater - zu monatlichen Unterhaltsleistungen für das Kind in Höhe von S 1.000,-- vom 1. August 1988 an; mit Beschluß vom 11. Juli 1990 gewährte es der Minderjährigen für den Zeitraum vom 1. Juli 1990 bis 30. Juni 1993 Unterhaltsvorschüsse von monatlich S 1.000,-- gemäß den §§ 3 und... mehr lesen...
Norm: JN §40aUVG §22UVG §23
Rechtssatz: Hat der Präsident des Oberlandesgerichtes seinen Antrag, ua die Mutter (als Pflegeperson) nach dem §§ 22 und 23 UVG zum Rückersatz zu Unrecht bezogener Unterhaltsvorschüsse zu verpflichten, ausdrücklich auf die genannten unterhaltsvorschußrechtlichen Bestimmungen gestützt, so kann dieser Antrag nicht etwa als gegen die Mutter gerichtete Schadenersatzklage umgedeutet werden, weil in den genannten Bestimmun... mehr lesen...
Begründung: Der Vater des Pflegebefohlenen verpflichtete sich in einem am 25.4.1980 vor dem Jugendwohlfahrtsträger abgeschlossenen Vergleich, seinem Kind ab 1.5.1980 einen monatlichen Unterhaltsbetrag von 1.200 S zu bezahlen. Die damals zuständigen Vormundschaftsgerichte gewährten dem Kind mit Beschlüssen vom 16.6.1980 und 31.8.1982 für die Zeit vom 1.5.1980 bis 31.7.1985 einen monatlichen Unterhaltsvorschuß von 1.200 S. Mit den rechtskräftig gewordenen Beschlüssen vom 28.4.1981 und... mehr lesen...
Norm: UVG §19UVG §20UVG §22UVG §23
Rechtssatz: Ein Beschluß über die Herabsetzung oder Einstellung der Vorschüsse ist auch dann zu fassen, wenn ein Anspruch auf Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse (hier: wegen Ablaufs der Frist nach § 22 Abs 3 UVG) nicht besteht. Entscheidungstexte 3 Ob 535/91 Entscheidungstext OGH 24.04.1991 3 Ob 535/91 Veröff: EvBl 1991/171 S 739 ... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluß vom 10.10.1988 entschied das Erstgericht, daß der dem Unterhaltsberechtigten, am 13.11.1973 geborenen Kind zuletzt bis 31.8.1986 gewährte Vorschuß auf den gesetzlichen Unterhalt für die Zeit vom 1.9.1986 bis 31.8.1989 weiter gewährt wird und daß die Vorschüsse an die Mutter des unterhaltsberechtigten Kindes, die dieses pflegt und erzieht, auszuzahlen sind. Am 9.1.1989 langte beim Erstgericht eine Mitteilung des Bezirksjugendamtes ein, wonach über das unter... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht verpflichtete den am 17.Juli 1966 geborenen Ernst N***, die ihm vom 1.August 1981 bis 31.Jänner 1982 sowie vom 1.August 1982 bis 30.September 1982 von der Republik Österreich zu Unrecht ausbezahlten Unterhaltsvorschüsse im Betrage von S 10.378,--, beginnend ab Jänner 1986 in 10 aufeinanderfolgenden Monatsraten a S 1.037,80 an jedem Ersten eines Monats bei Exekution rückzuzahlen. Das Rückersatzbegehren gegenüber der gesetzlichen Vertreterin des damals Mi... mehr lesen...
Begründung: Der nunmehr eigenberechtigte, Johann Ernst A (geb.am 30.12.1965), hatte aufgrund des Beschlusses des Erstgerichtes vom 2.9.1981, ON 30, gegen seinen unehelichen Vater Gustav B seit 4.3.1981 einen Unterhaltsanspruch von S 1.100,-- monatlich. Aufgrund dieses Titels wurden ihm mit Beschlüssen vom 9.11.1981, ON 35, für die Zeit vom 1.10.1981 bis 31.10.1983 und vom 10.10.1983, ON 46, für die Zeit vom 1.11.1983 bis 31.8.1984 Unterhaltsvorschüsse in der Höhe von S 1.100,-- mona... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 Abs2 A2UVG §23
Rechtssatz: Im Hinblick auf § 23 UVG sind Entscheidungen über die Verpflichtung zum Rückersatz zu Unrecht gewährter Unterhaltsvorschüsse im Verfahren außer Streitsachen zu fällen, weshalb für solche Entscheidungen auch die Rechtsmittelbeschränkungen des Außerstreitgesetzes gelten. Entscheidungstexte 7 Ob 617/84 Entscheidungstext OGH 30.08.1984 7 Ob ... mehr lesen...
