Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3NoVAG 1991 §3 Z3NoVAG 1991 §4
Rechtssatz: Eine Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 steht nicht (immer) dem Abgabenschuldner nach § 4 leg. cit. zu, sondern erfolgt im Wege der Vergütung der Normverbrauchsabgabe nach § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 an den Empfänger der Leistung. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:20... mehr lesen...
1 Die mitbeteiligte Partei - eine GmbH im Bereich der Fahrzeugvermietung - erwarb am 27. Juli 2017 von einem Fahrzeughändler ein Kraftfahrzeug, für das in der Rechnung eine Normverbrauchsabgabe in der Höhe von 9.130,66 € ausgewiesen ist. Das Fahrzeug wurde am 22. September 2017 zugelassen. Die mitbeteiligte Partei stellte das Fahrzeug der M GmbH langfristig entgeltlich zur Verfügung, welche es für kurzfristige Vermietungen einsetzte. Am 15. November 2017 beantragte die mitbetei... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §1NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3NoVAG 1991 §3 Z3
Rechtssatz: Das NoVAG 1991 definiert in seinem § 1 steuerbare Vorgänge und befreit davon in § 3 Z 3 leg. cit. Vorgänge in Bezug auf näher genannte Kraftfahrzeuge, darunter solche, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden. Indem beide Bestimmungen dasselbe Wort "Vorgänge" verwenden, ist davon auszugehen, dass es sich um... mehr lesen...
Index: 32/05 Verbrauchsteuern
Norm: NoVAG 1991 §1NoVAG 1991 §1 Z1NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3NoVAG 1991 §3 Z3
Rechtssatz: Die Steuerbefreiung gemäß § 3 Z 3 NoVAG 1991 hat im Wege der Vergütung der Normverbrauchsabgabe nach § 12 Abs. 1 Z 3 NoVAG 1991 an den Empfänger der Leistung zu erfolgen und muss einen steuerbaren Vorgang betreffen. Es wäre daher erforderlich, dass bereits bei der Lieferung des Kraftfahrzeugs (dem st... mehr lesen...
1 Mit Bescheid vom 2. September 2015 verpflichtete die revisionswerbende Gebietskrankenkasse die mitbeteiligte Partei als Dienstgeberin, für namentlich genannte Dienstnehmer in Bezug auf jeweils dargelegte Zeiträume zwischen dem 1. November 2011 und dem 31. Dezember 2013 Beiträge, Sonderbeiträge und Umlagen in Höhe von EUR 3.677,62 zu entrichten. Die mitbeteiligte Partei betreibe einen Handel mit Kraftfahrzeugen. Die genannten Dienstnehmer hätten "Vorführkraftfahrzeuge" der mitbe... mehr lesen...
Index: 32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/05 Verbrauchsteuern66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz
Norm: ASVG §50 Abs2EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §4 Abs1EStG 1988 Bewertung bestimmter Sachbezüge 2002 §4 Abs6EStG 1988 §15 Abs2 Z2NoVAG 1991 §3 Z3 Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):Ra 2016/08/0129 E 25.03.2019
Rechtssatz: Laut dem Beschluss des Verfassungsgerichts... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer erwarb im Jahr 2009 von D. C. einen gebrauchten PKW der Marke BMW, Typ X5, und meldete dieses Fahrzeug am 18. August 2009 bei der Zulassungsbehörde an. Dieses Fahrzeug war vom 29. Juni 2004 (Erstzulassungsdatum) bis 7. Februar 2008 auf Y. H. zugelassen gewesen, vom 7. Februar 2008 bis zum 18. August 2009 auf D. C. Für dieses Fahrzeug war bis zum Erwerb durch den Beschwerdeführer keine Normverbrauchsabgabe entrichtet worden. Mit Schreiben vom 4. April 2011 forderte... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer hat im Jahr 1998 einen Pkw aus Deutschland importiert. Die erstmalige Zulassung des Pkw im Inland ist am 30. April 1998 erfolgt. Aus diesem Grund hat der Beschwerdeführer am 30. April 1998 beim Finanzamt eine Erklärung über die Normverbrauchsabgabe beim Finanzamt eingereicht. Die Normverbrauchsabgabe von 24.101 S (einschließlich des Zuschlages in Form einer Abgabenerhöhung nach § 6 Abs 6 NoVAG) hat er in der Folge entrichtet. Mit Eingabe vom 23. September 2004, be... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §201;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Die Normverbrauchsabgabe zählt zu den Selbstberechnungsabgaben (vgl Ritz, BAO3, § 201 Tz 4). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005150122.X01 Im RIS seit 16.11.2006 Zuletzt aktualisiert am 17.05... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §207 Abs2;NoVAG 1991;
