RS Vwgh 2021/9/23 Ro 2020/16/0036

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Veröffentlicht am 23.09.2021
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Index

32/05 Verbrauchsteuern

Norm

NoVAG 1991 §1
NoVAG 1991 §12 Abs1 Z3
NoVAG 1991 §3 Z3

Rechtssatz

Das NoVAG 1991 definiert in seinem § 1 steuerbare Vorgänge und befreit davon in § 3 Z 3 leg. cit. Vorgänge in Bezug auf näher genannte Kraftfahrzeuge, darunter solche, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden. Indem beide Bestimmungen dasselbe Wort "Vorgänge" verwenden, ist davon auszugehen, dass es sich um dasselbe Tatbestandsmerkmal handelt. Daher betreffen die in § 3 Z 3 NoVAG 1991 genannten Vorgänge in Bezug auf die zur kurzfristigen Vermietung verwendeten Kraftfahrzeuge nur steuerbare Vorgänge im Sinn des § 1 NoVAG 1991.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020160036.J01

Im RIS seit

09.11.2021

Zuletzt aktualisiert am

09.11.2021
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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