Index
32/05 VerbrauchsteuernNorm
NoVAG 1991 §1Rechtssatz
Das NoVAG 1991 definiert in seinem § 1 steuerbare Vorgänge und befreit davon in § 3 Z 3 leg. cit. Vorgänge in Bezug auf näher genannte Kraftfahrzeuge, darunter solche, die zur kurzfristigen Vermietung verwendet werden. Indem beide Bestimmungen dasselbe Wort "Vorgänge" verwenden, ist davon auszugehen, dass es sich um dasselbe Tatbestandsmerkmal handelt. Daher betreffen die in § 3 Z 3 NoVAG 1991 genannten Vorgänge in Bezug auf die zur kurzfristigen Vermietung verwendeten Kraftfahrzeuge nur steuerbare Vorgänge im Sinn des § 1 NoVAG 1991.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:2021:RO2020160036.J01Im RIS seit
09.11.2021Zuletzt aktualisiert am
09.11.2021