Rechtssatz: Für die Normverbrauchsabgabe beträgt die Verjährungsfrist gemäß § 207 Abs 2 BAO fünf Jahre (vgl Ritz, BAO³, § 207 Tz 11). European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:2006:2005150122.X02 Im RIS seit 16.11.2006 Zul... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist auf Grund einer Umwandlung mit dem Stichtag 31. Dezember 1998 Gesamtrechtsnachfolger der R. GmbH. Den Unternehmensgegenstand der R. GmbH bildeten nach den Abgabenerklärungen "Transporte, Vermietungen", darunter das Mietwagengewerbe für 8 PKW mit (jeweils) bis zu 9 Sitzplätzen. Die R. GmbH erklärte in den Streitjahren Umsätze in Höhe von rund 25,000.000 S (1993), 28,000.000 S (1994) und 31,000.000 S (1995). In seinem Bericht über eine bei der R. GmbH über den Z... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §198;BAO §93 Abs2;NoVAG 1991; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0145
Rechtssatz: Der in den Bescheiden (es wurden Vordrucke "NOVA 3" verwendet) vorgenommene Hinweis auf "gebuchte" Beträge und auf Beträge, die "zur Nachzahlung verbleiben", ist nicht Teil des Sp... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe (Einantwortungsurkunde vom 4. Dezember 1995) seines am 18. August 1995 verstorbenen Vaters. Der Vater betrieb bis zu seinem Tod ein Taxiunternehmen. Im Jahr 1996 fand dieses Taxiunternehmen betreffend eine abgabenbehördliche Prüfung statt (Prüfungsbericht vom 20. Dezember 1996). 1. Zur Zl. 2001/13/0042 angefochtener Bescheid (erstangefochtener Bescheid): Unter Tz 15 des Prüfungsberichtes vom 20. Dezember 1996 wird zur "Kalkulation" u.a. ausge... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Alleinerbe (Einantwortungsurkunde vom 4. Dezember 1995) seines am 18. August 1995 verstorbenen Vaters. Der Vater betrieb bis zu seinem Tod ein Taxiunternehmen. Im Jahr 1996 fand dieses Taxiunternehmen betreffend eine abgabenbehördliche Prüfung statt (Prüfungsbericht vom 20. Dezember 1996). 1. Zur Zl. 2001/13/0042 angefochtener Bescheid (erstangefochtener Bescheid): Unter Tz 15 des Prüfungsberichtes vom 20. Dezember 1996 wird zur "Kalkulation" u.a. ausge... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §19;NoVAG 1991 §1 Z4;NoVAG 1991 §3 Z3;NoVAG 1991 §4 Z1;NoVAG 1991 §7 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0043
Rechtssatz: Nach dem NoVAG kann einen steuerbaren Vorgang in Bezug auf eine Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 NoVAG befreiten... mehr lesen...
Index: 32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §19;NoVAG 1991 §1 Z4;NoVAG 1991 §3 Z3;NoVAG 1991 §4 Z1;NoVAG 1991 §7 Abs1 Z1; Beachte Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
2001/13/0043
Rechtssatz: Nach dem NoVAG kann einen steuerbaren Vorgang in Bezug auf eine Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 NoVAG befreiten... mehr lesen...
Die beiden Beschwerdeführer sind deutsche Staatsbürger und übersiedelten Mitte des Jahres 1996 anlässlich der Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit durch den Erstbeschwerdeführer in Österreich (Vorarlberg) von Deutschland nach Österreich. Der Erstbeschwerdeführer war vorher in Deutschland, die Zweitbeschwerdeführerin (seine Ehefrau) ebenfalls vorher in Deutschland erwerbstätig. Als Übersiedlungsgut brachten die Beschwerdeführer je einen Personenkraftwagen (im Folgenden: Pkw) mit... mehr lesen...
Index: E1EE6J32/05 Verbrauchsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11997E012 EG Art12;11997E023 EG Art23;11997E025 EG Art25;11997E039 EG Art39;11997E090 EG Art90;62001CJ0387 Weigel VORAB;NoVAG 1991; Beachte Vorabentscheidungsverfahren:* Vorabentscheidungsantrag:98/15/0116 B 20. September 2001 * EuGH-Entscheidung: EuGH 62001CJ0387 29. April 2004 Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2004/15/0062 ... mehr lesen...
