Mit Schreiben der Bundespolizeidirektion Innsbruck, Meldeamt, vom 24. September 1999 wurde dem Beschwerdeführer mitgeteilt, auf Grund einer Erhebung sei bekannt geworden, dass er seine Unterkunft in Innsbruck, Richard-Wagner-Straße 10, aufgegeben habe. Gemäß § 15 Abs. 1 des Meldegesetzes beabsichtige die Meldebehörde, den Beschwerdeführer von der genannten Anschrift abzumelden. Gleichzeitig werde ihm die Möglichkeit gegeben, zu dieser beabsichtigten Maßnahme binnen zwei Wochen Stellun... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1991 §15 Abs1;MeldeG 1991 §15 Abs2;MeldeG 1991 §4 Abs1;MeldeG 1991 §7 Abs1;
Rechtssatz: Der Verwaltungsgerichtshof hat bereits in seinem Erkenntnis vom 27. April 1984, Zl. 82/01/0019, zum Begriff der Aufgabe der Unterkunft nach dem Meldegesetz 1972 ausgeführt, dass hinsichtlich der Frage der Unterkunftaufgabe nicht der Rechtstitel, der der Unterkunftaufgabe zu Grunde liegt, son... mehr lesen...
Mit Datum vom 19. Februar 1992 erließ die belangte Behörde gegenüber der Beschwerdeführerin den im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid, dessen Spruch: folgendermaßen lautet: "Über Ihre Berufung vom 20.12.91 gegen den Bescheid des Arbeitsamtes Versicherungsdienste vom 3.12.91 betreffend Widerruf der vom 30.4.86 bis 14.3.89 und vom 9.5.90 bis 30.9.91 bezogenen Leistung und Berichtigung des vom 1.7.85 bis 31.12.85 bezogenen Karenzurlaubsgeldes von S 199,20 täglich auf S 133,20 ... mehr lesen...
Die Beschwerdeführerin bezog im Anschluß an die Geburt ihres unehelichen Sohnes Manuel am 3. Juli 1992 aufgrund ihres mit Wirksamkeit vom 29. August 1992 beim Arbeitsamt Gmunden gestellten Antrages Karenzurlaubsgeld für alleinstehende Mütter im Sinne des § 27 Abs. 2 AlVG in der Zeit ab 29. August 1992. Am 15. Juni 1994 teilte sie dem Arbeitsamt persönlich mit, daß sie seit 15. April 1994 mit dem Kindesvater eine Lebensgemeinschaft führe. Sie habe nicht daran gedacht, die Lebensgem... mehr lesen...
Index: 20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: ABGB §1324;AlVG 1977 §27 Abs2;AlVG 1977 §32a Abs2;MeldeG 1991 §1 Abs1;MeldeG 1991 §3 Abs1;MeldeG 1991 §7 Abs1;
Rechtssatz: Für die Vorschreibung eines Zuschlages nach § 32a Abs 2 AlVG genügt es nicht, daß zu Unrecht Karenzurlaubsgeld bezogen wurde. Es muß dieser Bezug vielme... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht
Norm: MeldeG 1972 §1;MeldeG 1972 §3 Abs1;MeldeG 1972 §6 Abs1;MeldeG 1991 §1 Abs1;MeldeG 1991 §3 Abs1;MeldeG 1991 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0195 1 VwSlg 13500 A/1991 Stammrechtssatz Eine Unterkunftnahme liegt dann vor, wenn von einer Unterkunft (Wohnung) widmungsgemäßer Gebrauch gemacht wird. Dies wird bei der Unterkunft i... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Tirol (der belangten Behörde) wurde gegen den Beschwerdeführer, einen italienischen Staatsangehörigen, gemäß § 18 Abs. 1 Z. 1, Abs. 2 Z. 2 und 8 sowie §§ 19, 20 und 21 des Fremdengesetzes (FrG) ein mit fünf Jahren befristetes Aufenthaltsverbot erlassen. In der Begründung: dieses Bescheides führte die belangte Behörde aus, der Beschwerdeführer habe sich darauf berufen, er betreibe gemeinsam mit e... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht41/02 Passrecht Fremdenrecht49/04 Grenzverkehr
Norm: FrG 1993 §15;FrG 1993 §18 Abs1;FrG 1993 §18 Abs2 Z2;FrG 1993 §5;FrG 1993 §82 Abs1 Z4;MeldeG 1991 §22 Abs1 Z1;MeldeG 1991 §3 Abs1;MeldeG 1991 §7 Abs1;PersonenverkehrsAbk Italien 1972 Art1 Abs3;
Rechtssatz: Durch die Übertretung des § 5 in Verbindung mit § 15 und § 82 Abs 1 Z 4 FrG 1993 sowie wegen der Übertretung des § 7 Abs 1 in Verbindung... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Arbeitsamtes Vöcklabruck vom 28. September 1989 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. August 1989 auf Gewährung der Notstandshilfe für alleinstehende Mütter gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 lit. c ALVG 1977 mangels Notlage keine Folge gegeben. Diesem Bescheid lag der Sachverhalt zugrunde, daß die Beschwerdefü... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2 idF 1983/594;MeldeG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie VwGH E 1990/09/25 90/08/0127 2 Stammrechtssatz Wohnen die Kindeseltern in ein und derselben Wohneinheit, so sind sie iSd § 39 Abs 2 AlVG nach den Vorschriften des MeldeG 1972 an der gleichen Adresse angemeldet oder anzumelden. ... mehr lesen...
Aus der vorliegenden Beschwerde und der ihr beigeschlossenen Ablichtung des angefochtenen Bescheides ist folgender Sachverhalt zu entnehmen: Mit Bescheid des Arbeitsamtes B vom 28. September 1989 wurde dem Antrag der Beschwerdeführerin vom 28. August 1989 auf Gewährung der Notstandshilfe für alleinstehende Mütter gemäß § 39 Abs. 1 in Verbindung mit § 33 Abs. 2 lit. c AlVG 1977 mangels Notlage keine Folge gegeben. Diesem Bescheid lag der Sachverhalt zugrunde, daß die Beschwerdeführerin... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2;MeldeG 1972 §7 Abs1; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 87/08/0011 E 10. November 1988 RS 1 Stammrechtssatz Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 39 Abs 2 AlVG 1977, idF der Nov BGBl 1983/594, sowie nach den Gesetzesmaterialien dazu gelten ledige Mütter schon dann als nicht alleinstehend, wenn sie u... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2 idF 1983/594;MeldeG 1972 §7 Abs1;
Rechtssatz: Wohnen die Kindeseltern in ein und derselben Wohneinheit, so sind sie iSd § 39 Abs 2 AlVG nach den Vorschriften des MeldeG 1972 an der gleichen Adresse angemeldet oder anzumelden. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH... mehr lesen...
Index: 41/02 Melderecht62 Arbeitsmarktverwaltung66/02 Andere Sozialversicherungsgesetze
Norm: AlVG 1977 §39 Abs2;MeldeG 1972 §7 Abs1 idF 1985/427;MeldeG 1972 AnlA;
Rechtssatz: Wohnen zwei Personen in einem mit derselben Hausnummer bezeichneten Objekt auf verschiedenen Stiegen, in verschiedenen Stockwerken oder in Wohnungen mit anderen Türnummern, dann sind sie iSd § 39 Abs 2 AlVG 1977 nach den Vorschriften des Mel... mehr lesen...