Der am 3. 6. 1965 geborene Michael E ist das uneheliche Kind der Elfriede E. Das Kind steht in Pflege und Erziehung seiner Mutter, die auch zu seiner Vormunderin bestellt ist. Gleichzeitig mit der Bestellung der Mutter zur Vormunderin bestellte das Vormundschaftsgericht das Bezirksjugendamt für den 13. und 14. Wr. Gemeindebezirk zur Einhebung des vom Vater zu leistenden Unterhaltes zum Einhebungskurator. Als Vater des Kindes ist Fedor M urteilsmäßig festgestellt. Mit dem Unterhaltserh... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 B1UVG §22UVG §23
Rechtssatz: In Ansehung der Entscheidungen über die Gewährung, Herabsetzung oder Einstellung von Unterhaltsvorschüssen geht das Interesse der Person, die das Kind pflegt und erzieht, mag sie auch Zahlungsempfängerin sein, über ein rein wirtschaftliches Interesse nicht hinaus. Beteiligtenstellung und Rechtsmittelbefugnis im Herabsetzungs- oder Einstellungsverfahren nach dem UVG bloß wegen der möglichen subsidiär... mehr lesen...
Norm: UVG §22UVG §23
Rechtssatz: Die Verpflichtung zum Ersatz von Unterhaltsvorschuss setzt voraus, dass die Vorschüsse rechtswidrig, also entgegen den im UVG vorgesehenen objektiven Voraussetzungen gewährt (gezahlt) wurden. Bei einem rechtskräftigen Einstellungsbeschluss steht fest, dass die ab der Zustellung gezahlten Vorschüsse zu Unrecht gewährt wurden. Entscheidungstexte 3 Ob 604/78 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §2UVG §11 Abs2UVG §22UVG §23
Rechtssatz: Nach § 2 ABGB kann sich niemand damit entschuldigen, dass ihm ein gehörig kundgemachtes Gesetz nicht bekannt geworden sei. Das Gesetz ist daher ohne Rücksicht auf die Unkenntnis der davon Betroffenen anzuwenden. Aus der erwähnten Bestimmung ist aber nicht zu folgern, dass solche Unkenntnis für sich allein schon ein Verschulden, namentlich ein grobes Verschulden, bedeuten muss. Die irrtümliche ... mehr lesen...
Norm: ABGB §140 AaUVG §11UVG §21UVG §22UVG §23
Rechtssatz: Die Haftung des gesetzlichen Vertreters und derjenigen Person, in deren Pflege und Erziehung sich das Kind befindet, für die Rückzahlung zu Unrecht gezahlter Vorschüsse setzt ein schuldhaftes Verhalten voraus, dass für die Auszahlung der Vorschüsse ursächlich gewesen ist. Sie haften nur, wenn sie die Gewährung der Vorschüsse durch unrichtige Angaben in der Erklärung nach § 11 Abs 2 UVG ... mehr lesen...
Das Bezirksgericht Spittal an der Drau gewährte mit Beschluß vom 30. November 1976 über Antrag des Jugendamtes der Bezirkshauptmannschaft Spittal an der Drau gemäß §§ 3, 4 Z. 1 UVG an das Jugendamt zu zahlende Unterhaltsvorschüsse für den minderjährigen Christian P in der Höhe von monatlich 800 S für den Zeitraum vom 1. November 1976 bis 31. Oktober 1979. Dieser Beschluß wurde am 21. Jänner 1977 dahin abgeändert, daß die Vorschüsse direkt an die Mutter Roberta Z auf deren Bankkonto an... mehr lesen...
Norm: AußStrG §14 A2AußStrG §16 A1UVG §23
Rechtssatz: Ein Beschluß über den Ersatz zu Unrecht gewährter Vorschüsse ist nach den §§ 14 und 16 AußStrG anfechtbar und unterliegt nicht der Anfechtungsbeschränkung des § 15 Abs 3 UVG. Entscheidungstexte 1 Ob 15/79 Entscheidungstext OGH 02.05.1979 1 Ob 15/79 Veröff: SZ 52/69 3 Ob 604/7... mehr lesen...
Norm: AußStrG §2 AUVG §22UVG §23
Rechtssatz: Ein Antrag des Präsidenten des OLG ist mit dem Hinweis auf die rückwirkende Einstellung eines Unterhaltsvorschusses und das Entstehen eines Übergenusses, der auf künftig fällig werdende Zahlungen nicht angerechnet werden kann, sowie dem Hinweis auf die §§ 22, 23 UVG ausreichend begründet. Entscheidungstexte 1 Ob 15/79 Entscheidungstext O... mehr lesen...