I. Sachverhalt Die beiden Beschwerdeführer sind deutsche Staatsbürger und übersiedelten Mitte des Jahres 1996 anlässlich der Aufnahme einer nichtselbständigen Tätigkeit durch den Erstbeschwerdeführer in Österreich (Vorarlberg) von Deutschland nach Österreich. Der Erstbeschwerdeführer war vorher in Deutschland, die Zweitbeschwerdeführerin (seine Ehefrau) ebenfalls vorher in Deutschland - bis zur Geburt ihres Kindes - erwerbstätig. Als Übersiedlungsgut brachten die Beschwerdeführer je e... mehr lesen...
Index: E1EE3L E09301000E3R E02305000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/05 Verbrauchsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11997E012 EG Art12;11997E023 EG Art23;11997E025 EG Art25;11997E039 EG Art39;11997E090 EG Art90;11997E234 EG Art234;31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33;31983R0918 System der Zollbefreiungen;31991L0680 Binnenmarkt-RL;61981CJ0283 CILFIT und Lanificio di Gavardo VORAB;61986CJ0127 Ledoux VORAB;61988CJ0047 Kommission / Dänemark;61988CJ0093 Wisselink VORAB;61... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin erwarb im Jahr 1998 bei einem österreichischen Autohändler ein Kraftfahrzeug (Neuwagen). Nach der mit 20. Juli 1998 datierten Rechnung war vom Kaufpreis in Höhe von 167.431 S eine Normverbrauchsabgabe in Höhe von 9 %, sohin 15.068,80 S, zu entrichten. Von dem sich damit insgesamt ergebenden "Warenwert excl. Mwst" von 182.500 S wurde die Umsatzsteuer mit 20 % (36.500 S) berechnet, sodass sich laut Rechnung der Zahlungsbetrag mit 219.000 S ergab. In der vom Verkäu... mehr lesen...
Index: E1EE6J32/05 Verbrauchsteuern59/04 EU - EWR
Norm: 11992E095 EGV Art95;11997E090 EG Art90;61990CJ0327 Kommission / Griechenland;NoVAG 1991; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/13/0030 E 29. November 2000 2000/13/0057 E 29. November 2000 2000/15/0218 E 22. Februar 2001 99/15/0167 E 23. November 2000 2000/13/0044 E 29. November 2000
Rechtssatz: Art 95 EGV (nunmehr Art 90 EG) soll die ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J10/07 Verwaltungsgerichtshof32/05 Verbrauchsteuern
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33;61988CJ0093 Wisselink VORAB;NoVAG 1991;VwGG §38a; Beachte Kein Vorabentscheidungsantrag, da Vorjudikat des EuGH (RIS: keinVORAB2); Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/13/0030 E 29. November 2000 2000/13/0057 E 29. November 2000 2000/15/0218 E 22. Februar 2001 99/15/0167 E 23. November 2000 2000/13/0044 E 29. November 2000 ... mehr lesen...
Index: E3L E09301000E6J32/05 Verbrauchsteuern
Norm: 31977L0388 Umsatzsteuer-RL 06te Art33;61982CJ0324 Kommission / Belgien;61985CJ0391 Kommission / Belgien ;61988CJ0093 Wisselink VORAB;NoVAG 1991; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):2000/13/0030 E 29. November 2000 2000/13/0057 E 29. November 2000 2000/15/0218 E 22. Februar 2001 99/15/0167 E 23. November 2000 2000/13/0044 E 29. November 2000 Rechtss... mehr lesen...
Im Beschwerdefall ist die Kürzung der auf den Beschwerdeführer entfallenden Sonderbetriebsausgaben wegen des Ausscheidens einer so genannten "Luxustangente" im Rahmen des geltend gemachten Kfz-Aufwandes strittig. Anlässlich einer abgabenbehördlichen Prüfung über die Jahre 1992 bis 1994 wurde wegen des Überschreitens der als angemessen angesehenen Anschaffungskosten eines Kfz in Höhe von 467.000 S ein Teil der AfA-Aufwendungen gemäß § 20 Abs. 1 Z. 2 lit. b EStG 1988 nicht anerkannt (vg... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag32/05 Verbrauchsteuern
Norm: BAO §184;B-VG Art18;EStG 1988 §20 Abs1 Z2 litb;EStG 1988 §7;NoVAG 1991;VwRallg;
Rechtssatz: Der VwGH teilt nicht die Ansicht, der im § 20 Abs 1 Z 2 lit b EStG 1988 verwendete Begriff "unangemessen hoch" verstoße allein deshalb, w... mehr lesen...