RS Vwgh 2006/3/2 2002/15/0144

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.2006
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/05 Verbrauchsteuern

Norm

BAO §198;
BAO §93 Abs2;
NoVAG 1991;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):2002/15/0145

Rechtssatz

Der in den Bescheiden (es wurden Vordrucke "NOVA 3" verwendet) vorgenommene Hinweis auf "gebuchte" Beträge und auf Beträge, die "zur Nachzahlung verbleiben", ist nicht Teil des Spruchs. Diesem Hinweis kommt ausschließlich Informationscharakter zu, wenn für diesen Unterschiedsbetrag keine Fälligkeit festgesetzt wird (Hinweis E 24. September 2002, 2001/14/0203).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2002150144.X02

Im RIS seit

04.04.2006

Zuletzt aktualisiert am

20.06.2014
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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